Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann
Breite Straße 1
38159 Vechelde

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2022
  • Frist
    11. März 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde [#240432]
Datum
9. Februar 2022 15:50
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann Breite Straße 1 38159 Vechelde 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240432/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr g…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
20. Juni 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde" vom 09.02.2022 (#240432) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 102 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Veche…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde [#240432]
Datum
21. Juni 2022 11:03
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde“ vom 09.02.2022 (#240432) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid mit widersprüchlichem Anfragezeitraum.
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid mit widersprüchlichem Anfragezeitraum.
<< Anfragesteller:in >>
Anmerkung PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und …
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anmerkung
Datum
9. Juli 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-07-09-anmerkung-per-fax-pub.pdf
184,9 KB
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Bescheid vom 28.06.2022 zu meiner VIG-Anfrage Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde [#240432] enthält widersprüchliche Daten. Während im Betreff der korrekte Anfragezeitraum von 5 Jahren genannt wird, steht in der Begründung mit den letzten beiden Kontrollen ein falscher Anfragezeitraum. Bitte erteilen Sie die Auskunft über den korrekten Anfragezeitraum von 5 Jahren. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft: Bei der Kontrolle am 21.10.2019 wurden keine Mängel festgestellt. Laut Auskunft – nach mehr als 9 Mona…
Von
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft: Bei der Kontrolle am 21.10.2019 wurden keine Mängel festgestellt. Laut Auskunft – nach mehr als 9 Monaten – keine weiteren Kontrollen.

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Kommentar Auskunft PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte D…
An Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Kommentar Auskunft
Datum
24. November 2022
An
Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Peine Fachdienst Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihre Auskunft vom 21.11.2022 zu meiner Anfrage "Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde" [#240432]. Dass Sie trotz einer laufenden Untätigkeitsklage zwischen Bescheid und Auskunft fast 5 Monate verstreichen lassen, ist erstaunlich. Meine Anfrage wurde damit erst nach mehr als 9 Monaten beauskunftet. Künftig werde ich nach Ablauf der Dreimonatsfrist bei Untätigkeit Ihrer Behörde ohne weitere Rückfragen eine Untätigkeitsklage erheben. Mit freudlichen Grüßen, [geschwärzt]