Jugendvertretung in Nideggen

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament,Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Nideggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Nideggen [#240157]
Datum
6. Februar 2022 20:45
An
Kommunalverwaltung Nideggen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament,Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240157/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendvertretung in Nideggen“ vom 06.02.2022 (…
An Kommunalverwaltung Nideggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jugendvertretung in Nideggen [#240157]
Datum
10. März 2022 08:41
An
Kommunalverwaltung Nideggen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendvertretung in Nideggen“ vom 06.02.2022 (#240157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Jugendvertretung in Nideggen“ [#240157]
Datum
14. März 2022 10:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240157/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese nicht Fristgerecht beantwortet wurde. Um Ihnen zu verdeutlichen welche Art von Antwort Ich erwarte, habe Ich Ihnen eine erfolgreiche Anfrage mit dem selben Kontext hier zur Verfügung gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/jugendvertretung-in-recklinghausen/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 240157.pdf Anfragenr: 240157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240157/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.03.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Jugendvertretung in Nideggen“ [#240157]
Datum
14. März 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.03.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 06.02.2022 auf Informationszugang; hier: Anfrag…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.10-2067/22 Antrag auf Informationszugang; hier:Anfrage "Jugendvertretung in Nideggen"
Datum
17. März 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 06.02.2022 auf Informationszugang; hier: Anfrage "Jugendvertretung in Nideggen" Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 06.02.2022 Sehr [ge…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Mein AZ: 209.2.3.2.10-2067/22 Antrag auf Informationszugang; Anfrage "Jugendvertretung in Nideggen"
Datum
21. März 2022 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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[geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 06.02.2022 Sehr [geschwärzt], die Antwort der auskunftspflichtigen Stelle zu Ihrem vorgenannten Antrag übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-211 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.ldi.nrw.de Von: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Donnerstag, 17. März 2022 12:29 An: ZF LDI Referat-2 (LDI) <[geschwärzt]> Cc: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>; Schönwitz, Irene <[geschwärzt]> Betreff: [geschwärzt] Antrag auf Informationszugang; Anfrage "Jugendvertretung in Nideggen" Sehr geehrte Frau [geschwärzt], mir wurde Ihre heutige E-Mail in Bezug auf die Anfrage des Herrn [geschwärzt] weitergeleitet. Telefonisch konnte ich Sie soeben nicht erreichen, da ich gerne mit Ihnen vorab persönlich gesprochen hätte. Über die E-Mail selbst bin ich sehr verwundert, da mir bis dahin keine Anfrage dergleichen bekannt war. Ich habe den Link in Ihrer Mail aufgerufen, der mich zu der Anfrage des Herrn [geschwärzt] führt. Auch darüber bin ich sehr verwundert, da die dortige Anfrage nicht bei mir aufgelaufen ist. Zudem kenne ich diese Praxis bzw. dieses Vorgehen über die Seite www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> nicht. Es wäre ein Einfaches gewesen, die dortige Anfrage direkt an die Stadt Nideggen zu senden und um Beantwortung zu bitten. Da ich Ihrer jetzigen E-Mail keine E-Mailadresse des Herrn [geschwärzt] entnehmen kann, sende ich Ihnen nunmehr die Beantwortung der gestellten Fragen zu und bitte Sie diese entsprechend weiterzuleiten. Ausgangspunkt ist Frage 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung? Hierzu teile ich mit, dass es eine solche Vertretung derzeit nicht gibt. Die folgenden Fragen 1a bis 1h finden keine Berücksichtigung, da diese auf eine vorhandene Jugendvertretung aufbauen. Frage 2) Gab es Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? Hierzu teile ich mit, dass ich keine Erkenntnisse über entsprechende Bemühungen habe. Ich hoffe, ich konnte in der Angelegenheit weiterhelfen und sehe diese als erledigt an. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen grüßen [nideggen1313_logo_gold_rz kl.jpg]STADT NIDEGGEN Der Bürgermeister Im Auftrag [geschwärzt] Zülpicher Str. 1, D-52385 Nideggen Tel.: +49 (0)2427 809-29, Fax.: +49 (0)2427 809-47 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>, Internet: www.nideggen.de<http://www.nideggen.de/> Diese Mail ist ausschließlich für den genannten Empfänger bestimmt. Sie enthält streng vertrauliche Informationen. Jede Verbreitung des Inhalts, auch teilweise, ist untersagt. Falls Sie diese Mail versehentlich erhielten, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender und löschen Sie diese Mail endgültig von jedem Rechner, auch von ihrem Mailserver. This mail contains strictly confidential information and is intended only for the person to whom it is addressed. Any dissemination, even partly, is prohibited. If you receive this mail in error, please contact the sender and finally delete this mail from your computer, including your mailserver. Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Gesendet: Donnerstag, 17. März 2022 11:13 An: Bürgermeister-Nideggen <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Betreff: [geschwärzt] Antrag auf Informationszugang; Anfrage "Jugendvertretung in Nideggen" [geschwärzt] [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag des Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 06.02.2022, hier: "Jugendvertretung in Nideggen" Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Informationszugang; hier: "Jugendvertretung Nideggen" gestellt zu haben (siehe: [geschwärzt] ). Ein Informationszugang soll trotz Erinnerung bis heute nicht erfolgt sein. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in "cc" zu setzen. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich um Mitteilung, weise jedoch darauf hin, dass er ggfs. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-211 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de>

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An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mein AZ: 209.2.3.2.10-2067/22 Antrag auf Informationszugang; Anfrage "Jugendvertretung in Nideggen" [#240157]
Datum
18. April 2022 23:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr AZ: 209.2.3.2.10-2067/22 Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre erfolgreiche Vermittlung meines Anliegen mit der Stadt Nideggen. Nach meiner eigenen Recherche ist die Adresse <<E-Mail-Adresse>> bei FragdenStaat hinterlegt und diese wird auch als erste im eigenen Internetportal unten im Punkt Anschrift gennant (Quelle: https://web.archive.org/web/20220407023747/https://www.nideggen.de/index.php) . Desweiteren wurde mir eine erfolgreiche Annahme an diese E-Mail Adresse mitgeteilt, deswegen gehe ich davon aus das diese Seitens der Behörde nicht korrekt verarbeitet wurde. Hiermit ist mein Anliegen erfolgreich geschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240157/