Umsetzungsplanung der Bundesregierung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Koalitionsvereinbarung dokumentiert die Bundesregierung "eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplanung der Vorhaben" der Vereinbarung. Bitte senden Sie mir die aktuelle Version davon zu. Sollte dafür nicht das BKamt zuständig sein, bitte ich um Mitteilung, welches Ressort zuständig ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine elektronische - nicht postalische - Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Februar 2022
  • Frist
    29. März 2022
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Laut Koalitionsvereinbarung dokumentiert die Bundesregierung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Umsetzungsplanung der Bundesregierung [#241926]
Datum
25. Februar 2022 17:32
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Laut Koalitionsvereinbarung dokumentiert die Bundesregierung "eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplanung der Vorhaben" der Vereinbarung. Bitte senden Sie mir die aktuelle Version davon zu. Sollte dafür nicht das BKamt zuständig sein, bitte ich um Mitteilung, welches Ressort zuständig ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine elektronische - nicht postalische - Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 241926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241926/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 25. Februar 2022 erhalten. Sie beantrag…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
4. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 25. Februar 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Laut Koalitionsvereinbarung dokumentiert die Bundesregierung "eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplanung der Vorhaben" der Vereinbarung. Bitte senden Sie mir die aktuelle Version davon zu. Sollte dafür nicht das BK-Amt zuständig sein, bitte ich um Mitteilung, welches Ressort zuständig ist.“ Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Bundeskanzleramt Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 25. März 2022 erhalten. Si…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid Bundeskanzleramt
Datum
28. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 25. März 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vorhabendokumentation der Bundesregierung, in der Schwerpunktprojekte der laufenden Legislaturperiode beschrieben sind.“ Bereits mit E-Mail vom 25. Februar 2022 beantragen Sie: „Laut Koalitionsvereinbarung dokumentiert die Bundesregierung "eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplanung der Vorhaben" der Vereinbarung. Bitte senden Sie mir die aktuelle Version davon zu. Sollte dafür nicht das BK-Amt zuständig sein, bitte ich um Mitteilung, welches Ressort zuständig ist.“ Ich bitte Sie um Mitteilung, wie sich die Anträge zu einander verhalten sollen, in beiden Anträgen wünschen Sie Zugang zur Vorhabendokumentation. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: 1231FG - 02814- In 2022/ NA 04 [#241926] Sehr geehrte Damen und Herren, sollte meine Anfrage zur Vorhabendoku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 1231FG - 02814- In 2022/ NA 04 [#241926]
Datum
4. April 2022 10:44
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sollte meine Anfrage zur Vorhabendokumentation (1231FG - 02814- In 2022/ NA 04) identisch sein mit dem Inhalt meiner Anfrage zum im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben, dann bearbeiten Sie die Anfrage bitte als eine. Die Frist zur Antwort ist im Übrigen überschritten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Bundeskanzleramt Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 25. Februar 2022 beantragten Sie u. …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid Bundeskanzleramt
Datum
25. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 25. Februar 2022 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): „Laut Koalitionsvereinbarung dokumentiert die Bundesregierung "eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplanung der Vorhaben" der Vereinbarung. Bitte senden Sie mir die aktuelle Version davon zu. Sollte dafür nicht das BK-Amt zuständig sein, bitte ich um Mitteilung, welches Ressort zuständig ist.“ Mit E-Mail vom 25. März 2022 beantragten Sie auf gleicher Grundlage die Zusendung der: „Vorhabendokumentation der Bundesregierung, in der Schwerpunktprojekte der laufenden Legislaturperiode beschrieben sind.“ Die Verfahren wurden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung verbunden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 123IFG - 02814 - In 2022 NA 040 geführt. Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: I. Ihr Antrag wird abgelehnt. II. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf den Zugang zu Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich vorhanden sind. Die Bundesregierung bereitet aktuell eine Dokumentation der Vorhaben des Koalitionsvertrages für die 20. Legislaturperiode vor. Sie befindet sich derzeit noch in der konzeptionellen Erarbeitung. Im Bundeskanzleramt liegen daher keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage vor. Ihr Antrag war daher abzulehnen. Gemäß § 9 Abs. 2 IFG teile ich Ihnen mit, dass beabsichtigt ist, die Umsetzung der Vorhaben mittelfristig auf den Internetseiten der Bundesregierung zu veröffentlichen. Ein genaues Datum hierfür steht allerdings noch nicht fest. II. Gemäß § 10 Abs. 1, 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen