IFG Schreiben zwischen BMVI und DFV bzgl Novelle §52 StVZO (Frontblitzer
Das unter TOP11 ab Seite 14 der Ergebnisniederschrift der 42. Tagung des
Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren genannte Schreiben Ihres Hauses, das zu folgender Aussage der Ergebnisniederschrift führt:
"Das BMVI hat in einem Antwortschreiben gegenüber dem Fachausschuss
Technik der deutschen Feuerwehren wie auch einem folgenden
Antwortschreiben an die Industrie bekräftigt, dass bzgl. des Anbaus HT-Systeme
(halbe Kennleuchten, z.B. aus drei Einzelleuchten als System, typisch als
Kreuzungsblitzer verbaut), keine Bedenken bestehen: „Insofern ist ein
zusätzlicher blauer Kreuzungsblitzer mit einer Genehmigung nach UN-Regelung
Nr. 65 bei Anbau an Kraftfahrzeuge, die nach § 52 StVZO berechtigt sind,
grundsätzlich nicht zu beanstanden."
Link zur Quelle: https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2021/11/Facharbeit-42.-FA-Technik-am-30.-Sept.-und-1.-Okt.-2021-in-Saarbruecken.pdf
Herzlichen Dank für Ihre Mühen und bleiben Sie gesund!
Mit einer Schwärzung der personenbezogenen Daten auf dem Schreiben bin ich explizit einverstanden.
Folgend noch der rechtliche Erklärtext:
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Februar 2022
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16. März 2022
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