Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41

Die Begründung zum B-Plan St. Pauli 41 nimmt Bezug auf ein Gutachten von 2002 zu den Erschütterungsimmissionen durch den S-Bahn-Betrieb unterhalb der Fläche und auf Schwingungsmessungen, die 1994 in den Gebäuden der seinerzeit vorhandenen Brauerei durchgeführt worden seien.

Können Sie mir diese beiden Unterlagen zuschicken?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41 [#242618]
Datum
7. März 2022 09:15
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Begründung zum B-Plan St. Pauli 41 nimmt Bezug auf ein Gutachten von 2002 zu den Erschütterungsimmissionen durch den S-Bahn-Betrieb unterhalb der Fläche und auf Schwingungsmessungen, die 1994 in den Gebäuden der seinerzeit vorhandenen Brauerei durchgeführt worden seien. Können Sie mir diese beiden Unterlagen zuschicken?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242618/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41“ v…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41 [#242618]
Datum
22. August 2022 05:40
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41“ vom 07.03.2022 (#242618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 136 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41“ [#242618]
Datum
4. September 2022 20:22
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242618/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. BA M bearbeitet den Antrag nicht. Die Frist ist im April abgelaufen. Auch eine Nachfrage vor zwei Wochen half nicht weiter. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 242618.pdf Anfragenr: 242618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242618/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41“ v…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41“ [#242618]
Datum
8. September 2022 19:30
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41“ vom 07.03.2022 (#242618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 153 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618] Guten Tag, meine Informationsfreih…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618]
Datum
19. Dezember 2022 09:00
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erschütterungsgutachten B-Plan St. Pauli 41“ vom 07.03.2022 (#242618) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 255 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Mitte
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618] Sehr << Antrags…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618]
Datum
21. Dezember 2022 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
23,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitung Ihrer Anfrage hat sich hier durch ein Büroversehen leider verzögert. Der Bebauungsplan St. Pauli 41 wurde 2004 festgestellt, das war vor dem Hamburger Transparenzgesetz, welches 2012 in Kraft trat. Deshalb ist das Erschütterungsgutachten zum Bebauungsplan St. Pauli 41 von 2002 auch nicht im Transparenzportal abrufbar. Uns liegt hier auch keine elektronische Fassung des Gutachtens vor. Deshalb haben wir heute die Bebauungsplan-Akten zum Bebauungsplan St. Pauli 41 aus dem Alt-Archiv angefordert. Sobald die Akten hier eingetroffen sind, werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Hamburg-Mitte
WG: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618] Sehr << Antrags…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618]
Datum
16. Januar 2023 18:43
Status
image001.png
23,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die angeforderten Bebauungsplanakten aus dem Alt-Archiv, die im Bezirksamt Mitte zum Bebauungsplan St. Pauli 41 vorliegen, haben uns zwischenzeitlich erreicht. Leider ist das o.g. Erschütterungsgutachten auch nicht in den Akten vorhanden. Unsere Möglichkeiten im Bezirksamt sind damit erschöpft. Da das Bebauungsplan-Verfahren seinerzeit von der Stadtentwicklungsbehörde federführend durchgeführt wurde, haben wir ihre Anfrage nunmehr an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618] Hallo << An…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618]
Datum
23. Januar 2023 16:47
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank. Geben Sie Ihren Kollegen aus der BSW bitter weiter, dass ich dieses Gutachten nicht so dringend brauche, dass dafür größere Archivrecherchen anfallen müssten. In dem Fall würde ich den Antrag zurückziehen. Ich ging bei Antragstellung davon aus, dass das Gutachten schon irgendwie digitalisiert vorlag. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242618/

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Bezirksamt Hamburg-Mitte
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618] Sehr << Antrags…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. BA Mitte/Erschütterungsgutachten (I3/2181/2022) [#242618]
Datum
14. Februar 2023 14:18
Status
image001.png
23,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir hatten Ihre Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) weitergeleitet, da das angefragte Erschütterungsgutachten in unseren Unterlagen nicht vorliegt (siehe unten). Nun haben wir von der BSW die Rückmeldung erhalten, dass das gewünschte Gutachten auch dort nicht mehr aufzufinden ist. Das Gutachten hat bei der Aufstellung des Bebauungsplans St. Pauli 41 keine inhaltlichen Auswirkungen gehabt, da keine entsprechenden Festsetzungen getroffen wurden. Von daher war es für die Abwägung ohne Bedeutung. Heute dürfte aufgrund der geänderten Taktungen und der neueren Bahnwaggons sowie wegen diverser Modernisierungsarbeiten der Hochbahn an den Bahnanlagen ein 20 Jahre altes Erschütterungsgutachten aus November 2002 allerdings auch keine Aussagekraft mehr haben. Da der Bebauungsplan St. Pauli 41 2004 festgestellt wurde, also vor dem Hamburger Transparenzgesetz, welches 2012 in Kraft trat, ist das Gutachten – wie gesagt – auch dort nicht eingestellt worden. Ob es seinerzeit eine elektronische Fassung gab, kann hier heute leider nicht mehr beantwortet werden. Insofern bitte ich um Verständnis, dass wir Ihnen das angefragte Gutachten nicht zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen