Nachverfolgung von Bürgeranzeigen zu Falschparkern in München

Bewegt man sich als Fußgänger oder Radfahrer durch München, so wird man auf jeder Strecke durch falsch haltende oder parkende KfZ eingeschränkt, behindert und/oder gefährdet. Bei mir ergibt sich dadurch ein Gefühl der Hilflosigkeit gegenüber dem sich entgegen der StVO raumgreifenden Kraftverkehr. Die Zustände scheinen sich u.a. durch Zunahme der Gesamtzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge sowie des Online-Handels stetig zu verschlimmern.

Die Überwachung des ruhenden Verkehr ist in München zwischen Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats aufgeteilt. Offensichtlich reichen deren Kräfte nicht aus um der immensen Zahl an Verkehrsverstößen Herr zu werden. Zahlreiche Fußgänger und Radfahrer versuchen daher über Bürgeranzeigen gegen diesen Missstand vorzugehen. Hierzu wird neben Email und Brief gerne auf Dienste wie weg.li oder Wegeheld zurückgegriffen.

Auf Twitter kommunizierte die Polizei München, dass derartige Anzeigen eingereicht werden können und von der Polizei und KVÜ durchaus bearbeitet würden. Wie diversen Medien zu entnehmen war ergingen nun Anzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO gegen solche Bürger, die Anzeigen wegen Falschparkens eingereicht hatten. Dies verursacht nachvollziehbarer Weise viele Bürger und erschwert den Kampf gegen diesen Missstand. Das Team des Podcast "Lage der Nation" legte nach entsprechender Recherche erst gestern dar, dass dieses Vorgehen der Behörden so nicht haltbar sein kann.

Daher nun die Frage an Sie:
- Wie lauten die internen Anweisungen zum Umgang mit Bürgeranzeigen gegen Falschparker und insbesondere wenn diese über Dienste wie weg.li oder Wegeheld eingereicht werden?
- Nach welchen Regeln gestaltet sich bei der Bearbeitung der Bürgeranzeigen das persönliche Ermessen?
- Wie viele Bürgeranzeigen gegen Falschparker gingen in München 2021 insgesamt und über die oben genannten Dienste ein?
- Wie viele dieser angezeigten Verstöße wurden tatsächlich geahndet?
- Was sind die Hauptgründe dafür, wenn Anzeigen nicht nachverfolgt und/oder geahndet wurden?
- Welcher Betrag in € wurde dank dieser Anzeigen eingenommen?
- In wie vielen Fällen konnten aufgrund von Behinderungen oder Gefährdungen Strafen auch in Form von Punkten in der Fahreignungsregister in Flensburg verhängt werden?

Und abschließend:
- Wie sieht Ihre Strategie aus um dem Missstand der massenhaften Parkverstöße Herr zu werden und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu sichern?
- Wie lautet Ihre Empfehlung an Fußgänger und Radfahrer um sich rechtssicher und wirksam gegen die zahllosen Parkverstöße zur Wehr zu setzen?

Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
  • 4 Follower:innen
Simon Knatz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bewegt man sic…
An Polizeipräsidium München Details
Von
Simon Knatz
Betreff
Nachverfolgung von Bürgeranzeigen zu Falschparkern in München [#241187]
Datum
17. Februar 2022 15:02
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bewegt man sich als Fußgänger oder Radfahrer durch München, so wird man auf jeder Strecke durch falsch haltende oder parkende KfZ eingeschränkt, behindert und/oder gefährdet. Bei mir ergibt sich dadurch ein Gefühl der Hilflosigkeit gegenüber dem sich entgegen der StVO raumgreifenden Kraftverkehr. Die Zustände scheinen sich u.a. durch Zunahme der Gesamtzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge sowie des Online-Handels stetig zu verschlimmern. Die Überwachung des ruhenden Verkehr ist in München zwischen Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats aufgeteilt. Offensichtlich reichen deren Kräfte nicht aus um der immensen Zahl an Verkehrsverstößen Herr zu werden. Zahlreiche Fußgänger und Radfahrer versuchen daher über Bürgeranzeigen gegen diesen Missstand vorzugehen. Hierzu wird neben Email und Brief gerne auf Dienste wie weg.li oder Wegeheld zurückgegriffen. Auf Twitter kommunizierte die Polizei München, dass derartige Anzeigen eingereicht werden können und von der Polizei und KVÜ durchaus bearbeitet würden. Wie diversen Medien zu entnehmen war ergingen nun Anzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO gegen solche Bürger, die Anzeigen wegen Falschparkens eingereicht hatten. Dies verursacht nachvollziehbarer Weise viele Bürger und erschwert den Kampf gegen diesen Missstand. Das Team des Podcast "Lage der Nation" legte nach entsprechender Recherche erst gestern dar, dass dieses Vorgehen der Behörden so nicht haltbar sein kann. Daher nun die Frage an Sie: - Wie lauten die internen Anweisungen zum Umgang mit Bürgeranzeigen gegen Falschparker und insbesondere wenn diese über Dienste wie weg.li oder Wegeheld eingereicht werden? - Nach welchen Regeln gestaltet sich bei der Bearbeitung der Bürgeranzeigen das persönliche Ermessen? - Wie viele Bürgeranzeigen gegen Falschparker gingen in München 2021 insgesamt und über die oben genannten Dienste ein? - Wie viele dieser angezeigten Verstöße wurden tatsächlich geahndet? - Was sind die Hauptgründe dafür, wenn Anzeigen nicht nachverfolgt und/oder geahndet wurden? - Welcher Betrag in € wurde dank dieser Anzeigen eingenommen? - In wie vielen Fällen konnten aufgrund von Behinderungen oder Gefährdungen Strafen auch in Form von Punkten in der Fahreignungsregister in Flensburg verhängt werden? Und abschließend: - Wie sieht Ihre Strategie aus um dem Missstand der massenhaften Parkverstöße Herr zu werden und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu sichern? - Wie lautet Ihre Empfehlung an Fußgänger und Radfahrer um sich rechtssicher und wirksam gegen die zahllosen Parkverstöße zur Wehr zu setzen? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 241187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241187/ Postanschrift Simon Knatz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz

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