IFG Schreiben zwischen BMVI und DFV bzgl Novelle §52 StVZO (Frontblitzer

Das unter TOP11 ab Seite 14 der Ergebnisniederschrift der 42. Tagung des
Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren genannte Schreiben Ihres Hauses, das zu folgender Aussage der Ergebnisniederschrift führt:

"Das BMVI hat in einem Antwortschreiben gegenüber dem Fachausschuss
Technik der deutschen Feuerwehren wie auch einem folgenden
Antwortschreiben an die Industrie bekräftigt, dass bzgl. des Anbaus HT-Systeme
(halbe Kennleuchten, z.B. aus drei Einzelleuchten als System, typisch als
Kreuzungsblitzer verbaut), keine Bedenken bestehen: „Insofern ist ein
zusätzlicher blauer Kreuzungsblitzer mit einer Genehmigung nach UN-Regelung
Nr. 65 bei Anbau an Kraftfahrzeuge, die nach § 52 StVZO berechtigt sind,
grundsätzlich nicht zu beanstanden."

Link zur Quelle: https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2021/11/Facharbeit-42.-FA-Technik-am-30.-Sept.-und-1.-Okt.-2021-in-Saarbruecken.pdf

Herzlichen Dank für Ihre Mühen und bleiben Sie gesund!

Mit einer Schwärzung der personenbezogenen Daten auf dem Schreiben bin ich explizit einverstanden.

Folgend noch der rechtliche Erklärtext:

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das unter TOP11 a…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Schreiben zwischen BMVI und DFV bzgl Novelle §52 StVZO (Frontblitzer [#240696]
Datum
12. Februar 2022 18:58
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das unter TOP11 ab Seite 14 der Ergebnisniederschrift der 42. Tagung des Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren genannte Schreiben Ihres Hauses, das zu folgender Aussage der Ergebnisniederschrift führt: "Das BMVI hat in einem Antwortschreiben gegenüber dem Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren wie auch einem folgenden Antwortschreiben an die Industrie bekräftigt, dass bzgl. des Anbaus HT-Systeme (halbe Kennleuchten, z.B. aus drei Einzelleuchten als System, typisch als Kreuzungsblitzer verbaut), keine Bedenken bestehen: „Insofern ist ein zusätzlicher blauer Kreuzungsblitzer mit einer Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 65 bei Anbau an Kraftfahrzeuge, die nach § 52 StVZO berechtigt sind, grundsätzlich nicht zu beanstanden." Link zur Quelle: https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2021/11/Facharbeit-42.-FA-Technik-am-30.-Sept.-und-1.-Okt.-2021-in-Saarbruecken.pdf Herzlichen Dank für Ihre Mühen und bleiben Sie gesund! Mit einer Schwärzung der personenbezogenen Daten auf dem Schreiben bin ich explizit einverstanden. Folgend noch der rechtliche Erklärtext:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bescheid IFG Bescheid erhalten, kosten- und gebührenfrei. Im Anhang das eine gewünschte Schreiben
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid IFG
Datum
7. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid erhalten, kosten- und gebührenfrei. Im Anhang das eine gewünschte Schreiben

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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihren Bescheid und die angefragten Dokumente, die vor kurzem b…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Schreiben zwischen BMVI und DFV bzgl Novelle §52 StVZO (Frontblitzer [#240696]
Datum
13. April 2022 14:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihren Bescheid und die angefragten Dokumente, die vor kurzem bei mir per Briefpost ankamen. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund! Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240696/