BASt Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen

In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 18/12897 – Titel "Elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich" antworten Sie auf Frage 12:
"...
Die BASt hat die bisherigen Ergebnisse am 24. Mai 2017 vorgelegt.
..."
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813157.pdf

Bitte senden Sie mir diese Ergebnisse, möglichst auf elektronischem Weg und in maschinenverarbeitbarer Form, zu.

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  • Datum
    27. Juli 2017
  • Frist
    29. August 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrer Antwort…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
BASt Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen [#24137]
Datum
27. Juli 2017 17:13
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 18/12897 – Titel "Elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich" antworten Sie auf Frage 12: "... Die BASt hat die bisherigen Ergebnisse am 24. Mai 2017 vorgelegt. ..." http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813157.pdf Bitte senden Sie mir diese Ergebnisse, möglichst auf elektronischem Weg und in maschinenverarbeitbarer Form, zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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