Kosten der Plattform www.justiz.de

Welche Kosten entstehen Ihrer Behörde jährlich für das Betreiben des Webservices www.justiz.de seit der Gründung?

Ich bitte, falls sich die Kosten in den Jahren unterscheiden, um Aufschlüsselung nach Jahr in maschinenlesbarer Form.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Plattform www.justiz.de [#240704]
Datum
12. Februar 2022 21:12
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten entstehen Ihrer Behörde jährlich für das Betreiben des Webservices www.justiz.de seit der Gründung? Ich bitte, falls sich die Kosten in den Jahren unterscheiden, um Aufschlüsselung nach Jahr in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - 8/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vo…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kosten der Plattform www.justiz.de [#240704]
Datum
22. Februar 2022 10:01
Status
Warte auf Antwort
1451 E - 8/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.02.2022 Anlage 1 Sehr Antragsteller/in Ihr o.g. Antrag ist am 12.02.2022 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "natürliche Person" im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). Aus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt und eine Prüfung Ihres Antrages nicht erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], zur weiteren Argumentation zitiere ich direkt aus dem von Ihnen genannten Paragraf § 4 Absatz …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Plattform www.justiz.de [#240704]
Datum
23. Februar 2022 22:30
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], zur weiteren Argumentation zitiere ich direkt aus dem von Ihnen genannten Paragraf § 4 Absatz 1 IFG NRW: "(1) Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen." In wie weit eine s. g. "c/o-Adresse" diese Informationen nicht erfüllt, ist mir leider schleierhaft. Auch die von Ihnen benannten Urteile hier unpassend. Ich teile Ihnen nachfolgend aber gern die Adresse ohne ein "c/o" mit: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Auch diese Anschrift ist ladungsfähig - wie Sie in Ihrer E-Mail verlangen. Sollten Sie weiter an einer Privatanschrift festhalten, so bitte ich um eine einschlägige Rechtsquelle, die dies erfolgt. Aus § 4 Absatz 1 IFG NRW - wie von Ihnen anfangs erwähnt - geht dies nämlich nirgends heraus. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 240704 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - Z. 8/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Sch…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kosten der Plattform www.justiz.de [#240704]
Datum
24. Februar 2022 14:14
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 8/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Schreiben vom 12.02.2022 und 23.02.2022 Meine Zuschrift vom 22.02.2022 (1451 E - Z. 8/22) Sehr Antragsteller/in nach erneuter Prüfung verbleibe ich dabei, dass Ihr Antrag erst dann weiterbearbeitet werden kann, wenn Sie eine ladungsfähige Anschrift mitteilen. Die von Ihnen mitgeteilte Adresse genügt diesen Anforderungen nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte übersenden Sie mir die gesetzliche Grundlage für diese Forderung. Mit freun…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Plattform www.justiz.de [#240704]
Datum
24. Februar 2022 14:16
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte übersenden Sie mir die gesetzliche Grundlage für diese Forderung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
4. März 2022 08:09
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704] Sehr <<…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704]
Datum
16. März 2022 15:13
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf Ihr Schreiben vom 03. März 2022 teile ich Ihnen mit: Ich halte weiterhin an meiner Anfrage fest. Unabhängig von dieser Entscheidung sehe diese weiterhin als gebührenfrei an. Begründung zu A: Richtig ist, dass die Bearbeitung meines o. g. Antrages nach dem IFG-Gesetz ein Verwaltungsverfahren nach VwVfG NRW ist. Leider teilen Sie mir in Ihrem Schreiben nicht mit, was Sie unter einer „korrekten Anschrift“ verstehen. Die von mir übersandte "c/o"-Adresse ist der Posteingang bei einem Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Potsdam. Dieser besitzt eine von mir unterzeichnete anwaltliche Zustellungsbevollmächtigung und Postvollmacht. Die korrekte Zustellung Ihrer postalischen Unterlagen ist daher an diese Adresse gegeben. Weder im VwVfG noch im IFG findet sich eine Forderung nach einer bestimmten Adressform. ^Weiterhin sind Verwaltungsverfahren nach § 10 VwVfG NRW ausdrücklich formlos, bedürfen also nicht grundsätzlich der Schriftform und erst recht nicht einer Wohnanschrift oder einer ladungsfähigen Anschrift. Weiterhin finden sich in § 22 VwVfG NRW keine Mindestinhalte, welche zur Bearbeitung nötig sind. Dazu ist mir die von Ihnen benannte Prüfung der Beteiligungs- und Handlungsfähigkeit nach § 11, 12 VwVfG ein Rätsel. Das von Ihnen angeführte Urteil beim VG Köln (VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1190/20) ist nicht rechtskräftig, hier ist noch ein Verfahren vor dem OVG NRW (OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 857/21) anhängig. Daher sehe ich dieses bisher als nicht rechtswirksam an. Weiterhin möchte ich Sie an die Datensparsamkeit gem. DSGVO erinnern. zu C: Gem. § 2 IFGGebV bitte ich um Befreiung von Gebühren, da es sich hier meiner Meinung nach um öffentliches Interesse handelt. Das Portal "www.justiz.de" ist ein bundesweit oft genutzt und zitiertes Werk. Weiterhin handelt es sich bei den von mir geforderten Unterlagen lediglich um Informationen die in Ihrer Behörde bereits vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704] Sehr geehrte …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704]
Datum
28. März 2022 16:02
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Plattform www.justiz.de“ vom 12.02.2022 (#240704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#240…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704]
Datum
28. März 2022 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bin zur Zeit nicht im Haus. Dienstliche Post senden Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. In dringenden Fällen senden Sie die E-Mail bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Meldung nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) […
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704]
Datum
28. März 2022 16:04
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Plattform www.justiz.de“ vom 12.02.2022 (#240704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
4. April 2022 08:37
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
1451 E - Z. 8/22 | Widerspruch [#240704] W i d e r s p r u c h Antragsteller/in ./. Ministerium der Just…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1451 E - Z. 8/22 | Widerspruch [#240704]
Datum
4. April 2022 20:12
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
W i d e r s p r u c h Antragsteller/in ./. Ministerium der Justiz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegendes Schreiben für Sie zur Kenntnisnahme. Das Faxversand erfolgt so eben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 04042022-widerspruch-justiz-nrw-zusammengefugt.pdf Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch per Fax
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch per Fax
Datum
4. April 2022
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
8. April 2022 09:04
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten der Plattform www.justiz.de“ [#240704]
Datum
8. April 2022 09:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240704/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meine verwendete ladungsfähige Anschrift nicht akzeptiert. (vgl. mein Widerspruch vom 04. April) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 240704.pdf - 2022-02-22_1-2022-01-01MerkblattDSGVO.PDF - 2022-03-04_1-2022-01-01MerkblattDSGVO.pdf - 2022-03-04_1-Dokument2Kompatibilittsmodus.docx - 2022-04-04_1-2022-04-01RSAntwortHrNAME.docx - 2022-04-04_2-04042022-widerspruch-justiz-nrw-zusammengefugt.pdf - 2022-04-04_3-sendebericht_624b345a5ab9d448627-1.pdf - 2022-04-08_1-2022-04-07RSAntwortHrNAME.docx Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.04.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten der Plattform www.justiz.de“ [#240704]
Datum
8. April 2022 09:41
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.04.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand meines Vermittlungsersuches vom 08. April 202…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten der Plattform www.justiz.de“ [#240704]
Datum
2. Juni 2022 10:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich zum Stand meines Vermittlungsersuches vom 08. April 2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten der Plattform www.justiz.de“ [#240704]
Datum
2. Juni 2022 12:17
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022
Datum
10. Juni 2022 16:46
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 12.2.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15- 2757/22 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Zugang zu den jährlichen Kosten des Justizportals "www.justiz.nrw<http://www.justiz.nrw>" über die Plattform fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-plattform-wwwjustizde/) gestellt zu haben. In Ihren Antwortschreiben haben Sie ihn aufgefordert, seine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Auch die von ihm angegebene c/o-Adresse eines zustellungsbevollmächtigten Rechtsanwalts erfülle die Voraussetzungen, um ein Verwaltungsverfahren wirksam in Gang zu bringen, nicht. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte bereits aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Insofern ist die Antragstellung mittels fragdenstaat.de mit der Antragstellung über eine sonstige, personalisierte Email-Adresse gleichzusetzen. § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW sieht ausdrücklich vor, dass Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adresse des Antragstellers, nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Ist es möglich, den Antrag positiv und ohne gebührenpflichtigen Aufwand zu bescheiden, bedarf es über die durch den Antragsteller übermittelte Kontaktmöglichkeit hinaus keiner zusätzlichen personenbezogenen Daten. Diese Voraussetzung liegt nach Ihrer Schilderung vom 3.3.2022 jedoch nicht vor, da die Bereitstellung der beantragten Information voraussichtlich mit gebührenpflichtigem Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Insofern weise ich auf die Möglichkeit des Antragstellers hin, seinen Antrag einzugrenzen, um den Verwaltungsaufwand zeitlich zu minimieren. Das von Ihnen zitierte VG Köln legt einen strengeren Maßstab an die Anforderungen eines Antrags, allerdings ist diese Rechtsprechung noch nicht rechtskräftig. Die mündliche Verhandlung im entsprechenden Berufungsverfahren wird nach meinem Kenntnisstand am 15.6.2022 um 10:30 Uhr vor dem OVG NRW unter den Aktenzeichen 16 A 857/21 bzw. 16 A 858/21 stattfinden. Ich rege an, diesen Termin zunächst abzuwarten, da die zugrundeliegende Rechtsfrage der dieses Verfahrens entspricht. Im Anschluss werde ich meine Vermittlungsbemühungen wieder aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] Sehr << Anrede >> heute wurde im Falle 16 A…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704]
Datum
15. Juni 2022 16:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> heute wurde im Falle 16 A 857/21 (Verwarnung; I. Instanz: VG Köln 13 K 1190/20), 16 A 858/21 (Anweisung; VG Köln 13 K 1189/20) entschieden. Sicherlich haben auch Sie von der Entscheidung erfahren, welche mich in meiner Rechtsauffassung unterstützt. Rein obligatorisch weise ich Sie daraufhin, dass ich dem Ministerium bereits eine "c/o"-Adresse übersandte, welche dieses aber nicht anerkannte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704] Sehr <<…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704]
Datum
15. Juni 2022 20:23
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> heute wurde im Falle 16 A 857/21 (Verwarnung; I. Instanz: VG Köln 13 K 1190/20), 16 A 858/21 (Anweisung; VG Köln 13 K 1189/20) entschieden. Sicherlich haben auch Sie von der Entscheidung erfahren, welche mich in meiner Rechtsauffassung unterstützt. Rein obligatorisch weise ich Sie daraufhin, dass ich dem Ministerium bereits eine "c/o"-Adresse übersandte, welche dieses aber nicht anerkannte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704] Sehr <<…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704]
Datum
15. Juni 2022 20:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> heute wurde im Falle 16 A 857/21 (Verwarnung; I. Instanz: VG Köln 13 K 1190/20), 16 A 858/21 (Anweisung; VG Köln 13 K 1189/20) entschieden. Sicherlich haben auch Sie von der Entscheidung erfahren, welche mich in meiner Rechtsauffassung unterstützt. Rein obligatorisch weise ich Sie daraufhin, dass ich dem Ministerium bereits eine "c/o"-Adresse übersandte, welche dieses aber nicht anerkannte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704] Sehr <<…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704]
Datum
15. Juni 2022 20:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> heute wurde im Falle 16 A 857/21 (Verwarnung; I. Instanz: VG Köln 13 K 1190/20), 16 A 858/21 (Anweisung; VG Köln 13 K 1189/20) entschieden. Sicherlich haben auch Sie von der Entscheidung erfahren, welche mich in meiner Rechtsauffassung unterstützt. Rein obligatorisch weise ich Sie daraufhin, dass ich dem Ministerium bereits eine "c/o"-Adresse übersandte, welche dieses aber nicht anerkannte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704] Sehr <<…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704]
Datum
15. Juni 2022 20:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr << Anrede >> heute wurde im Falle 16 A 857/21 (Verwarnung; I. Instanz: VG Köln 13 K 1190/20), 16 A 858/21 (Anweisung; VG Köln 13 K 1189/20) entschieden. Sicherlich haben auch Sie von der Entscheidung erfahren, welche mich in meiner Rechtsauffassung unterstützt. Rein obligatorisch weise ich Sie daraufhin, dass ich dem Ministerium bereits eine "c/o"-Adresse übersandte, welche dieses aber nicht anerkannte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704] Sehr <<…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704]
Datum
15. Juni 2022 20:24
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> heute wurde im Falle 16 A 857/21 (Verwarnung; I. Instanz: VG Köln 13 K 1190/20), 16 A 858/21 (Anweisung; VG Köln 13 K 1189/20) entschieden. Sicherlich haben auch Sie von der Entscheidung erfahren, welche mich in meiner Rechtsauffassung unterstützt. Rein obligatorisch weise ich Sie daraufhin, dass ich dem Ministerium bereits eine "c/o"-Adresse übersandte, welche dieses aber nicht anerkannte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704] Sehr geehrte …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 12.2.2022 [#240704] | Aktenzeichen: 1451 E - Z. 8/22 [#240704]
Datum
15. Juni 2022 20:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie die drei Nachrichten in kürzester Zeit so eben. Fälschlicherweise lag hier ein technischer Fehler vor, welcher die E-Mail's Ihnen zukommen ließ. Beachten Sie bitte ausschließlich mein Schreiben vom heutigen Tage, dem 15. Juni 2022 um 16:23 Uhr. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 10.6.2022 Informationszugangsantrag [geschwärzt] vom 12.2.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 10.6.2022
Datum
14. Juli 2022 09:46
Status
Warte auf Antwort
Informationszugangsantrag [geschwärzt] vom 12.2.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15- 2757/22 Mein Auskunftsersuchen vom 10.6.2022 ________________________________ Sehr [geschwärzt], bislang habe ich auf mein o.g. Auskunftsersuchen noch keine Rückmeldung erhalten, ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
18. Juli 2022 10:15
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704] Aktenzeichen: …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704]
Datum
18. Juli 2022 16:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.15- 2757/22 Ihr Auskunftsersuchen vom 10.6.2022 Bearbeiter: [geschwärzt] - Referat 2 ____________________________________________ Sehr [geschwärzt], folgendes Schreiben erhielt ich heute in obigem Fall: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-plattform-wwwjustizde/715173/anhang/dokument2kompatibilittsmodus_konvertiert_geschwaerzt.pdf Die Begründung der Behörde halte ich weiterhin nicht für standhaft und bitte Sie um Ihre Einschätzung und Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 240704 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704] Sehr [geschwär…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704]
Datum
18. Juli 2022 16:46
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], leider entgeht Ihnen in Ihrer Argumentation erneut, dass ich Ihnen bereits folgende Anschrift übermittelte: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anbei erhalten Sie auch - erneut - [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 240704 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704] Der Eingang Ih…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#240704]
Datum
19. Juli 2022 08:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationszugang: Ihre Email vom 18.7. Ihr Informationszugangsantrag vom 12.2.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15- 2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang: Ihre Email vom 18.7.
Datum
19. August 2022 06:50
Status
Warte auf Antwort
Ihr Informationszugangsantrag vom 12.2.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15- 2757/22 Ihre Email vom 18.7. ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> die aktuelle Rechtsprechung des OVG NRW ist immer noch nicht veröffentlicht. Ich habe einen Antrag auf Einstellung in die Rechtsprechungsdatenbank beantragt, aber bislang nur eine Rückmeldung vom OLG Köln darüber erhalten, dass meine Anfrage an das für die Veröffentlichung zuständige OVG NRW weitergeleitet wurde. Unabhängig davon ist es so, wie das JM geschrieben hat: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das Bundesinnenministerium hat Revision eingelegt und bis zur endgültigen Entscheidung durch das BVerwG wird einige Zeit vergehen. Sofern Ihnen an einem baldigen Informationszugang hinsichtlich der Kosten des Justizportals gelegen ist, halte ich es für pragmatischer, hier einen anderen Weg zu wählen. Falls Sie noch Rückfragen haben, können Sie mich gerne auch telefonisch erreichen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang: Ihre Email vom 18.7. [#240704] Sehr << Anrede >> der Zugang zu o. g. Informat…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang: Ihre Email vom 18.7. [#240704]
Datum
19. August 2022 08:28
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr << Anrede >> der Zugang zu o. g. Informationen des Justizportals ist mir mittlerweile nur noch wenig gelegen. Der Fakt das das Ministerium der Justiz eine bereits vorhandene ladungsfähige Anschrift eines Rechtsanwalt ignoriert, halte ich für einen Präzedenzfall der dringend geklärt werden muss, unabhängig vom Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 240704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240704/