Zweite Stellungnahme der Stadt Köln zum Thema Datenschutz und Bezirksmappen
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 201.4.25.0 - 1738/21 bat der LDI NRW die Stadt Köln um eine ergänzende Stellungnahme mit Frist zum 22.2.2022. Bitte schicken Sie mir diese Stellungnahme, bevorzugt in digitaler Form, zu.
Falls §9 (3) keine Anwendung findet, so stimme ich der Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten zu.
Ergebnis der Anfrage
Der Verkehrsdienst der Stadt Köln speichert schützenswerte personenbezogene Daten von Beschwerdeführern. Im Laufe von Anfragen über Fragdenstaat wurde interessierten Bürgern der Zugang zu den Informationen in den sogenannten Bezirksmappen stets mit dem Hinweis verwehrt, dass soviele schützenswerte personenbezogene Daten betroffen wären, dass mit einer Schwärzung kein Informationsgehalt mehr vorhanden wäre.
Eine Beschwerde vom Februar 2021 führte zu einer ersten Stellungnahme der Stadt Köln, auf welche der LDI NRW im Januar 2022 mit der Aufforderung zu einer zweiten Stellungnahme reagierte.
Mehr: https://twitter.com/sesan103/status/148…
Anfrage erfolgreich
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Datum4. März 2022
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6. April 2022
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