Leerstehende Industrie- und Wohnglächen

Studien, Statistiken oder sonstige Informationen über nicht genutzter, bebauter oder sonstig verdichteter Fläche in Silingen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2022
  • Frist
    6. Juli 2022
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Michael Hoeboer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
Michael Hoeboer
Betreff
Leerstehende Industrie- und Wohnglächen [#242071]
Datum
28. Februar 2022 05:05
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studien, Statistiken oder sonstige Informationen über nicht genutzter, bebauter oder sonstig verdichteter Fläche in Silingen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Hoeboer Anfragenr: 242071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242071/ Postanschrift Michael Hoeboer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Hoeboer
Kommunalverwaltung Solingen
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrter Herr Hoeboer, herzli…
Von
Kommunalverwaltung Solingen
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
9. März 2022 16:05
Status
Warte auf Antwort
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7,2 KB


Sehr geehrter Herr Hoeboer, herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 28.02.2022 in dem Sie um Auskunft über nicht benutzte bebaute oder sonstig verdichtete Fläche bitten. Wir bitten Sie bis zur abschließenden Beantwortung Ihrer Anfrage um ein wenig Geduld. Gerne können Sie sich zwischenzeitlich auch im Keck-Atlas-Solingen informieren, der schon einige Daten und Fakten für Sie bereit hält. KECK-Atlas<https://app.keck-atlas.de/atlas/show/60d078073e2d784fc91ae51f> Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Solingen
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrter Herr Hoeboer, viele…
Von
Kommunalverwaltung Solingen
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
5. April 2022 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,7 KB


Sehr geehrter Herr Hoeboer, vielen Dank für Ihren Antrag vom 28.02.2022 zur Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Sie interessieren sich offenbar für Informationen zu Flächen im Gebiet der Stadt Solingen. Meine Kollegin Frau Diekel hat Ihnen am 09.03.2022 eine erste Zwischennachricht mit Verweis auf die Daten aus dem KECK-Atlas<https://app.keck-atlas.de/atlas/show/60d078073e2d784fc91ae51f> zukommen lassen. Nach Maßgabe von § 5 Abs. 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW bitten wir Sie, bezüglich der von Ihnen gewünschten Informationen zunächst die allgemein zugängliche Quelle unter https://www.geoportal.nrw und des bereits übermittelten KECK-Atlas zu bemühen. Sollten Sie die gewünschten Informationen dort nicht oder nicht vollständig finden, können Sie sich gerne erneut an die Stadt Solingen wenden. Für diesen Fall bitten wir Sie nach Maßgabe von § 5 Abs. 1 S. 3 Informationsfreiheitsgesetz NRW mitzuteilen, wonach Sie unter https://www.geoportal.nrw konkret gesucht haben, aber nicht fündig geworden sind. Soweit Sie Ihren Auskunftsanspruch auch auf das Umweltinformationsgesetz NRW und auf das Verbraucherinformationsgesetz stützen, bitten wir Sie mitzuteilen, welche konkreten Umweltinformationen und/oder welche Informationen über Erzeugnisse und Verbraucherprodukte in Bezug auf nicht genutzte und/oder bebaute und/oder sonstig verdichtete Fläche in Solingen Sie benötigen. Mit freundlichen Grüßen