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3 Gutachten

WDR hat auf eine Anfrage geantwortet, dass die nachfolgenden 3 Gutachten "den Staatskanzleien für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung" gestellt wurden.

Bitte schicken Sie mir diese 3 bei Ihnen befindlichen Gutachten:

1. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2020 - Folgestudie 2008 -, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2008

2. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2009

3. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2025 - Folgestudie 2009 -, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Juli 2010

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2017
  • Frist
    2. September 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
3 Gutachten [#24202]
Datum
1. August 2017 11:56
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
WDR hat auf eine Anfrage geantwortet, dass die nachfolgenden 3 Gutachten "den Staatskanzleien für die Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung" gestellt wurden. Bitte schicken Sie mir diese 3 bei Ihnen befindlichen Gutachten: 1. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2020 - Folgestudie 2008 -, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2008 2. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Dezember 2009 3. Khabyuk, Olexiy/Kops, Manfred: Eine Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens bis 2025 - Folgestudie 2009 -, Gutachten, erstellt für die GEZ, Köln im Juli 2010
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Ihre Anfrage #24202 über fragdenstaat.de vom 1. August 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.a. Anfrage…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihre Anfrage #24202 über fragdenstaat.de vom 1. August 2017
Datum
1. September 2017 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Nach § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-West­falen (IFG NRW) hat jede natürli­che Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amt­lichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre Anfrage #24202 über fragdenstaat.de vom 1. August 2017 [#24202] Sehr geehrte<Information-entfernt&…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Anfrage #24202 über fragdenstaat.de vom 1. August 2017 [#24202]
Datum
1. September 2017 17:24
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben: "So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen." Um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen, gebe ich Ihnen Name und Vornahme: Antragsteller/in Antragsteller/in. Die Anschrift ist überflüssig, ich möchte die Antwort in digitaler Form bekommen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.