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Protokolle etc. der nichtöffentlichen Sitzungen der Beratungs-und Planungsgruppe

1. Die Protokolle und
2. die Sitzungsunterlagen der bisherigen nichtöffentlichen Sitzungen der Beratungs-und Planungsgruppe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Protokolle…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle etc. der nichtöffentlichen Sitzungen der Beratungs-und Planungsgruppe [#241842]
Datum
24. Februar 2022 16:08
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Protokolle und 2. die Sitzungsunterlagen der bisherigen nichtöffentlichen Sitzungen der Beratungs-und Planungsgruppe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241842/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrag…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022
Datum
1. März 2022 18:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags gegenüber dem BASE per E-Mail am 25.02.2022. Ihren Antrag prüfen wir derzeit. Im Falle einer Auskunftserteilung können grundsätzlich Gebühren anfallen. Sollte es sich um eine einfache Auskunft handeln, werden keine Gebühren erhoben. Eine abschließende Entscheidung über die Gebühren kann erst nach der Bearbeitung anhand des entstandenen Aufwands erfolgen. Eine Ermäßigung oder Befreiung von den gesetzlichen Gebühren kommt nur bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen in Betracht, die von Ihnen nachzuweisen sind (insbesondere bei besonderen finanziellen Belastungen bzw. verminderter Leistungsfähigkeit). Gegebenenfalls bitten wir Sie um Übersendung entsprechender Nachweise. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022 [#241842] Sehr geehrte Damen und Herren, der Aufwand ist mit Sicherheit mi…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022 [#241842]
Datum
2. März 2022 21:27
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Aufwand ist mit Sicherheit minimal, denn jedes Mitglied der BPG hat das als PDF auf dem Rechner. Die Sitzungsunterlagen werden in der Regel vor der Sitzung als Email oder über eine gemeinsame Plattform zur Verfügung gestellt. Das Protokoll folgt dann nach der Sitzung. In Ihrem Hause sind die beiden mandatierte Mitglieder der BPG Frau Nanz und Herr Riede. Aber auch noch viele andere Mitarbeiter*innen, angesiedelt im sog. b-lab, werden wohl seitens des BaSE einbezogen. Die Unterlagen sind also schnell beschafft. Dann sind nur noch die Versagensgründe nach §§ 3 bis 6 IFG zu prüfen. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass personenbezogene Daten und Daten zu Geschäftsgeheimnissen etc. geschwärzt werden können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241842/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022 [#241842]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022 [#241842]
Datum
26. März 2022 10:51
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokolle etc. der nichtöffentlichen Sitzungen der Beratungs-und Planungsgruppe“ vom 24.02.2022 (#241842) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte beseitigen Sie diese illegale Situation umgehend. Bereits am 02.03.2022 habe ich Ihnen den Hinweis gegeben, wo Sie die Unterlagen finden. Trotzdem ist nichts passiert. Lediglich das reine Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 16.02.2022 wurde im Internet veröffentlicht, ohne mich darauf hinzuweisen. Das veröffentlichte Protokoll ist auch in Teilen vollkommen unverständlich. Siehe https://Antragsteller/in/2022/02/die-bpg-wagt-kleinen-schritt-richtung-transparenz/ Ich gewinne insgesamt den Eindruck, dass das BaSE vollkommen die Orientierung in der Frage der Beteiligung nach der Fachkonferenz Teilgebiete verloren hat. Wie sind die falsche Ankündig der BPG-Sitzung am 26.01.2022 https://Antragsteller/in/2022/01/erste-oeffentliche-sitzung-beratungs-planungsgruppe/#comment-72741 und die falsche Berichterstattung zu der BPG-Sitzung vom 23.02.2022 https://Antragsteller/in/2022/03/falsche-berichterstattung-base-ueber-bpg-sitzung/ ansonsten zu erklären? Dies ist seitens der BPG - jetzt PFE - auf der letzten öffentlichen Sitzung am 23.03.2022 in einer Form formuliert worden, die nicht klarer lauten kann: Man hat den Eindruck, man wate durch dicken Honig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022, hier Mitteilung Gebührenpflichtkeit Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 24.0…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 24.04.2022, hier Mitteilung Gebührenpflichtkeit
Datum
7. April 2022 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 24.02.2022, hier eingegangen am 25.02.2022, bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übersendung der „Protokolle_etc_der_nichtöffentlichen_Sitzungen_der_Beratungs-und_Planungsgruppe“, darunter • die Protokolle und • die Sitzungsunterlagen der bisherigen nichtöffentlichen Sitzungen der Beratungs- und Planungsgruppe. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen konnten zwischenzeitlich identifiziert werden. Es handelt sich um eine Vielzahl von Dokumenten. Wir bitten insoweit um Entschuldigung, dass Sie erst jetzt eine Zwischenantwort erhalten. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ist bei Herausgabe von Abschriften bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 1.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFG-GebV ein Gebührenrahmen von 60 bis 500 € vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Dokumenten ist nicht mehr von einer einfachen Auskunft auszugehen. Den Personal-, Sach- und Zeitaufwand für die Bearbeitung Ihres Antrages schätzen wir auf 200,00 bis 250,00 €. Ich bitte Sie daher bis zum 21.04.2022 um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022, hier Mitteilung Gebührenpflichtigkeit Sehr Antragsteller/in es hat sich …
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022, hier Mitteilung Gebührenpflichtigkeit
Datum
7. April 2022 16:27
Status
Sehr Antragsteller/in es hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen. Selbstverständlich ist Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022. Dies bitte ich zu entschuldigen. --- Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022, hier Mitteilung Gebührenpflichtigkeit [#241842] Sehr [geschwärzt], aufgru…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022, hier Mitteilung Gebührenpflichtigkeit [#241842]
Datum
10. April 2022 19:00
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], aufgrund Ihrer Gebührenandrohung ziehe ich den Antrag nach vom 24.02.2022 zurück. Sie wollen mir jetzt - nach fast zwei Monaten - Zugang zu Unterlagen gewähren, die teilweise bereits kurz nach meiner Antragsstellung im Internet veröffentlicht wurden - siehe https://endlagerdialog.de/2022/02/die-bpg-wagt-kleinen-schritt-richtung-transparenz Ich beantragte am 24.02.2022 den Zugang zu den Protokollen und Sitzungsunterlagen der "bisherigen" nichtöffentlichen Sitzungen der BPG. Glaubt man den Angaben auf der BaSE-Website https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Beteiligung/Buergerbeteiligung/konzeption/bpg/bpg.html , so handelte es sich lediglich um die Sitzungen 16. Februar und 14./15. Januar 2022. Das Protokoll der Sitzung am 16.02. wurde ein Tag nach meinem Antrag seitens des BaSE veröffentlicht. Es stehen also nur noch zur Diskussion das Protokoll zum 14./15.01 und die Sitzungsunterlagen zum 16.02. und 14./15.01. Hierbei von einer Vielzahl von Unterlagen zu sprechen, die das Maß einer einfachen Auskunft überschreiten, halte ich für schlechterdings übertrieben bis falsch. Der Arbeitsaufwand zum "Indentifizieren" (??) und Hochladen der Unterlagen sollte 1/4 bis 1/2 h benötigen. Das wäre dann auf der Grundlage Ihren Gebührenandrohung ein Stundensatz von 400 bis 880 EUR. In einem transparenten und partizipativen Verfahren wie hier ist das keinesfalls angemessen. Ich werde den Partizipationsbeauftragten über das Verhalten des BaSE informieren. Leider konnte ich mich mit meinem Vorschlag zur Evaluierung des StandAG nicht durchsetzen - siehe https://endlagerdialog.de/2014/11/standag-evaluierung-die-zweite-eilt-eilt-eilt/ Darin habe ich folgenden Novellierungsvorschlag gemacht, der dem Transparenzgebot angemessen wäre: "§ 1a Transparenz (1) Zur Gewährleistung eines transparenten Verfahrens von Anfang an sind neben den in diesem Gesetz festgelegten Möglichkeiten des Zugangs zu Informationen auch alle Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes zu gewähren. § 1 Abs. 3 des Informationsfreiheitsgesetzes findet insofern im Rahmen dieses Gesetzes keine Anwendung. (2) Alle nach diesem Gesetz und im Rahmen dieses Gesetzes nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellten Anträge auf Zugang zu Informationen werden gebührenfrei bearbeitet, ebenfalls ein eventuelles Widerspruchsverfahren. Die Kosten für Klageverfahren in der ersten Instanz übernimmt der Vorhabenträger. (3) Jeder kann den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit nach § 13 des Informationsfreiheitsgesetzes anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht." Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241842 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022, hier Mitteilung über Veröffentlichung von Unterlagen Sehr Antragsteller/in m…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 24.02.2022, hier Mitteilung über Veröffentlichung von Unterlagen
Datum
22. April 2022 16:23
Status
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 24.02.2022, hier eingegangen am 25.02.2022, baten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übersendung der „Protokolle_etc_der_nichtöffentlichen_Sitzungen_der_Beratungs-und_Planungsgruppe“ (nunmehr Planungsteam Forum Endlagersuche), darunter * die Protokolle und * die Sitzungsunterlagen der bisherigen nichtöffentlichen Sitzungen der Beratungs- und Planungsgruppe. Im Nachgang zu unserer Mitteilung vom 07.04.2022 möchte ich Ihnen der Vollständigkeit halber mitteilen, dass die von Ihnen begehrten Informationen nun auf der Info-Plattform (https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Beteiligung/Buergerbeteiligung/konzeption/bpg/bpg.html) abrufbar sind. Das Planungsteam Forum Endlagersuche (vormals Beratungs- und Planungsgruppe BPG) hatte zwischenzeitlich beschlossen, dass auch die von Ihnen begehrten Unterlagen veröffentlicht werden sollen. Insofern hat es hier eine zeitliche Überschneidung mit meiner Mitteilung vom 07.04.2022 gegeben. Eine Bescheidung Ihres Antrages nach dem IFG und die Übermittlung der Unterlagen vor der Freigabe zur Veröffentlichung durch das Planungsteam Forum Endlagersuche hätte die Kostenfolge des § 10 Abs. 1 IFG für Sie zur Folge gehabt. Ich bitte die zeitliche Überschneidung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen