Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt

alle internen Unterlagen über eine zwischen den Stellen/Ressorts der Bundesregierung abgestimmte Sprachregelung zum Ukraine-Russland-Konflikt.

Ergebnis der Anfrage

Zwar liegen Sprachregelungen in Form von Sprechzetteln vor, diese stellen nach Auffassung des Presse-/Informationsamts aber keine amtlichen Informationen dar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle internen Unt…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt [#242421]
Datum
4. März 2022 08:02
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen Unterlagen über eine zwischen den Stellen/Ressorts der Bundesregierung abgestimmte Sprachregelung zum Ukraine-Russland-Konflikt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242421/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt“ vo…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt [#242421]
Datum
6. April 2022 13:57
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt“ vom 04.03.2022 (#242421) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antra…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt [#242421]
Datum
3. Juni 2022 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir werden den Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Ihr IFG-Antrag vom 4. März 2022
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 4. März 2022
Datum
24. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt“ [#242421]
Datum
7. Juli 2022 21:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242421/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Sprechzettel zum Sachverhalt vorliegen aber von der Behörde nicht als "amtliche Informationen" i.S.d. IFG angesehen werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 242421.pdf - 2022-06-24_1-ifg-pibreg-20220624.pdf Anfragenr: 242421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242421/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0226 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt“ [#242421] # IFG-735/001 II#0226
Datum
11. Juli 2022 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-735/001 II#0226 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. August 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
207 Bytes


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid hatte ich keinen Widerspruch eingelegt. Aus anderen IFG-Anfrage…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage „Sprachregelungen Ukraine-Russland-Konflikt“ [#242421] # IFG-735/001 II#0226 [#242421]
Datum
10. August 2022 14:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid hatte ich keinen Widerspruch eingelegt. Aus anderen IFG-Anfragen sind mir veraktete Sprechzettel von Pressekonferenzen bekannt; es entzieht sich meiner Kenntnis, warum das PIB hier eine so seltsame Auslegung vorbringt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242421/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. August 2022 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.