Grund für die Fehlbelegung von 12 der 24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim

Mit Ihrer Auskunft vom 10.01.2022 haben Sie mitgeteilt, dass die 24 F1- bzw. Sozialwohnungen in der DRK-Siedlungsgemeinschaft Frankfurt-Harheim weiterhin existieren und nicht umgewandelt worden sind. Mit Ihrer Auskunft vom 07.02.2022 geben Sie an, dass Sie die Belegung überprüfen, aber die Fehlbelegung von mindestens 12 der Wohnungen gestatten, weil das rechtlich möglich ist. Ich bitte um Auskunft, aus welchem Grund Sie diese Fehlbelegung gestatten. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Ihrer Aus…
An Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grund für die Fehlbelegung von 12 der 24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim [#240227]
Datum
7. Februar 2022 16:35
An
Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Ihrer Auskunft vom 10.01.2022 haben Sie mitgeteilt, dass die 24 F1- bzw. Sozialwohnungen in der DRK-Siedlungsgemeinschaft Frankfurt-Harheim weiterhin existieren und nicht umgewandelt worden sind. Mit Ihrer Auskunft vom 07.02.2022 geben Sie an, dass Sie die Belegung überprüfen, aber die Fehlbelegung von mindestens 12 der Wohnungen gestatten, weil das rechtlich möglich ist. Ich bitte um Auskunft, aus welchem Grund Sie diese Fehlbelegung gestatten. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240227/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für die Fehlbelegung von 12 der 24 F1 bz…
An Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grund für die Fehlbelegung von 12 der 24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim [#240227]
Datum
9. März 2022 13:38
An
Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Grund für die Fehlbelegung von 12 der 24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim“ vom 07.02.2022 (#240227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Sehr Antragsteller/in Ihre Wiedergabe unserer Antwort vom 7.2.2022 ist nicht korrekt. Diese lautete nicht dass wi…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Betreff
AW: Grund für die Fehlbelegung von 12 der 24 F1 bzw. Sozialwohnungen in Frankfurt-Harheim [#240227]
Datum
10. März 2022 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Wiedergabe unserer Antwort vom 7.2.2022 ist nicht korrekt. Diese lautete nicht dass wir "...die Fehlbelegung von mindestens 12 der Wohnungen gestatten..." sondern dass nach § 20 HWoFG Freistellungen möglich sind. Ihr Anliegen fällt inhaltlich nicht unter das HUIG oder das VIG. Vor diesem Hintergrund kommt als Rechtsgrundlage des Auskunftsbegehrens nur § 80 HDSIG in Betracht. Diese Vorschrift gilt für die Behörden und sonstigen Stellen der Gemeinden und Landkreise sowie deren Vereinigungen nur, soweit die Anwendung des vierten Teils des HDSIG durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Eine entsprechende Informationsfreiheitssatzung existiert in der Stadt Frankfurt am Main jedoch nicht. Insofern betrachten wir Ihr Anliegen als Bürgeranfrage. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen über die bisher gemachten allgemeinen Angaben zur Anwendung des Hessischen Wohnraumfördergesetzes hinaus nicht entsprechen können, da diesem die Rechte privater Dritter entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen