Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte

Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte

vgl. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1038222

Diese werden künftigen behördlichen Entscheidungen zugrundegelegt. Bitte berücksichtigen Sie, dass diesen Vollzugshinweisen möglicherweise unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.2017 – BVerwG 6 BN 2.17), eine Veröffentlichung darüber hinaus auch unter Transparenzgesichtspunkten zu diesem gesellschaftlichen Anliegen von enormer Bedeutung geboten ist.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ermessensleiten…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
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Betreff
Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte [#241606]
Datum
22. Februar 2022 11:11
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte vgl. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1038222 Diese werden künftigen behördlichen Entscheidungen zugrundegelegt. Bitte berücksichtigen Sie, dass diesen Vollzugshinweisen möglicherweise unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.2017 – BVerwG 6 BN 2.17), eine Veröffentlichung darüber hinaus auch unter Transparenzgesichtspunkten zu diesem gesellschaftlichen Anliegen von enormer Bedeutung geboten ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241606/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenha…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
22. Februar 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen Poststelle _________________________________________________________________________­­­­­­­______________ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT [geschwärzt] | [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]>
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Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#241606]
Datum
25. Februar 2022 12:09
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beeilen Sie sich etwas mit der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241606/
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Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
25. Februar 2022 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen
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An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#241606]
Datum
25. Februar 2022 12:19
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wann ist mit einer Weiterleitung im konkreten Fall zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241606/
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Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
25. Februar 2022 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#241606]
Datum
25. Februar 2022 12:20
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das teilten Sie bereits mit. Wann ist mit einer Beantwortung im konkreten Fall zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241606/
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Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
25. Februar 2022 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen
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An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#241606]
Datum
28. Februar 2022 10:49
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, kann in vorbezeichneter Angelegenheit mit einer Rückmeldung noch in dieser Woche gerechnet werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241606/
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Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
28. Februar 2022 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#241606]
Datum
8. März 2022 10:31
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Informationsfreiheit im Staate Sachsen - ein absoluter Fremdbegriff. Schön, dass die Informationen mittlerweile unter https://www.coronavirus.sachsen.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht.html öffentlich abrufbar sind. War das so schwer? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241606/

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Datum
8. März 2022 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen