Umsetzungsplanung der Bundesregierung
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Laut Koalitionsvereinbarung dokumentiert die Bundesregierung "eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplanung der Vorhaben" der Vereinbarung. Bitte senden Sie mir die aktuelle Version davon zu. Sollte dafür nicht das BKamt zuständig sein, bitte ich um Mitteilung, welches Ressort zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine elektronische - nicht postalische - Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum25. Februar 2022
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29. März 2022
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