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Methodenbericht zum Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2021

Die letzte vorliegende Entwurfsfassung zum Methodenbericht zum Wohnlagenverzeichnis des Mietspiegels 2021.

Zum Hintergrund:
Der Mietspiegel ist seit Anfang Dezember 2021 veröffentlicht. Es wurde offensichtlich eine neue Methodik bei der Wohnlageneinstufung angewandt, die zu einer Vielzahl von Neueinstufungen führte. Diese Einordnung lässt sich jedoch nicht nachvollziehen, da der Methodikbericht auch Monate nach Veröffentlichung des Mietspiegels nicht veröffentlicht ist. Bitte senden Sie mir daher die letzte ggf. vorliegende Entwurfs-/Abstimmungsfassung zu.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Methodenbericht zum Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2021 [#240220]
Datum
7. Februar 2022 15:17
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die letzte vorliegende Entwurfsfassung zum Methodenbericht zum Wohnlagenverzeichnis des Mietspiegels 2021. Zum Hintergrund: Der Mietspiegel ist seit Anfang Dezember 2021 veröffentlicht. Es wurde offensichtlich eine neue Methodik bei der Wohnlageneinstufung angewandt, die zu einer Vielzahl von Neueinstufungen führte. Diese Einordnung lässt sich jedoch nicht nachvollziehen, da der Methodikbericht auch Monate nach Veröffentlichung des Mietspiegels nicht veröffentlicht ist. Bitte senden Sie mir daher die letzte ggf. vorliegende Entwurfs-/Abstimmungsfassung zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240220/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
7. Februar 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr Antragsteller/in in vorstehender Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend die Eingangsbestätigung samt K…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
WG: T. 28.02.22 bzw. 07.03.22: [EXTERN]-Methodenbericht zum Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2021 [#240220]
Datum
17. Februar 2022 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in vorstehender Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegend die Eingangsbestätigung samt Kostenbelehrung sowie die Datenschutzbelehrung im Sinne der DSGVO mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 24.02.2022. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe den Antrag einstweilen aufgrund der von Ihnen prognostizierten Kosten in…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: T. 28.02.22 bzw. 07.03.22: [EXTERN]-Methodenbericht zum Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2021 [#240220]
Datum
17. Februar 2022 15:04
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe den Antrag einstweilen aufgrund der von Ihnen prognostizierten Kosten in erheblicher Höhe zurück. Ich komme im April auf Sie zurück, sollte der Methodikbericht bis dahin entgegen der aktuellen Schätzung noch immer nicht veröffentlicht sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240220/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.