Öffentliche Schutzräume

Eine Liste von ausgewiesenen öffentlichen Schutzräumen in der Stadt Osnabrück und ihren Stadtteilen, die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind, inklusive der Art (Mehrzweckanlage wie z.B. Tiefgarage, Hoch-/Tief-Bunker, ...) und der Art des Schutzes (z.B. Luftschutzbunker mit ABC-Filter, ...) sowie ihres Zustands (in Betrieb / aufgegeben / ...).

Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Ukraine-Konflikt, denkbare Schadensereignisse wären aber z.B. auch Naturkatastrophen etc.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Horst Riedewald
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
Horst Riedewald
Betreff
Öffentliche Schutzräume [#242459]
Datum
4. März 2022 14:29
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste von ausgewiesenen öffentlichen Schutzräumen in der Stadt Osnabrück und ihren Stadtteilen, die der Bevölkerung im Falle eines Schadensereignisses und zum Schutz vor möglichen Kriegseinwirkungen zugänglich sind, inklusive der Art (Mehrzweckanlage wie z.B. Tiefgarage, Hoch-/Tief-Bunker, ...) und der Art des Schutzes (z.B. Luftschutzbunker mit ABC-Filter, ...) sowie ihres Zustands (in Betrieb / aufgegeben / ...). Hintergrund der Anfrage ist der aktuelle Ukraine-Konflikt, denkbare Schadensereignisse wären aber z.B. auch Naturkatastrophen etc.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 und des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Verbraucherinformationsgesetzes Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Riedewald Anfragenr: 242459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242459/ Postanschrift Horst Riedewald << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Riedewald
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrter Herr Riedewald, anlässlich des enormen Arbeitsaufkommens aufgrund der derzeitigen Flüchtlingskrise …
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
Öffentliche Schutzräume
Datum
14. März 2022 11:08
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
12,7 KB


Sehr geehrter Herr Riedewald, anlässlich des enormen Arbeitsaufkommens aufgrund der derzeitigen Flüchtlingskrise können wir Ihre Anfrage im Moment nicht beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Horst Riedewald
Sehr << Anrede >> dies ist verständlich, und natürlich hat Flüchtlingskrise und die Versorgung der Me…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
Horst Riedewald
Betreff
AW: Öffentliche Schutzräume [#242459]
Datum
21. März 2022 11:06
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dies ist verständlich, und natürlich hat Flüchtlingskrise und die Versorgung der Menschen Vorrang. Ich hoffe daher, dass Sie die Anfrage bis Mitte Mai beantworten können, wenn Sie länger benötigen melden Sie sich gern. Mit freundlichen Grüßen Horst Riedewald Anfragenr: 242459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242459/ Postanschrift Horst Riedewald << Adresse entfernt >>
Horst Riedewald
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentliche Schutzräume“ vom 04.03.2022 (#2424…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
Horst Riedewald
Betreff
AW: Öffentliche Schutzräume [#242459]
Datum
10. Mai 2022 17:02
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Öffentliche Schutzräume“ vom 04.03.2022 (#242459) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Am 14. März hatte mir Frau Schwarzer geschrieben, die Sie wegen der Flüchtlingskrise die Anfrage momentan nicht beantworten kann. Daher hatte ich die Frist bis Anfang Mai verlängert. Ich habe bis heute keine weitere Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Riedewald

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrter Herr Riedewald, ich bedanke mich erst einmal bei Ihnen für Ihr Interesse an diesem Thema. Sie habe…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: Öffentliche Schutzräume [#242459]
Datum
11. Mai 2022 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
53,8 KB


Sehr geehrter Herr Riedewald, ich bedanke mich erst einmal bei Ihnen für Ihr Interesse an diesem Thema. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass Sie eine Information zum Thema öffentliche Schutzräume aufgrund der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) vom 12.03.2019 begehren. Bei dieser Thematik handelt es sich um eine Information aus dem Rechtsgebiet des Zivil- und Katastrophenschutzes. Gemäß § 2 Abs. 1 NKatSG sind die Aufgaben des Katastrophenschutzes allesamt Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und fallen somit nicht unter die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück. Ich kann an dieser Stelle jedoch auf eine aktuelle Pressemeldung verweisen, in welcher dieses Thema aufgegriffen und beantwortet worden ist: https://www.hasepost.de/kein-sirenenwarnsystem-keine-aktiven-bunker-wie-gut-ist-osnabrueck-auf-den-ernstfall-vorbereitet-299275/ Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag! Mit freundlichen Grüßen