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Pandemie-Notfallplan

Ich möchte mich gerne über die Pandemie-Notfallpläne für Atomkraftwerke informieren. Mich interessieren vor allem die Maßnahmen zur Sicherstellung der Belegschaft, bspw. durch die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung von Mitarbeitern an wesentlichen Standorten zur Isolation vor dem Coronavirus. Über die Bereitstellung entsprechender Regelwerke würde ich mich freuen.

Ergebnis der Anfrage

Pandemie-Notfallpläne liegen in der Verantwortung der jeweiligen Atomkraftwerke und liegen dem BMUV nicht vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte mich g…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pandemie-Notfallplan [#240917]
Datum
15. Februar 2022 09:37
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte mich gerne über die Pandemie-Notfallpläne für Atomkraftwerke informieren. Mich interessieren vor allem die Maßnahmen zur Sicherstellung der Belegschaft, bspw. durch die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung von Mitarbeitern an wesentlichen Standorten zur Isolation vor dem Coronavirus. Über die Bereitstellung entsprechender Regelwerke würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240917/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sic…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Pandemie-Notfallplan [#240917] (Ticket: DP02-20346)
Datum
15. März 2022 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Bitte entnehmen Sie meine Antwort dem Anhang. Mit freundlichen Grüßen