Haushaltsplan 2022

Anfrage an: Gemeinde Schmeheim

Wie setzt sich der Ansatz im Haushaltsplan 2022 zusammen
Ausgabe für den Kindergarten 98.100,00 €

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • 0 Follower:innen
Jutta Leuthäuser
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie setzt…
An Gemeinde Schmeheim Details
Von
Jutta Leuthäuser
Betreff
Haushaltsplan 2022 [#241794]
Datum
24. Februar 2022 04:30
An
Gemeinde Schmeheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie setzt sich der Ansatz im Haushaltsplan 2022 zusammen Ausgabe für den Kindergarten 98.100,00 €
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jutta Leuthäuser Anfragenr: 241794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241794/ Postanschrift Jutta Leuthäuser << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jutta Leuthäuser
Gemeinde Schmeheim
Sehr geehrte Frau Leuthäuser, wie gewünscht bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit f…
Von
Gemeinde Schmeheim
Betreff
AW: Haushaltsplan 2022 [#241794]
Datum
24. Februar 2022 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Leuthäuser, wie gewünscht bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Schmeheim
Sehr geehrte Frau Leuthäuser, Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Ich gehe davon aus, dass Sie sich au…
Von
Gemeinde Schmeheim
Betreff
AW: Haushaltsplan 2022 [#241794]
Datum
25. Februar 2022 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Leuthäuser, Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf den Haushaltsplan der Gemeinde Schmeheim beziehen. Unter dem Ansatz "Zuschüsse an Kindergärten" 98.100 Euro sind die Ausgaben geplant, mit denen die Gemeinde für die Betreuung der Kinder mit Wohnsitz in Schmeheim in Kindertagesstätten im Jahr 2022 zu rechnen hat. Oder anders ausgedrückt: Die Kinder von Schmeheim besuchen unterschiedliche Kindertagesstätten in der Region- entweder im Rahmen von Zweckvereinbarungen zwischen Schmeheim und z.B. Oberstadt oder auch im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts (z.B. in Themar). Für den Besuch der Kinder mit Wohnsitz in Schmeheim in Kindertagesstätten (egal wo) muss die Gemeinde sich an den jeweiligen Betriebskosten beteiligen. Der Planansatz sind die hier im Jahr 2022 gemessen an der Anzahl der "Schmeheimer" Kinder, die in 2022 eine Kindertagesstätte besuchen, zu erwartende Kostenbeteiligung der Gemeinde Schmeheim. Der Planung liegen folgende Erkenntnisse, Daten zugrunde: - ausgehend bisheriger Inanspruchnahmen, Neuanmeldungen und zu erwartender Anmeldungen sind für das Haushaltsjahr 2022 durchschnittlich 13 Kinder, welche einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen zu berücksichtigen - der vom Thüringer Bildungsministerium bis 31.07.2022 festgesetzte pauschalierte Anteil an den Betriebskosten beträgt 623 Euro; dieser kann in der Realität auch höher ausfallen; mit einer Erhöhung ab 01.08.22 ist zurechnen (wird jedes Jahr im August neu festgesetzt) - somit muss damit nicht bereits in der Planung eine "Unterdeckung" vorherrscht der Ansatz mindestens rein mathematisch bei 97.188 Euro liegen; der Ansatz von 98.100 sieht hierbei noch einen "kleinen" Puffer für die erwartete höhere Betriebskostenpauschale ab August 2022 vor Rechtliche Grundlage für die Finanzierung der Kita: § 21 Thüringer Kindergartensetz: https://landesrecht.thueringen.de/bst... Für diese Auskunft wird mit Hinblick auf die Schwierigkeit und Aufwand der Antwort von einer Gebührenerhebung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Jutta Leuthäuser
Sehr << Anrede >> vielen Dank. dass Sie meine Frage kostenlos beantwortet haben. Ich habe aber noch ei…
An Gemeinde Schmeheim Details
Von
Jutta Leuthäuser
Betreff
AW: Haushaltsplan 2022 [#241794]
Datum
10. März 2022 07:08
An
Gemeinde Schmeheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. dass Sie meine Frage kostenlos beantwortet haben. Ich habe aber noch ein paar Fragen. 1. Warum steht auf den ungeraden Seiten des Planes Haushaltsplan und auf den geraden Seiten Haushaltsüberwachungsliste? 2. Warum sind einige Kostenstellen mehrmals im Plan enthalten? 3. Wenn die Anzahl der Kinder im Jahr 2022 ansteigt, müsste sich doch auch die Zuwendung erhöhen. Das Land finanziert doch einen prozentualen Anteil der Kosten. Im Plan von Schmeheim sind aber die Zuwendung geringer als 2021. 4. Sind bei den angesetzten Ausgaben von 98.100,00€ die Zuwendung von 26.450,00€ schon abgezogen. Ich habe in meinem Leben schon viele Haushaltspläne und Bilanzen gelesen. Müssen die jetzigen wirklich so unübersichtlich sein. Mit freundlichen Grüßen Jutta Leuthäuser Mit freundlichen Grüßen Jutta Leuthäuser Anfragenr: 241794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241794/ Postanschrift Jutta Leuthäuser << Adresse entfernt >>
Gemeinde Schmeheim
Sehr geehrte Frau Leuthäuser, gerne möchte ich noch kurz auf die unten stehenden Fragen eingehen. Zu 1. Die Auf…
Von
Gemeinde Schmeheim
Betreff
AW: Haushaltsplan 2022 [#241794]
Datum
14. März 2022 09:34
Status
Sehr geehrte Frau Leuthäuser, gerne möchte ich noch kurz auf die unten stehenden Fragen eingehen. Zu 1. Die Aufstellung die sie über das Ratsinformationssystem einsehen können, ist nicht der Haushaltsplan in Gänze. Der Haushaltsplan umfasst mehr als 50 Seiten und ist noch wesentlich "unübersichtlicher" zu lesen. Aus diesem Grund stellen wir die wesentlichen Informationen in einer solchen Übersicht zusammen- das die Seiten hier unterschiedliche "Überschriften" haben ist dem EDV Programm geschuldet. Das können wir leider nicht beeinflussen. Die "Überschriften" Haushaltsplan oder Haushaltsüberwachungsliste trifft aber auch keine rechtliche Aussage. Zu 2. Das Kostenstellen "mehrmals" enthalten sind ist nicht ganz richtig. Sie meinen sicherlich die Gruppierungsziffern, (z.B. 17100 - Zuschüsse und Zuweisungen) die an verschiedenen Stellen immer wieder auftreten. Dies resultiert aus dem Vorgaben der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung und der Verwaltungsvorschrift zum Thüringer Gruppierungsplan. Hiernach sind für ganz bestimmte Ausgaben und Einnahmen immer einheitliche Gruppierungsziffern zu verwenden- und zwar thüringenweit. So kommt es dass Sie die Gruppierungsziffern 17100 - Zuschüsse und Zuweisungen bei der Feuerwehr und auch beim Kindergarten finden. Die Unterscheidung ist hier dann im Abschnitt- also dem Bereich zu sehen, wo diese Zuschüsse anfallen (hier dann Feuerwehr / Kindergarten). Da die hierzu verwendenden Hauptgruppenziffern und Gruppierungsziffern in der Regel dem Bürger und auch den ehrenamtlichen Räten nicht bekannt sind, geben wir hierzu noch die Erläuterung an - also Friedhof, Kindergarten und was es ist. Die Gruppierungsziffern müssen auch so aufgeteilt werden bzw. den Bereichen zugeordnet werden- nicht zulässig ist zum Beispiel alle Zuschüsse und Zuweisungen, egal für was, unter einer Gruppierungsziffer (oder wie sie meinen Kostenstelle) zusammenzufassen. 3. Ja, in der Theorie müssten die Zuwendungen steigen, wenn die Ausgaben steigen. In der Praxis ist dem nicht so. Das hängt, wie bei vielen Zuschüssen des Landes, mit der Systematik der Zahlungen des Landes zusammen. Das Land teilt eine sogenannte Landespauschale für die Kinder in der Kita aus. Hiernach gibt es - für jeden in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege mit einem Kind zwischen dem vollendeten ersten und vor Vollendung des dritten Lebensjahres tatsächlich belegten Platz eine Landespauschale in Höhe von 290 Euro monatlich - für jedes Kind zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr und vor Vollendung des vierten Lebensjahres eine Landespauschale in Höhe von 321 Euro monatlich sowie -für jedes Kind zwischen dem vollendeten vierten Lebensjahr und vor Vollendung des 78. Lebensmonats eine Landespauschale in Höhe von 180 Euro monatlich und Die Anzahl der Kinder bestimmt sich für die Kinder ab 3 Jahren nach der vom Landesamt für Statistik erhobenen Kinderzahl des vorletzten Jahres. Das heißt, die Zuweisungen für 2022 richten sich nach der Anzahl der Kinder von 3-4 Jahren bzw. 4- 6,5 Jahren zum 31.12.2020. Die Anzahl der Kinder von 1 bis vollendeten 3. LJ richtet sich nach der statistischen Meldung zum 01.09.2021, 01.03.2022 und 01.09.2022- also nach relativ aktuellen Zahlen. Alleine die Tatsache, dass man die Zuweisung für die Kinder ab 3 Jahren nach der Statistik des vorletzten Jahres ausreicht, kann hier zu großen Verschiebungen führen- sowohl in die positive als auch negative Richtung. Für Schmeheim zum Beispiel bedeutet dies in 2022 dass keine Zuweisung für die Altersgruppe 3-4 Jahre ausgereicht werden, da schlichtweg zum 31.12.2020 kein Kind lt. Statistik dieser Gruppe angehörte. Die Berechnung für Schmeheim für 2022 setzt sich dann so zusammen: 0 Kinder lt. Statistik 3-4 Jahre 321 € x12 Mo 0 5 Kinder lt. Statistik 4-6,5 Jahre 180 € x 12 Mo 10.800 Meldung 01.09.2021: 4 Kinder 1-3 Jahre x 290,- x 3 Mo= 3.480 Meldung 01.03.2022: 5 Kinder 1-3 Jahre x 290,- x 6 Mo = 8.700 Meldung 01.09.2022: 4 Kinder 1-3 Jahre x 290,- x 3 Mo = 3.480 Die Rechtsgrundlagen hierfür finden Sie in § 25 und § 27 Thüringer Kindergartengesetz. Zu 4. Nein, es sind hier keine Einnahmen abgezogen. Dies ist rechtlich nicht möglich. Einnahmen und Ausgaben sind immer in der zu erwartenden Höhe getrennt im Haushaltsplan anzusetzen- einen "Verrechnung" ist nicht zulässig. Sehr geehrte Frau Leuthäuser, ob der Haushaltsplan so kompliziert sein muss, darüber kann man sicherlich diskutieren. Das er für den Bürger oder auch jeden, der sich damit nicht beruflich befasst nicht leicht zu lesen ist, ist auch meine Auffassung. Leider sind wir aber zu einer bestimmte Darstellungsweise des Haushaltsplanes verpflichtet- die Thüringer Gemeindehaushaltsvorschrift sowie die Verwaltungsvorschriften zum Thüringer Gliederungsplan lassen uns hier keinen Spielraum. Der Haushaltsplan muss ja auch der Kommunalaufsicht angezeigt werden und kann hier keine Genehmigung erhalten, wenn diese Vorschriften nicht eingehalten sind. Mit der im Ratsinfo veröffentlichten Übersicht versuchen wir schon, dass für alle etwas übersichtlicher darzustellen. Ich muss aber auch darauf verweisen, dass wir uns im öffentlichen Finanzwesen in der Kameralistik befinden und es hier doch erhebliche Unterschiede zur Doppik (also der doppelten Buchführung mit Bilanz und Soll/Haben Buchung) gibt. Ein Vergleich gestaltet sich hier schwerlich. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, das der Haushaltsplan der Gemeinde Schmeheim (wie aller anderen Gemeinden auch) entsprechend der Vorschriften zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt wird. Entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt März (ich greife hier schon mal vor) wird dies im Zeitraum vom 04.04. - 19.04.2022 der Fall sein. Sollten Sie hier Einsicht nehmen wollen, empfehle ich Ihnen einen Termin mit Frau Eppinger (Kämmerin der VG) zu vereinbaren- diese kann Ihnen dann auch sicherlich weitere Fragen beantworten. Frau Eppinger erreichen Sie unter 036873 68824 oder kämmerei@vg-feldstein.de Mit freundlichen Grüßen

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Jutta Leuthäuser
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Beamten werden schon wissen, warum alles so kompli…
An Gemeinde Schmeheim Details
Von
Jutta Leuthäuser
Betreff
AW: Haushaltsplan 2022 [#241794]
Datum
22. März 2022 07:25
An
Gemeinde Schmeheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Beamten werden schon wissen, warum alles so kompliziert sein muss. Je etwa 50 Seiten Haushaltsplan für 16 Gemeinden. Die Stadt Themar hat bestimmt noch mehr Seiten. Für ca. 260 Einwohner einen Haushaltsplan von 50 Seiten. Schön das sich die Gemeinden so etwas noch leisten können. Wäre es denn nicht effektiver alles in einen Topf zu legen und daraus zu wirtschaften??? Ich wünsche Ihnen ein gutes Händchen für die Zukunft der VG Feldstein. Mit freundlichen Grüßen Jutta Leuthäuser Anfragenr: 241794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241794/ Postanschrift Jutta Leuthäuser << Adresse entfernt >>