Stadt Mannheim: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
- War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca?

Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 68159, 68161, 68163, 68165, 68167, 68169, 68199, 68219, 68229, 68239, 68259, 68305, 68307, 68309 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    15,80 Euro
  • 0 Follower:innen
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Stadt Mannheim: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#240893]
Datum
14. Februar 2022 22:17
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? - War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 68159, 68161, 68163, 68165, 68167, 68169, 68199, 68219, 68229, 68239, 68259, 68305, 68307, 68309 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 240893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240893/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 14. Februar 2022. Ihre Anfrage ist als Antrag…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: Stadt Mannheim: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#240893]
Datum
14. März 2022 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,9 KB


Sehr geehrter Herr Fuhrmann, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 14. Februar 2022. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Der Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nur gegeben, wenn keine Auskunftsversagungsgründe vorliegen. Diese umfassen: 1. den Schutz von öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG; 2. den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG; 3. den Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG; 4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG. Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Absatz 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Dabei kommt es für die Frage der Gebührenpflichtigkeit nicht auf eine (etwaige) geringe Komplexität oder „Einfachheit“ an, da § 10 Absatz 3 Satz 1 LIFG für die Stadt Mannheim nicht zur Anwendung kommt. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird ein Verwaltungsaufwand - einschließlich des Beteiligungsverfahrens gemäß § 8 LIFG - von 1 angefangenen 15 Minuten prognostiziert, die bei einer Gebührenmessung nach der Verwaltungsgebührensatzung zugrunde zu legen ist. Eine zu erhebende Gebühr beträgt hiernach höchstens € 15,80. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen möchten. Wir dürfen Sie weiterhin in Gemäßheit von § 7 Absatz 1 Satz 3 LIFG auffordern, Ihren Antrag zu begründen. Mit freundlichen Grüßen