E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinneberg

- Die Anzahl der E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein nach Kreis aufgeschlüsselt
- Die Anzahl der E-Ladesäulen im Kreis Pinneberg nach Kommune aufgeschlüsselt
- Die Höhe möglichen Förderungen sowie den abgerufenen Betrag in den letzten beiden Jahren in Schleswig-Holstein nach Förderprogramm
- Die Anzahl der geförderten E-Ladesäulen nach Kreis aufgeschlüsselt (ingesamt/in den letzten zwei Jahren)
- Der angerufene Förderbetrag nach Kreis aufgeschlüsselt (ingesamt/in den letzten zwei Jahren)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anzahl der …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinneberg [#241944]
Datum
26. Februar 2022 02:42
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anzahl der E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein nach Kreis aufgeschlüsselt - Die Anzahl der E-Ladesäulen im Kreis Pinneberg nach Kommune aufgeschlüsselt - Die Höhe möglichen Förderungen sowie den abgerufenen Betrag in den letzten beiden Jahren in Schleswig-Holstein nach Förderprogramm - Die Anzahl der geförderten E-Ladesäulen nach Kreis aufgeschlüsselt (ingesamt/in den letzten zwei Jahren) - Der angerufene Förderbetrag nach Kreis aufgeschlüsselt (ingesamt/in den letzten zwei Jahren)
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrag…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinneberg [#241944]
Datum
1. März 2022 16:39
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage. Eine Beantwortung wird gem. § 5 IZG-SH erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Guten Morgen Antragsteller/in Antragsteller/in, nach interner Zuständigkeitsprüfung kann ich Ihnen mitteilen, da…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinneberg [#241944]
Datum
2. März 2022 09:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Antragsteller/in Antragsteller/in, nach interner Zuständigkeitsprüfung kann ich Ihnen mitteilen, dass zu Ihren Fragen "E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein / Kreis Pinneberg" hier keine Informationen vorliegen. Ich bitte um Verständnis, dass wir Ihren Antrag ohne Ihr Einverständnis nicht an die zuständige Behörde weiterleiten können. Möglicherweise liegen dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein Referat 65 - Sektorkopplung und Wärmewende Mercatorstraße 3, 24106 Kiel E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Informationen zu Ihren Fragen vor. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage in dem Fall an das MELUND. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde Sie bitten, die Anfrage an das von Ihnen genannte Ministerium weiterzule…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinneberg [#241944]
Datum
15. März 2022 10:41
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde Sie bitten, die Anfrage an das von Ihnen genannte Ministerium weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben uns das Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer Anfrage ge…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinneberg [#241944]
Datum
22. März 2022 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben uns das Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer Anfrage gegeben. Aus diesem Grund darf ich Sie darüber informieren, dass ich Ihre Anfrage an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinne…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinneberg [#241944]
Datum
17. April 2022 00:02
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein/Kreis Pinneberg“ vom 26.02.2022 (#241944), welche das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus am 22. März an Sie weiterleitete, wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ihre Anfrage an "Frag den Staat" E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein / Kreis Pinneberg [#241944] Sehr Ant…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
Ihre Anfrage an "Frag den Staat" E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein / Kreis Pinneberg [#241944]
Datum
25. April 2022 11:31
Status
image001.gif
6,4 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über das Portal „Frag den Staat“ gemäß IZG ist am 22.3.22 bei uns im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung eingegangen. Gern geben wir Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen, soweit uns Daten dazu vorliegen. Ihre Fragen: 1. Die Anzahl der E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein nach Kreis aufgeschlüsselt 2. Die Anzahl der E-Ladesäulen im Kreis Pinneberg nach Kommune aufgeschlüsselt 3. Die Höhe möglichen Förderungen sowie den abgerufenen Betrag in den letzten beiden Jahren in Schleswig-Holstein nach Förderprogramm 4. Die Anzahl der geförderten E-Ladesäulen nach Kreis aufgeschlüsselt (ingesamt/in den letzten zwei Jahren) 5. Der angerufene Förderbetrag nach Kreis aufgeschlüsselt (ingesamt/in den letzten zwei Jahren) Vorbemerkung: Dem Land Schleswig-Holstein liegen keine Daten aus Förderprogrammen des Bundes oder Förderprogrammen von Kreisen und Kreisfreien Städten aus Schleswig-Holstein vor. Daher wird hier nur auf Förderprogramme der Landesregierung Bezug genommen. Zu den Fragen 1 und 2: Das Land Schleswig-Holstein verfügt über keine eigene Datenbank zu errichteten Ladepunkten. Die nicht öffentlichen Ladepunkte, also u.a. Ladepunkte von Privathaushalten und Unternehmen, müssen laut Niederspannungsverordnung beim lokalen Netzbetreiber gemeldet werden. Die einzelnen Netzbetreiber haben insofern einen Überblick über ihr jeweiliges Netzgebiet. Öffentlich zugänglich sind diese Daten nicht. Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen bei der BNetzA (Bundesnetzagentur) gemeldet werden. Die BNetzA führt ein Ladesäulenregister, welches über die Website Bundesnetzagentur - Ladesäulenkarte<https://www.bundesnetzagentur.de/DE/F...> einsehbar ist. Bei den offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur muss immer berücksichtigt werden, dass nicht lückenlos alle Ladepunkte erfasst sind. Insbesondere Ladepunkte die vor der Meldepflicht (ab 2016) aufgebaut worden sind, wurden von der BNetzA nicht erfasst. Zu 3: Über das landeseigene Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ (Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Dienst Einstiegsseite - Schleswig-Holstein-Service<https://serviceportal.schleswig-holst...>) wurden in den Jahren 2020 und 2021 1.816 Wallboxen gefördert. Die maximale Förderung pro Wallbox betrug 1.000 Euro. Das Programm ist in 2021 ausgelaufen. Insgesamt wurden für Wallboxen 988.769 Euro über das Förderprogramm ausgegeben. Über das landeseigene Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge - WTSH<https://wtsh.de/de/ladeinfrastruktur-...>), welches im Sommer 2020 gestartet wurde, wurden mit Stand 13.04.2022 1.003 Ladepunkte errichtet. Die Höhe der möglichen Förderung variiert je nach Zugänglichkeit (öffentlich oder nicht-öffentlich), nach der Ladeleistung und Antragsteller (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge - WTSH<https://wtsh.de/de/ladeinfrastruktur-...>: § 5). Insgesamt wurden bis Stand 13.4.2022 über das Förderprogramm 853.020,57 Euro für Ladepunkte ausgegeben. Zu 4 und 5: Im Rahmen des landeseigenen Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellt sich die regionale Verteilung von geförderten Wallboxen für Privatpersonen wie folgt dar. Kreis Errichtete Ladepunkte Dithmarschen 55 Flensburg 37 Herzogtum Lauenburg 117 Kiel 90 Lübeck 37 Neumünster 40 Nordfriesland 132 Ostholstein 111 Pinneberg 179 Plön 115 Rendsburg-Eckernförde 279 Schleswig-Flensburg 196 Segeberg 185 Steinburg 79 Stormarn 164 Summe 1816 Im Rahmen des landeseigenen Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ verteilen sich die bis zum Stand 13.04.2022 errichteten Ladepunkte wie folgt auf die Kreise und kreisfreien Städte: Kreis Errichtete Ladepunkte Förderung zu den errichteten Ladepunkten Dithmarschen 26 121.800,03 € Flensburg 69 99.974,38 € Herzogtum-Lauenburg 72 40.252,03 € Kiel 42 24.271,52 € Lübeck 51 27.000,00 € Neumünster 23 15.500,00 € Nordfriesland 86 54.969,11 € Ostholstein 94 97.766,71 € Pinneberg 85 50.446,38 € Plön 26 20.552,00 € Rendsburg-Eckernförde 113 87.505,62 € Schleswig-Flensburg 62 64.307,85 € Segeberg 84 45.561,65 € Steinburg 38 24.853,25 € Stormarn 132 78.260,04 € Summe 1.003 853.020,57 € Mit freundlichen Grüßen