Anzahl an Bahnhöfen und Flughäfen mit biometrischer Gesichtserkennung durch Überwachungskameras

Die Anzahl an Bahnhöfen und Flughäfen, an denen Kameras mit biometrischer Gesichtserkennung installiert und in Betrieb sind.

Ergebnis der Anfrage

Leider wurde mir keine Auskunft zu den Flughäfen erteilt

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl an Bah…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl an Bahnhöfen und Flughäfen mit biometrischer Gesichtserkennung durch Überwachungskameras [#241440]
Datum
20. Februar 2022 16:55
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl an Bahnhöfen und Flughäfen, an denen Kameras mit biometrischer Gesichtserkennung installiert und in Betrieb sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 22-07 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Anzahl an Bahnhöfen und Flughäfen mit biometrischer Gesichtserkennung durch Überwachungskameras [#241440]
Datum
22. Februar 2022 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 22-07 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 20.02.2022 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen