IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters

Anfrage an: Jobcenter Gütersloh

- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters
Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2017
  • Frist
    11. September 2018
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24059]
Datum
26. Juli 2017 09:36
An
Jobcenter Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Alternativ können Sie die Dokumente gerne auch auf der Website des Jobcenters veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jobcenter Gütersloh
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz MRW, UIG NRW, VIG vom 26.07.17 ist m…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24059]
Datum
2. August 2017 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz MRW, UIG NRW, VIG vom 26.07.17 ist mir zur Prüfung vorgelegt worden. Im Vorfeld möchte ich die Zugangsberechtigung nach § 4 Abs. 1 IFG NRW prüfen und bitte Sie mir Ihre Personalien und eine Kopie des Personalausweises zu übermitteln. Sobald mir Ihre Angaben vorliegen, werde ich mich zu dem Sachverhalt melden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich versichere Ihnen hiermit, dass ich eine n…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24059]
Datum
2. August 2017 15:12
An
Jobcenter Gütersloh
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich versichere Ihnen hiermit, dass ich eine natürliche Person bin. Ein Nachweis mit Personalausweis ist nach dem IFG NRW wie nach dem IFG nicht vorgesehen, wie wir kürzlich in einem Rechtsstreit mit dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg haben feststellen lassen: https://fragdenstaat.de/a/18984 Ich möchte Sie daher bitten, mir die Informationen zukommen zu lassen. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Gütersloh
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 02.08.17 wurde der Antragsteller aufgefordert durch Vorlage des Perso…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters
Datum
4. August 2017 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 02.08.17 wurde der Antragsteller aufgefordert durch Vorlage des Personalausweises nachzuweisen, dass er zu dem antragsberechtigten Personenkreis nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gehört. Dies ist erforderlich, weil festzustellen bleibt, dass nicht mehrere Anträge unter Pseudonymen von einer einzigen Person gestellt werden, denn antragsberechtigt sind nur lediglich natürliche Personen. Der Antragsteller antwortet hierauf mit mail vom 02.08.17, dass er versichert, dass er eine natürliche Person ist, die Vorlage eines Personalausweises aber nicht erfolgt. Damit die Zugangsberechtigung nach § 4 Abs. 1 IFG NRW geprüft werden kann, bitte ich bis zum 18.08.17 durch Vorlage Ihres Personalausweises Ihre Identität im Sinne der vorstehenden Antragsberechtigung nachzuweisen. Sollte mir bis zur vorgenannten Frist ein entsprechender Nachweis nicht vorliegen, bin ich gehalten, Ihren Antrag mangels Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> ich kann ihre Argumentation nicht nachvollziehen, möchte Ihnen aber gerne auch…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters [#24059]
Datum
4. August 2017 12:57
An
Jobcenter Gütersloh
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich kann ihre Argumentation nicht nachvollziehen, möchte Ihnen aber gerne auch eine zeit- und kostenintensive gerichtliche Klärung ersparen. Daher werde ich die LDI um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ [#24059]
Datum
4. August 2017 12:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24059 Das Jobcenter zweifelt daran, dass ich eine natürliche Person sei und besteht auf der Übersendung eines Personalausweises. Dies ist meines Erachtens rechtswidrig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ [#24059]
Datum
4. August 2017 13:39
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017
Datum
14. August 2017 16:43
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.13-2674/17 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Semsrott hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang hinsichtlich interner Weisungen und Arbeitshilfen gestellt zu haben. Daraufhin haben Sie ihm mit Schreiben vom 2.8.2017, welches mir in Kopie vorliegt, entgegnet, zunächst eine Kopie seines Personalausweises zu benötigen, um seine Zugangsberechtigung nach § 4 Abs. 1 IFG NRW prüfen zu können. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Das Verlangen nach einem Identitätsnachweis ist eine Datenverarbeitung i.S.d. § 3 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist, § 12 Abs. 1 DSG NRW. Dabei legitimiert die Aufgabe, die der datenverarbeitenden Stelle übertragen ist, die Erhebung personenbezogener Daten nur unter der Voraussetzung und in dem Um-fang, in dem der verantwortlichen Stelle die Aufgabe durch eine Rechtsvorschrift übertragen ist und die Stelle sich mit der Art und Weise der Erhebung im gesetzmäßigen Rahmen hält (Sokol/ Scholz, in: Simitis, Bundesdatenschutzgesetz, 8. Auflage 2014, § 13, Rn. 19 m.w.N.). Erforderlich sind nur die Daten, ohne deren Kenntnis die öffentliche Stelle die gestellte Aufgabe im Sinne einer conditio sine qua non nicht, nicht vollständig, nicht rechtmäßig oder nicht in angemessener Zeit erfüllen könnte (Gola/ Klug/ Körffer, in: Gola/ Schomerus, Bundesdatenschutzgesetz, 12. Auflage 2015, § 13, Rn. 3). Da das Informationsfreiheitsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Das IFG NRW begründet vielmehr ein niederschwelliges, voraussetzungsloses Jedermannsrecht. Insofern halte ich Ihre Forderung nach Übermittlung der Personalausweiskopie des Antragstellers für unzulässig. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Sollten Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059] Sehr geehrte Damen und H…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059]
Datum
24. September 2018 14:35
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24059) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Jahr überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059] Sehr geehrte Damen und H…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059]
Datum
20. Januar 2019 18:06
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24059) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059] Sehr geehrte Damen und H…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059]
Datum
20. Januar 2019 18:06
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24059) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059] Sehr geehrte Damen und H…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059]
Datum
20. Januar 2019 18:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat sich das Jobcenter Güterslog auf meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG-Antrag: Weisungen des Jobcenters“ vom 26.07.2017 (#24059) immer noch nicht gemeldet. Vielleicht bei Ihnen? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Jobcenter Gütersloh
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059] Guten Morgen Herr Semsro…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059]
Datum
22. Januar 2019 10:00
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Semsrott, ich habe Ihre e-mail zur Kenntnis genommen und werde Ihre Anfrage/Erinnerung intern klären und mich dann umgehend melden. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Gütersloh
Weisungen und Arbeitshilfen SGB II Sehr geehrter Herr Semsrott, leider kann ich nicht nachvollziehen, woran die R…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
Weisungen und Arbeitshilfen SGB II
Datum
22. Januar 2019 16:22
Status
Warte auf Antwort
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5,0 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, leider kann ich nicht nachvollziehen, woran die Rückmeldung Ihrer Anfrage gescheitert ist. Ich bitte um Entschuldigung für die Wartezeit. Selbstverständlich senden wir Ihnen gern Weisungen und Arbeitshilfen zu; bitte teilen Sie vorab mir zwecks Minimierung des Verwaltungsaufwandes mit, was konkret Sie benötigen, damit die Ihnen in Rechnung zu stellenden Verwaltungsgebühren möglichst gering ausfallen. Wenn Sie Gebühren vermeiden möchten, verweise ich gern auch auf die Hinweise auf der homepage des Kreises Gütersloh (link s.u.), die wir zum Leistungs- und Vermittlungsbereich veröffentlicht haben. P.S.: Ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie - soweit Sie um Übersendung von Unterlagen bitten, bitte ich zudem um Angabe einer Postanschrift/Rechnungsadresse. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Weisungen und Arbeitshilfen SGB II [#24059] Sehr geehrt<< Anrede >> senden Sie mir doch bitte eine…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Weisungen und Arbeitshilfen SGB II [#24059]
Datum
22. Januar 2019 19:43
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> senden Sie mir doch bitte eine Übersicht der vorhandenen Weisungen und Arbeitshilfen zu. Dann kann ich daraus wählen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Gütersloh
AW: Weisungen und Arbeitshilfen SGB II [#24059] Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte teilen Sie mir Ihre Rechnungsa…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
AW: Weisungen und Arbeitshilfen SGB II [#24059]
Datum
23. Januar 2019 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte teilen Sie mir Ihre Rechnungsanschrift mit, damit ich Ihnen den Aufwand in Rechnung stellen kann. Sollten Sie im Kreis Gütersloh leben oder hier her ziehen wollen, wenden Sie sich mit Ihren konkreten Fragen zum Arbeitslosengeld 2 bitte an unsere Auskunft. Im konkreten Einzelfall helfen wir Ihnen gern weiter. Im übrigen verweise ich auf den Internet-Auftritt (siehe unten) - dort finden Sie bereits hinreichend Informationen aus denen Sie auswählen können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Weisungen und Arbeitshilfen SGB II [#24059] Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage stammt von Juli …
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Weisungen und Arbeitshilfen SGB II [#24059]
Datum
23. Januar 2019 09:25
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage stammt von Juli 2017. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie jetzt noch den Aufwand in Rechnung stellen wollen. Bitte senden Sie mir kostenfrei eine Übersicht der Weisungen und Arbeitshilfen zu. Sollten Sie dies nicht tun wollen, bitte ich um eine Schätzung, wie hoch der Aufwand sein wird. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Gütersloh
AW: Weisungen und Arbeitshilfen SGB II [#24059] Sehr geehrter Herr Semsrott, für die späte Antwort, für die ich m…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
AW: Weisungen und Arbeitshilfen SGB II [#24059]
Datum
23. Januar 2019 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, für die späte Antwort, für die ich mich bei Ihnen entschuldigt hatte, und die mir wirklich leid tut, möchte ich nun doch einmal erklären, dass Ihre ungewöhnliche Mail-Adresse hier angesichts vieler phishingmails und spams für Irritationen und infolgedessen Verzögerungen gesorgt hat. Ich habe auch viel Verständnis dafür, wenn Bürgerinnen und Bürger sich informieren wollen über das umfangreiche und detaillierte Leistungsrecht. Das ist ihr gutes Recht und dem kommen wir hoffentlich mit unseren Dienstleistungen auch nach. Umgekehrt bitte ich aber auch Ihrerseits für Verständnis, dass ich Ihnen ehrlicherweise nicht sagen kann, wie lange jemand daran arbeiten wird, alle Weisungen und Arbeitshilfen zusammenzutragen, die sich an unterschiedlichen Stellen der mitarbeitenden Abteilungen befinden. Hinzu kommen etliche themenbezogene Schulungsunterlagen, die im weiteren Sinne auch als Orientierung dienen und damit im weitesten Sinne als Arbeitshilfen anzusehen wären. Insoweit möchte ich weder Ihnen ein enormes Kostenrisiko zumuten, noch möchte ich uns unnötigen, erkennbar hohen Aufwand machen. Wenn Sie klare, thematische Fragestellungen haben, mit denen ich Ihnen weiterhelfen könnte, biete ich Ihnen nochmals an, Ihnen konkret zu helfen. Beispielsweise könnte ich Sie an eine qualifizierte Fachkraft vermitteln, die Ihnen kompetent weiterhilft. Allerdings benötige ich dazu einen konkreten Hinweis und eine Telefonnummer unter der Sie zu erreichen sind. Lassen Sie uns bitte unsere kostbare und knappe Zeit sinnvoll nutzen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: WG: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059] Sehr geehrt<< …
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059]
Datum
16. Februar 2019 15:35
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir eine Übersicht der vorliegenden ermessenslenkenden Weisungen und Arbeitshilfen zu, die das Jobcenter, nicht die Bundesagentur, erstellt hat. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Gütersloh
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Februar 2019 15:35
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jobcenter Gütersloh
AW: WG: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059] Sehr geehrter Herr S…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
AW: WG: Erinnerung: Antrag Herrn Arne Semsrotts auf Informationszugang vom 26.7.2017 [#24059]
Datum
19. Februar 2019 13:38
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, wie Sie wissen, muss ich Ihnen den Verwaltungsaufwand, der mit Ihrer individuellen Anforderung entsteht, in Rechnung stellen (Verwaltungsgebührenordnung NW). Leider liegt mir weder Ihre Rechnungsadresse noch Ihre Zusage zur Übernahme anfallender Kosten vor. Auch telefonisch/persönlich kann ich Sie nicht kontaktieren. Zu Beratungsangeboten haben Sie sich nicht geäußert. Bitte haben Sie weiterhin Verständnis, dass wir unsere Verwaltungskraft primär dort einsetzen, wo sie zwingend benötigt wird. Abschließend möchte ich Sie allerdings darauf hinweisen, dass der Kreis Gütersloh seinen Internetauftritt derzeit überarbeitet. Entsprechend werden dort künftig auch wesentliche Regelungen bereitgestellt werden (u.a. DA zu Kosten der Unterkunft). Insoweit können Sie dann auch kostenlos und ohne Aufwand zu verursachen, darauf zugreifen. Auf bloße Anforderungsschreiben/Wiederholungen werde ich künftig nicht mehr antworten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.13-2674/17 fragdenstaa.de Semsrott, Arne #24059 Aktenzeichen: 209.2.3.2.13-2674/17 Informationsfreiheit…
Aktenzeichen: 209.2.3.2.13-2674/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 26.7.2017 an das Jobcenter des Kreises Gütersloh Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie beantragten die ermessenslenkenden Weisungen und Arbeitshilfen, die das Jobcenter und nicht die Bundesagentur erstellt hat. Da das Jobcenter des Kreises Gütersloh Ihnen zuvor mitteilte, dass es nicht sagen kann, wie lange jemand daran arbeiten wird, alle Weisungen und Arbeitshilfen zusammenzutragen, die sich an unterschiedlichen Stellen der mitarbeitenden Abteilungen befinden, aber seinen Internetauftritt überarbeitet, werde ich Mitte April Ihre Eingabe erneut bearbeiten und dann ggf. dort nachfragen. Angekündigt wurden DA (=Dienstanweisungen?) zu Kosten der Unterkunft, die jetzt veröffentlicht wurden: https://www.kreis-guetersloh.de/thema/015/sr_seiten/112180100000030748.php Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.13-2674/17 Zugang zu allen ermessenslenkende Weisungen und Arbeitshilfen Aktenzeichen 209.2.3.2.13-2674/…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.13-2674/17 Zugang zu allen ermessenslenkende Weisungen und Arbeitshilfen
Datum
15. April 2019 09:33
Status
Aktenzeichen 209.2.3.2.13-2674/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 26.07.2017 an das Jobcenter des Kreises Gütersloh auf Zugang zu allen ermessenslenkende Weisungen und Arbeitshilfen. Meine E-Mail vom 29.03.2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich meiner Nachricht vom 29.03.2019 habe ich mir den Vorgang heute angeschaut. Sie beantragten bereits am 26.07.2017 die ermessenslenkenden Weisungen und Arbeitshilfen, die das Jobcenter Gütersloh und nicht die Bundesagentur erstellt hat. Das Jobcenter würde Ihnen für einen Zugang einen Verwaltungsaufwand berechnen. Eine Gebührenerhebung könnte ich aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht daher nicht beanstanden. Das Jobcenter hatte Sie auch am 19.02.19 darüber informiert, dass der Internetauftritt derzeit überarbeitet würde. Die DA (=Dienstanweisungen?) zu Kosten der Unterkunft sind ja veröffentlicht worden https://www.kreis-guetersloh.de/thema/015/sr_seiten/artikel/112180100000080485.php . Außerdem konnte ich z.B. Erläuterungen zum Einkommensberechnung finden: https://www.kreis-guetersloh.de/thema/015/sr_seiten/112180100000032468.php . Unter dem Link: https://www.kreis-guetersloh.de/thema/015/sr_seiten/112180100000034686.php sind 21 verschiedene Unterpunkte aufgeführt, die alle aber zu Formularen der Bundesagentur führen. Solange das IFG NRW keine Pflicht zur Veröffentlichung vorschreibt bzw. dies auch als ein einklagbares Recht normiert, besteht nur die Möglichkeit sukzessiv die Informationen zu einzelnen Themen zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen