Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b

Anfrage an: Landkreis Peine

a) Findet in eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften statt?
Wenn ja:
Bitte geben Sie die folgenden Daten - seit 2018 - getrennt nach Jahren an:
- Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Wärme in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude?
- Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Strom in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude?
- Wie hoch in Prozent ist der Anteil der Gebäudearten Bildung / Verwaltung / Rest verteilt nach Nutzfläche?
- Wie hoch in Prozent ist der Anteil des Stromverbrauchs für Raumwärme je nach Gebäudeart Bildung / Verwaltung / Rest?
Wenn nein: Ist es geplant eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften einzuführen?
b) Findet eine Umsetzung von nicht- und geringinvestiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften zur Reduktion des Wärmebedarfs statt?
Wenn ja, welche der ergriffenen Maßnahmen betrachten Sie als die effektivste?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Findet in eine k…
An Landkreis Peine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]
Datum
21. Februar 2022 16:27
An
Landkreis Peine
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Findet in eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften statt? Wenn ja: Bitte geben Sie die folgenden Daten - seit 2018 - getrennt nach Jahren an: - Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Wärme in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude? - Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Strom in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude? - Wie hoch in Prozent ist der Anteil der Gebäudearten Bildung / Verwaltung / Rest verteilt nach Nutzfläche? - Wie hoch in Prozent ist der Anteil des Stromverbrauchs für Raumwärme je nach Gebäudeart Bildung / Verwaltung / Rest? Wenn nein: Ist es geplant eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften einzuführen? b) Findet eine Umsetzung von nicht- und geringinvestiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften zur Reduktion des Wärmebedarfs statt? Wenn ja, welche der ergriffenen Maßnahmen betrachten Sie als die effektivste?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241529/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Peine
Sehr Antragsteller/in die Verbräuche haben wir zusammengestellt und sind auf unserer Homepage einsehbar, anbei er…
Von
Landkreis Peine
Betreff
AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]
Datum
22. Februar 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Verbräuche haben wir zusammengestellt und sind auf unserer Homepage einsehbar, anbei erhalten Sie den Link dazu. https://www.landkreis-peine.de/Ordnung-Umwelt/Immobilienwirtschaftsbetrieb/Energieberichte/ Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Peine
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahme…
Von
Landkreis Peine
Betreff
Rückruf: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]
Datum
22. Februar 2022 16:17
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]" zurückrufen. Bitte senden Sie uns Dokumente vorzugsweise im PDF-Format in Mail-Anhängen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzun…
An Landkreis Peine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]
Datum
12. April 2022 07:59
An
Landkreis Peine
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b“ vom 21.02.2022 (#241529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241529/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzun…
An Landkreis Peine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]
Datum
8. September 2022 18:08
An
Landkreis Peine
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b“ vom 21.02.2022 (#241529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 170 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Peine
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist es uns nicht möglich, die von Ihnen gestellten Fragen zu beant…
Von
Landkreis Peine
Betreff
AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]
Datum
20. September 2022 14:03
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> leider ist es uns nicht möglich, die von Ihnen gestellten Fragen zu beantworten, da Sie weder eine rechtliche Grundlage zum Erhalt dieser Informationen haben, noch Bürger des Landkreises Peine sind. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzun…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]
Datum
23. September 2022 05:39
An
Landkreis Peine
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b“ vom 21.02.2022 (#241529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 185 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es ist gemäß NUIG/UIG nicht erforderlich "Bürger des Landkreises" zu sein. ich erbitte die genannten Informationen nach Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UIG zu erlangen. Die genannten Informationen sind Umweltinformationen gemäß § 3 Abs. 3 UIG. Das NUIG verweist an dieser Stelle auf das UIG. Demnach sind Umweltinformationen unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; 3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; Von den Begriffen der Maßnahmen oder Tätigkeiten werden alle menschlichen Aktivitäten erfasst, die die Umwelt beeinflussen können. Eine Tätigkeit ist jede menschliche Aktivität, unabhängig von Grund, Ursache, Ziel und Zweck. Umweltinformationen über Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 können z.B. Daten über alle Tätigkeiten sein, die einer umweltrechtlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere über die aus der Errichtung einer Anlage resultierenden Umweltauswirkungen, produzierende Tätigkeiten oder auch Daten über Produkte, die die Umwelt beeinträchtigen können. Eine Maßnahme ist gekennzeichnet durch ihre Zweckgerichtetheit. Der Begriff der Maßnahme umfasst sämtliche Formen der Verwaltungstätigkeit, etwa in Form von Rechtsakten, Genehmigungen, Datenbanken, Stellungnahme von Träger öffentlicher Belange (TÖB) oder auch Gutachten über die Schutzwürdigkeit von Tier- und Pflanzenarten. Der Begriff der Umweltinformationen ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weit auszulegen, so dass eine Vielzahl von Informationen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, darunter fallen. (entnommen aus labuen.de) Ich verweise erneut auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz…
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AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b [#241529]
Datum
15. Dezember 2022 06:22
An
Landkreis Peine
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-157b“ vom 21.02.2022 (#241529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 268 Tage überschritten. Ich verweise ausdrücklich auf meine Nachricht vom 23.09.2022 als Antwort auf Nachricht von Herrn [geschwärzt] vom 20.09.2022, nach der nur Bürgern des Landkreises diese Information zusteht. In der genannte Nachricht vom 23.09.2022 von mir finden Sie die ausführliche Begründung, weshalb dem nicht so ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]