Brandschutzgutachten Studentenstadt München

Das Brandschutzgutachten, welches in Anschluss an den Brand am 16.02.2021 im Haus 13 der Studentenstadt München für die Häuser 9 und 12 erstellt wurde, im Auftrag des Studentenwerks München. Laut diesem ist das Gutachten inzwischen abgeschlossen, aber es verweigert eine öffentliche Einsicht.
Ich persönlich bin betroffen als ehemaliger Bewohner des Haus 13, der wegen dem Brand und der Sperrung der Häuser 9 und 12 aus der Studentenstadt ausziehen musste.

Ergebnis der Anfrage

Kurzer Brief des Amtes ca. im Juni 2022, es läge n ichts vor und man solle an das Studentenwerk schreiben (Welches allerdings auf verschiedenen Kanälen auf Fragen dazu nicht antwortet).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Brandschut…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutzgutachten Studentenstadt München [#242305]
Datum
2. März 2022 15:35
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Brandschutzgutachten, welches in Anschluss an den Brand am 16.02.2021 im Haus 13 der Studentenstadt München für die Häuser 9 und 12 erstellt wurde, im Auftrag des Studentenwerks München. Laut diesem ist das Gutachten inzwischen abgeschlossen, aber es verweigert eine öffentliche Einsicht. Ich persönlich bin betroffen als ehemaliger Bewohner des Haus 13, der wegen dem Brand und der Sperrung der Häuser 9 und 12 aus der Studentenstadt ausziehen musste.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242305/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten Studentenstadt München“ v…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
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Betreff
AW: Brandschutzgutachten Studentenstadt München [#242305]
Datum
5. April 2022 11:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brandschutzgutachten Studentenstadt München“ vom 02.03.2022 (#242305) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in