Schriftverkehr von Herrn Adenauer und Landratsamt

Sämtlichen Schriftverkehr von Landrat Adenauer an seine Mitarbeiter seit dem 20.02.2022, in denen er die Weitergabe von Dokumenten und Verschwiegenheitspflichten thematisiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2022
  • Frist
    29. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Schriftverkehr von Herrn Adenauer und Landratsamt [#241880]
Datum
25. Februar 2022 09:35
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtlichen Schriftverkehr von Landrat Adenauer an seine Mitarbeiter seit dem 20.02.2022, in denen er die Weitergabe von Dokumenten und Verschwiegenheitspflichten thematisiert
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 241880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241880/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns im Moment aufgrund der aktuellen Lage n…
Von
Kreis Gütersloh - Abteilung Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: Schriftverkehr von Herrn Adenauer und Landratsamt [#241880]
Datum
25. Februar 2022 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns im Moment aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich Ihre Nachricht zeitnah persönlich zu beantworten, da wir täglich mehrere 100 Mails bekommen. Für eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen aber folgende Informationsquellen zur Verfügung: Hotline für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh und ihre Fragen rund um das Thema Corona Rufnummer: 05241 85-4500 Erreichbar Mo-Fr von 8-17 Uhr Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin bzw. der Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 in Verbindung. Muttersprachliche Corona-Hotline für Bürgerinnen und Bürger aus Polen und Rumänien<https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/18-06-2020-muttersprachliche-corona-hotline/2020-06-18-corona-hotline-muttersprache-flyer.pdf> Linie telefonică în mai multe limbi pentru cetăţenele şi cetăţenii din Polonia şi România<https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/18-06-2020-muttersprachliche-corona-hotline/2020-06-18-buergerhotline-flyer-ro.pdf> Infolinia dla obywatelek i obywateli z Polski i Rumunii<https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/pressemitteilungen-coronavirus/18-06-2020-muttersprachliche-corona-hotline/2020-06-18-buergerhotline-flyer-pl.pdf> Rumänisch: 05241/85-4513, Erreichbar Mo - Fr von 9 - 18 Uhr Română: 05241/85-4513, luni - vineri ora 9 - 18 Polnisch: 05241/85-4573, Erreichbar Mo - Fr von 9 - 18 Uhr Polski: 05241/85-4573, Poniedziałek - Piątek 9 - 18 Informationen auf unserer Homepage: https://www.kreis-guetersloh.de/ oder https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/ Und auf unseren Social-Media-Kanälen: Facebook https://www.facebook.com/KreisGT/ Instagram https://www.instagram.com/kreis_guetersloh_/ Twitter https://twitter.com/KreisGuetersloh Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Gütersloh
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Antrag nach § 4 Abs. 1 IFG NRW vom 25.02.2022…
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
25. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Antrag nach § 4 Abs. 1 IFG NRW vom 25.02.2022 ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht verwaltungsgebührenfrei. Begründung: I. Mit E-Mail vom 25.02.2022, eingereicht über die Plattform Frag den Staat, beantragten Sie die Übersendung sämtlichen Schriftverkehrs von Landrat Adenauer an seine Mitarbeiter seit dem 20.02.2022, in denen er die Weitergabe von Dokumenten und Verschwiegenheitspflichten thematisiert. II. Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 IFG ist abzulehnen. Der Anwendungsbereich des IFG NRW ist nicht eröffnet. 1. Gemäß 8 2 Abs. 1 IFG NRW gilt das Gesetz für die Verwaltungstätigkeit von Behörden. Der Begriff der Verwaltungstätigkeit ist weit auszulegen, es ist dabei nicht auf die Rechtsform der Tätigkeit abzustellen, sondern allein darauf, dass die Tätigkeit sich als Wahrnehmung einer im öffentlichen Recht wurzelnden Verwaltungsaufgabe, bei der es sich nicht um Rechtsprechung und Rechtsetzung handelt, darstellt. Mit Ihrer Anfrage erbitten Sie die Herausgabe sämtlichen Schriftverkehrs von Herrn Landrat Adenauer an seine Mitarbeiter seit dem 20.02.2022, in denen er die Weitergabe von Dokumenten und Verschwiegenheitspflichten thematisiert. Mit Ihrer Anfrage erbitten Sie die Herausgabe von Dokumenten, die Vorgaben eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten zu den Themen Weitergabe von Dokumenten und Verschwiegenheitspflichten enthalten. Solche Dokumente beziehen sich auf das innere Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Landrat und seinen Beschäftigten, ein Bezug zu einer im öffentlichen Recht wurzelnden Verwaltungsaufgabe ist nicht gegeben. Aus diesem Grund ist der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht eröffnet und ein Anspruch auf Übermittlung der Dokumente besteht nicht. 2. Der Bescheid ergeht gemäß §11 Abs.1 Satz 2 IFG NRW verwaltungsgebührenfrei. Ich weise darauf hin, dass Sie das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen. Ihre Rechte Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekannt gegeben wurde, wie folgt Klage erheben: - schriftlich beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 32 40, 32389 Minden) oder - mündlich zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Minden oder - durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Verwaltungsgerichts Minden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Verwaltungsgericht Minden geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung — ERRV) vom 24. November 2017). Bitte beachten Sie Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen, für Sie Klage zu erheben. Ihre Klage muss innerhalb der Monatsfrist bei Gericht eingegangen sein. - Gegner einer Klage gegen diesen Bescheid ist der Kreis Gütersloh. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www justiz.de. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Gütersloh
Klage
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
14. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
74,7 KB
Kreisverwaltung Gütersloh
Dokument Von: Adenauer, S. <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Montag, 21. Februar 2022 07:51 An: Kr…
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Via
Briefpost
Betreff
Dokument
Datum
3. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: Adenauer, S. <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Montag, 21. Februar 2022 07:51 An: Kreis Gütersloh (alle Mitarbeiter) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: MA-Info zu Verschwiegenheitspflichten Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus gegebenem Anlass darf ich Sie nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass Sie als Beschäftigte des Kreises Gütersloh zur Verschwiegenheit über alle dienstlichen Belange des Kreises und Ihres Arbeitsbereiches verpflichtet sind. Das bedeutet u.a., dass es Ihnen untersagt ist, dienstliche Informationen, Unterlagen, Schriftstücke u.ä. an Dritte oder auch die Presse herauszugeben, soweit dazu keine ausdrückliche Genehmigung durch Dienstanweisungen oder Vorgesetzte vorliegt. Ich habe daher die Bitte und klare Erwartung, dass Sie diese Verpflichtung uneingeschränkt beachten. Entsprechendes von mir festgestelltes Fehlverhalten werde ich konsequent sanktionieren. Ihr S.-G. Adenauer

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Kreisverwaltung Gütersloh
Klageerledigung
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Via
Briefpost
Betreff
Klageerledigung
Datum
5. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente