Elektrifizierung Dresden - Görlitz

Die Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz sollte zunächst über die Mittel für den Strukturwandel durch den Wegfall des Braunkohleabbaus finanziert werden. Dann wurde seitens des Ministerpräsidenten << Antragsteller:in >> Kretschmer bekannt gegeben, dass stattdessen die Autobahn um eine Spur pro Richtung erweitert wird. Später wurde bekannt gegeben, dass die Strecke anderweitig elektrifiziert werden soll, nun heißt es, dass die Strecke nur bis Bischofswerda elektrifiziert werden soll.
Bitte senden Sie mir alle Unterlagen (auch internen Schriftverkehr, es kann geschwärzt werden) zu, die zu diesen oben genannten Punkten bekannt sind.

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  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Elektrifizi…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Elektrifizierung Dresden - Görlitz [#240179]
Datum
7. Februar 2022 08:30
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Elektrifizierung der Strecke Dresden - Görlitz sollte zunächst über die Mittel für den Strukturwandel durch den Wegfall des Braunkohleabbaus finanziert werden. Dann wurde seitens des Ministerpräsidenten Antragsteller/in Kretschmer bekannt gegeben, dass stattdessen die Autobahn um eine Spur pro Richtung erweitert wird. Später wurde bekannt gegeben, dass die Strecke anderweitig elektrifiziert werden soll, nun heißt es, dass die Strecke nur bis Bischofswerda elektrifiziert werden soll. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen (auch internen Schriftverkehr, es kann geschwärzt werden) zu, die zu diesen oben genannten Punkten bekannt sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240179/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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