Rede vom 13.10.2015

Bezüglich der Rede zum Dieselskandal, welche Ministerpräsident Weil am 13.10.2015 im Landtag gehalten hat:
- den von ihm persönlich verfassten und zur Prüfung an VW gesendeten ursprünglichen Entwurf,
- den von VW überarbeiteten Vorschlag,
- den Wortlaut der tatsächlich gehaltenen Rede,
wie berichtet unter http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-1161539.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2017
  • Frist
    5. September 2017
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich der Rede …
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
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Betreff
Rede vom 13.10.2015 [#24244]
Datum
6. August 2017 10:20
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich der Rede zum Dieselskandal, welche Ministerpräsident Weil am 13.10.2015 im Landtag gehalten hat: - den von ihm persönlich verfassten und zur Prüfung an VW gesendeten ursprünglichen Entwurf, - den von VW überarbeiteten Vorschlag, - den Wortlaut der tatsächlich gehaltenen Rede, wie berichtet unter http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-1161539.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsische Staatskanzlei
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen gewünschte Dokument finden Sie auf unsere…
Von
Niedersächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Rede vom 13.10.2015 [#24244]
Datum
7. August 2017 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen gewünschte Dokument finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/richtigstellung-zur-berichterstattung-in-der-bild-am-sonntag-156300.html Mit freundlichen Grüßen