Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anzahl der in den Jahren 2018-2021 eingegangenen Ordnungswidrigkeiten, aufgeschlüsselt nach:
- mündlich
- per E-Mail
- per Fax/ Brief
- per App(s) (z.B. Wegeheld)
- sowie durch MA des Ordnungsamtes

Wie viele von dieses Anzeigen wurden davon tatsächlich verfolgt und führten zu einem Bescheid?

Gibt es darüber hinaus interne Richtlinien, ob und inwiefern privat gestellte Anzeigen anders bearbeitet werden? Sollten keine Richtlinien existieren, gibt es eine sonstig anders geartete Handhabung in der Bearbeitung?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der in …
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten [#242093]
Datum
28. Februar 2022 11:03
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der in den Jahren 2018-2021 eingegangenen Ordnungswidrigkeiten, aufgeschlüsselt nach: - mündlich - per E-Mail - per Fax/ Brief - per App(s) (z.B. Wegeheld) - sowie durch MA des Ordnungsamtes Wie viele von dieses Anzeigen wurden davon tatsächlich verfolgt und führten zu einem Bescheid? Gibt es darüber hinaus interne Richtlinien, ob und inwiefern privat gestellte Anzeigen anders bearbeitet werden? Sollten keine Richtlinien existieren, gibt es eine sonstig anders geartete Handhabung in der Bearbeitung? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242093/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten“ vom 28.0…
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten [#242093]
Datum
4. April 2022 17:20
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten“ vom 28.02.2022 (#242093) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Sehr Antragsteller/in die Stadt Bad Kissingen wird Ihre Anfrage aus folgenden Gründen nicht beantworten: 1. Art.…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
AW: Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten [#242093]
Datum
6. April 2022 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Stadt Bad Kissingen wird Ihre Anfrage aus folgenden Gründen nicht beantworten: 1. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG setzt ein berechtigtes Interesse voraus, welches Ihrerseits nicht dargelegt wurde. Des Weiteren kann gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG die Auskunft verweigert werden, wenn ein unverhältnismäßiger Aufwand besteht. 2. Art. 3 Abs. 1 BayUIG ist nicht einschlägig, da es sich bei den gewünschten Auskünften um keine Umweltinformationen handelt. 3. § 2 Abs. 3 UIG ist nicht einschlägig, da es sich bei den gewünschten Auskünften um keine Umweltinformationen handelt. 4. § 2 Abs. 1 VIG ist hier nicht einschlägig, da die Stadt Bad Kissingen für die Ahndung von den im VIG angeführten Verstößen nicht zuständig ist. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Ihren vermeintlichen Auskunftsanspruch am zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg einzuklagen. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Bestätigung Ihres Auskunftsanspruchs durch das Verwaltungsgericht sich die Kosten für die Recherche zwischen 500 € bis 1000 € belaufen werden. Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Hinter meiner Anfrage steht ein berechtigtes Interesse, da ich als Fußgänger und Fa…
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten [#242093]
Datum
11. April 2022 12:23
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Hinter meiner Anfrage steht ein berechtigtes Interesse, da ich als Fußgänger und Fahrradfahrer vor allem in den Städten des Landkreises immer wieder z.B. durch falsch parkende Autos behindert und teilweise sogar gefährdet werde, wenn ich z.B. vom Fahrradweg auf die Fahrbahn ausweichen muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242093/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 242093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242093/
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zu Zeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird weitergeleitet. Meine Kolleginn…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
Automatische Antwort: Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten [#242093]
Datum
11. April 2022 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zu Zeit nicht erreichbar. Ihre E-Mail wird weitergeleitet. Meine Kolleginnen werden sich um Ihr Anliegen kümmern. MfG
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten“ [#242093]
Datum
6. August 2022 13:49
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242093/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da zunächst die drei Monate Bearbeitungsfrist komplett ausgereizt und schließlich überschritten wurde, erst nach einer Erinnerung an die abgelaufene Frist wurde mir schließlich ein ablehnender Bescheid erteilt. Darin wurde u.a. angeführt, dass "Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG ein berechtigtes Interesse voraus[setzt], welches Ihrerseits nicht dargelegt wurde. Des Weiteren kann gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG die Auskunft verweigert werden, wenn ein unverhältnismäßiger Aufwand besteht." Auf meine nachträgliche Begründung, weshalb bei mir ein berechtigtes Interesse besteht, wurde nicht reagiert, die Anfrage wurde anscheinend als abgeschlossen betrachtet. Zudem wurde meiner Meinung nach in keiner Weise glaubhaft dargelegt, weshalb und auf welche Art und Weise durch die Bearbeitung meiner Anfrage ein unverhältnismäßiger Aufwand besteht. Stattdessen wurde diese Aussage undifferenziert und unbegründet als Grund herbeigenommen, weshalb meine Anfrage abzulehnen sei. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 242093.pdf Anfragenr: 242093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242093/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 6. August 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. A…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 6. August 2022
Datum
12. August 2022 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. August 2022, mit der Sie mich um Vermittlung bei Ihrer FragDenStaat-Anfrage (#242093) an die Stadt Bad Kissingen bitten. Im Rahmen meiner Datenschutzaufsichtszuständigkeit nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) bin ich an die Stadt Bad Kissingen bezüglich Ihres Antrags auf Auskunft nach Art. 39 BayDSG herangetreten. Ich habe die Stadt um erneute Prüfung Ihres Antrags unter Einbezug Ihrer Nachricht vom 11. April 2022 gebeten. Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort von der Stadt Bad Kissingen erhalten oder bei einer Antwort Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Art. 39 BayDSG haben, können Sie sich gerne wieder an mich wenden. Für weitere Informationen zum allgemeinen Auskunftsrecht nach Art. 39 BayDSG darf ich Sie auch auf die Informationen auf meiner Webseite in der Rubrik Auskunftsanspruch, etwa in der Broschüre „Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz - Erläuterungen und Materialien“ aufmerksam machen, welche die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorgängerbestimmung des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis 24. Mai 2018 geltenden Fassung erläutert. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben eine Nachricht vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Daten…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten [#242093] VN20220818103005
Datum
19. August 2022 12:59
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
11,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir haben eine Nachricht vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz erhalten, dass wir auf Ihre E-Mail vom 11.4.2022 nicht reagiert haben. Leider haben wir diese Nachricht nicht erhalten und konnten daher nicht darauf reagieren. Ich möchte Sie bitten, Ihre Nachricht nochmals an meine Adresse und zusätzlich an unsere Datenschutzadresse (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) zu schicken. Bitte beachten Sie dabei, dass E-Mails nicht rechtsverbindlich sind. Wenn Sie mit uns rechtsverbindlich kommunizieren möchten, bitte wir Sie, sich eine BayernID<https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat> anzulegen und uns eine Nachricht über das Sichere Kontaktformular<https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=09442395442> (beides kostenlos) zukommen zu lassen oder den Postweg zu nutzen. Sobald uns Ihr Anliegen vorliegt, werden wir uns schnellstmöglich darum kümmern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Hinter meiner Anfrage steht ein berechtigtes Interesse, da ich als Fußgänger und Fa…
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Datum
24. August 2022 18:36
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Hinter meiner Anfrage steht ein berechtigtes Interesse, da ich als Fußgänger und Fahrradfahrer vor allem in den Städten des Landkreises immer wieder u.a. durch falsch parkende Autos behindert und teilweise sogar gefährdet werde, wenn ich z.B. vom Fahrradweg auf die Fahrbahn ausweichen muss. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242093/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Hinter meiner Anfrage steht ein berechtigtes Interesse, da ich als Fußgänger und F…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Datum
24. August 2022 18:37
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hinter meiner Anfrage steht ein berechtigtes Interesse, da ich als Fußgänger und Fahrradfahrer vor allem in den Städten des Landkreises immer wieder u.a. durch falsch parkende Autos behindert und teilweise sogar gefährdet werde, wenn ich z.B. vom Fahrradweg auf die Fahrbahn ausweichen muss. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242093/
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG
Datum
1. September 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den positiven …
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093]
Datum
11. September 2022 11:29
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den positiven Bescheid und die daraus hervorgehende Übermittlung der Dokumente. Jedoch möchte ich Sie höflich darauf hinweisen, dass diese Liste an meinem eigentlichen Auskunftsbegehren vom 28.02.2022 (#242093) vorbeigeht bzw. nur einen kleinen Teil der angefragten Informationen widerspiegelt. Damals sendete ich Ihnen folgende Anfrage: "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der in den Jahren 2018-2021 eingegangenen Ordnungswidrigkeiten, aufgeschlüsselt nach: - mündlich - per E-Mail - per Fax/ Brief - per App(s) (z.B. Wegeheld) - sowie durch MA des Ordnungsamtes Wie viele von dieses Anzeigen wurden davon tatsächlich verfolgt und führten zu einem Bescheid? Gibt es darüber hinaus interne Richtlinien, ob und inwiefern privat gestellte Anzeigen anders bearbeitet werden? Sollten keine Richtlinien existieren, gibt es eine sonstig anders geartete Handhabung in der Bearbeitung?" Sollte die weitergehende Bearbeitung meiner Anfrage Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 Sehr << Antragsteller:in >> unse…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005
Datum
30. September 2022 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unsere bisherige Antwort und Datenübermittlung war eine sogenannte "einfache Auskunft", da wir die Daten unserem elektronischen System entnehmen konnten. Da die von Ihnen gewünschten weiteren Daten nur aus den Akten der Jahre 2018-2021 zusammengestellt werden können (Scans, Übertragung in Listen, Entfernung der personenbezogenen Daten usw.) und dies einen erheblichen Aufwand darstellt, sind wir verpflichtet Ihnen die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen (Art. 39 Abs. 5 BayDSG). Die voraussichtlichen Kosten werden sich nach dem Kostengesetz (KG) auf ca. € 1800 belaufen. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen die gewünschten, erweiterten Daten zusammenstellen sollen. Bezugnehmend auf Ihre Frage, ob und inwiefern privat gestellte Anzeigen anders bearbeitet werden, darf ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht der Fall ist. Die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten erfolgt nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093] Sehr << Anrede >> viel…
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Datum
5. Oktober 2022 16:19
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort und die darin bereits geteilten Informationen. Da sich mir nicht ganz ersichtlich wird, wie sich die o.g. Kosten in Höhe von 1.800€ zusammensetzen, bitte ich zunächst um eine konkrete Aufschlüsselung dieser. Zudem möchte ich meine Anfrage in der Hinsicht beschränken, dass mir eine Aufteilung der eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten in "Privat", d.h. ob die Anzeige von einer Privatperson, unabhängig des genutzten Übermittlungsweges, aufgegeben wurde, und in "Ordnungsamt", d.h. Aufnahme der Ordnungswidrigkeit durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes, genügt (für den Fall, dass dies Ihren Aufwand verringert). Außerdem möchte ich meine Anfrage auch zeitlich, genauer auf das Jahr 2021, beschränken. Bitte teilen sie mir oben erwähnte Kostenaufschlüsselung mit, sowie, ob sich durch eine oder beide Einschränkungen die veranschlagten Kosten verringern würden. Solange behalte ich es mir vor, noch keine Auskunft darüber zu geben, ob ich an meinem Antrag weiter festhalte oder nicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Datum
28. Oktober 2022 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Leistungsberechnung setzt sich im Ergebnis aus den zu erwartenden Personalkosten zusammen (Kennzahlenermittlung aufgrund ihrer jüngsten Anfrage). Durch die Reduktion des fraglichen Zeitraumes wird der erforderliche Arbeitsaufwand reduziert. Weiterhin schränken Sie bei Ihrer Anfrage auch den Übermittlungsweg ein, was zur einer weiteren Reduktion des Aufwandes führt. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen verbleiben nun Kosten in Höhe von ca. 300 €. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen die gewünschten Daten zusammenstellen dürfen. STADT BAD KISSINGEN Organisationsentwicklung Rathausplatz 1, Zimmer 8 97688 Bad Kissingen T +49 (0)971 807-2103 <<E-Mail-Adresse>> www.badkissingen.de Diese Nachricht enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen und ist ausschließlich für den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Falls Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender und vernichten diese Nachricht. Das unerlaubte Kopieren, die unerlaubte Kenntnisnahme sowie die unbefugte Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail, gleich ob teilweise oder vollständig, ist nicht gestattet. Elektronisch geführte Korrespondenz, insbesondere Auskünfte etc., sind unverbindlich. Die Stadt Bad Kissingen eröffnet einen Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation gem. Art. 3a BayVwVfG. Informationen hierzu finden Sie unter http://egovernment.badkissingen.de.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093] Sehr << Anrede >> vor …
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Datum
31. Oktober 2022 13:10
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vor einer endgültigen Zusage möchte ich mich gerne noch einmal versichern, ob in ihrer vorgesehen Zusammenstellung der Daten auch die Information enthalten sein wird, wie viele der Anzeigen tatsächlich verfolgt wurden (wieder aufgeschlüsselt in "Privat" und "Ordnungsamt") und zu einem Bescheid führten. Da mir bewusst ist, dass aus meiner vorherigen Email nicht klar hervorgeht, dass ich an diesem Teil der Anfrage festhalte, möchte ich dies nun hiermit nachholen. Ich gehe auch davon aus, dass sich dadurch nichts an der Kosteneinschätzung in Höhe von 300€ ändert, sollte Gegenteiliges der Fall sein, bitte ich Sie, mich darüber in Kenntnis zu setzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242093/
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Automatische Antwort: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093] Sehr geehrte Dame…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
Automatische Antwort: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Datum
31. Oktober 2022 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail! Ich bin zur Zeit nicht erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mails nicht weitergeleitet werden. Ich bin ab dem 7.11.2022 wieder für Sie erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Betreff
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Datum
24. November 2022 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in unserer Zusammenstellung werden auch die Informationen enthalten sein, wie viele der Anzeigen tatsächlich verfolgt wurden (wieder aufgeschlüsselt in "Privat" und "Ordnungsamt") und zu einem Bescheid führten. An der Kosteneinschätzung von € 300,- ändert sich dadurch nichts. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen die gewünschten Daten zusammenstellen dürfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093] Sehr << Anrede >> gern…
An Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG [#242093] VN20220818103005 [#242093]
Datum
28. November 2022 19:21
An
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne dürfen Sie mir für die von Ihnen genannten Kosten in Höhe von 300,-€ die gewünschten Daten zusammenstellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG
Von
Stadt Bad Kissingen - Landkreis Bad Kissingen-
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen gem. Art. 39 BayDSG
Datum
13. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen