Abrechnungsdaten zu Impfnebenwirkungen

Anfrage an: AOK Sachsen-Anhalt

die Quartalsabrechnungszahlen aller Mitglieder ihrer Krankenkasse für folgende ICD-Codes (für die Jahre 2019 bis heute):

T 88.1
T 88.0
U 12.9
Y 59.9

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abrechnungsdaten zu Impfnebenwirkungen [#242761]
Datum
8. März 2022 21:09
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Quartalsabrechnungszahlen aller Mitglieder ihrer Krankenkasse für folgende ICD-Codes (für die Jahre 2019 bis heute): T 88.1 T 88.0 U 12.9 Y 59.9 Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242761/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Sachsen-Anhalt
Eingangsbestätigung Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Serv…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. März 2022 21:09
Status
Warte auf Antwort
Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Service-Team ist gern für Sie da und wird Ihre E-Mail kompetent und schnell beantworten. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen unsere Antwort im SPAM-Filter Ihres E-Mail-Anbieters landen kann. Freundliche Grüße
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AW: Eingangsbestätigung [#242761] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrechnungsd…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#242761]
Datum
12. April 2022 20:00
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrechnungsdaten zu Impfnebenwirkungen“ vom 08.03.2022 (#242761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
AOK Sachsen-Anhalt
Eingangsbestätigung Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Serv…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
12. April 2022 20:00
Status
Warte auf Antwort
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AOK Sachsen-Anhalt
Anfragenr: 242761 - WG: Eingangsbestätigung [#242761] Klärung / Jand Sehr geehrt Frau Antragsteller/in…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Anfragenr: 242761 - WG: Eingangsbestätigung [#242761] Klärung / Jand
Datum
14. April 2022 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt Frau Antragsteller/in, Grundsätzlich haben die Abrechnungsdaten der Krankenkassen bei diesem Thema bisher nur eine sehr begrenzte Aussagekraft, denn die Information, welche ihrer Versicherten wann und mit welchem Impfstoff geimpft worden sind, liegt den gesetzlichen Krankenkassen zurzeit gar nicht vor. Die wissenschaftlichen Institute der gesetzlichen Krankenkassen haben sich daher schon zu Beginn der Impfkampagne gemeinsam gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium dafür stark gemacht<https://www.gg-digital.de/2021/05/the...>, die Daten zu den Impfungen an die Krankenkassen zu übermitteln, damit diese das Paul-Ehrlich-Institut bei der Bewertung der Sicherheit der Impfung unterstützen können. Die Auswertung des Abrechnungscodes „U12.9: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen“ erlaubt aus den o.g. Gründen keine validen Aussagen und ist methodisch fragwürdig, weil die Ergebnisse nicht ins Verhältnis zur Zahl der durchgeführten Impfungen und zu einer geeigneten Kontrollgruppe gesetzt werden können. Zudem liefert eine solche Auswertung auch keine Informationen darüber, ob es sich um eine leichte oder eine schwere Nebenwirkung handelt. Das Verhältnis kann man im Sicherheitsbericht des PEI<https://www.pei.de/SharedDocs/Downloa....> nachlesen. Danach liegt die Melderate von vermuteten Impfnebenwirkungen bei 1,64 Meldungen pro 1.000 Impfdosen, für schwerwiegende Reaktionen 0,20 Meldungen pro 1.000 Impfdosen. Die meisten Impfnebenwirkungen sind leicht. Es handelt sich zum Beispiel um Schwellungen und Schmerzen am Arm, Müdigkeit oder Erkältungssymptome. Letztere führen öfter zu Arbeitsunfähigkeit und damit zur Kodierung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin. Dass diese leichten Impfnebenwirkungen häufig auftreten, ist schon seit den Zulassungsstudien für die Impfstoffe bekannt. Vereinzelt kommen auch schwere Impfnebenwirkungen vor. Bei AstraZeneca sind das zum Beispiel die Sinusvenenthrombosen, bei BionTech und Moderna sind es Myokarditis und Perikarditis (weniger als 1 Fall pro 10.000 Personen). Besonders betroffen sind junge Männer und männliche Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren nach der zweiten Dosis. Auch wenn den Krankenkassen die Informationen über durchgeführte Impfungen vorliegen würden, könnte man damit nur die Häufigkeit schwerer Nebenwirkungen (Sinusvenenthrombose, Myokarditis, Perikarditis) im Vergleich zu geeigneten Kontrollgruppen bewerten. Denn nur bei diesen schweren Nebenwirkungen ist zu erwarten, dass sie auch differenziert in den Abrechnungsdaten dokumentiert werden. Beste Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 242761 - WG: Eingangsbestätigung [#242761] Klärung / Jand [#242761] Sehr << Anred…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 242761 - WG: Eingangsbestätigung [#242761] Klärung / Jand [#242761]
Datum
15. April 2022 09:45
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mir ist bewusst, dass eine Bewertung der Häufigkeit von Impfnebenwirkungen repräsentativer wird, wenn Sie im Verhältnis der durchgeführten Impfungen und mit einer geeigneten Kontrollgruppe verglichen werden können. Ebenso ist mir bewusst, dass nicht alle Impfnebenwirkungen erkannt und gemeldet werden. Jedoch freut es mich zu hören, dass Sie sich für diese umfangreiche Erhebung einsetzen, indem Sie die Daten zu den Impfungen einfordern. Zu Abbildung einer Kontrollgruppe wäre es daher auch interessant, wie hoch der Anteil an ungeimpften Mitgliedern Ihrer Krankenkasse ist. Falls Ihnen dazu Daten vorliegen, übersenden Sie mir bitte auch diese. Zudem steht für mich zunächst nicht die Bewertung der Impfnebenwirkungen im Vordergrund, sondern allein die Häufigkeit der gemeldeten Fälle. Deshalb bitte ich Sie erneut mir die Häufigkeiten folgender ICD-Codes (für die Jahre 2019 bis heute) zukommen zu lassen: T 88.1, T 88.0, U 12.9 und Y 59.9. Vielen Dank! Anfragenr: 242761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242761/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 242761 - WG: Eingangsbestätigung [#242761] Klärung / Jand [#242761] Sehr geehrte Damen …
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 242761 - WG: Eingangsbestätigung [#242761] Klärung / Jand [#242761]
Datum
1. August 2022 13:47
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrechnungsdaten zu Impfnebenwirkungen“ vom 08.03.2022 (#242761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
AOK Sachsen-Anhalt
Eingangsbestätigung Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Serv…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. August 2022 13:47
Status
Warte auf Antwort
Willkommen bei der AOK Sachsen-Anhalt, Ihre E-Mail hat uns erreicht. Vielen Dank! Unser Service-Team ist gern für Sie da und wird Ihre E-Mail kompetent und schnell beantworten. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen unsere Antwort im SPAM-Filter Ihres E-Mail-Anbieters landen kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Abrechnungsdaten zu Impfnebenwirkungen“ [#242761]
Datum
3. August 2022 18:12
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242761/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde seit drei Monaten keine adäquate Bearbeitung der Sachlage vornimmt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 242761.pdf Anfragenr: 242761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242761/
AOK Sachsen-Anhalt
AW: Anfragenr: 242761 Sehr << Antragsteller:in >> der letzten Beantwortung Ihrer Anfrage am 14.April…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Anfragenr: 242761
Datum
11. August 2022 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der letzten Beantwortung Ihrer Anfrage am 14.April 2022 haben wir nichts hinzuzufügen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis dafür, dass wir aus den beschriebenen Gründen keine Zahlen veröffentlichen werden, deren Auswertung aus den beschriebenen Gründen methodisch fragwürdig ist und keine validen Schlüsse zulassen. Beste Grüße,
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Bitte um Vermittlung beim Antrag auf Zugang zu Impfnebenwirkungen bei der AOK Sachsen-Anhalt
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Bitte um Vermittlung beim Antrag auf Zugang zu Impfnebenwirkungen bei der AOK Sachsen-Anhalt
Datum
12. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
351,9 KB
AOK Sachsen-Anhalt
Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt Sehr << Antragsteller:in…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt
Datum
6. September 2022 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend des Hinweises des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt würden wir Ihre Anfrage an uns formell bescheiden. Um den Bescheid zustellen zu können, benötigen wir Ihre Postadresse. Bitte senden Sie mir diese zu. Danke und beste Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt [#242761] Sehr << An…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt [#242761]
Datum
7. September 2022 20:23
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich möchte darum bitten, dass Sie mir zunächst eine Vorschau des Bescheides via E-mail zusenden. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242761/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt [#242761] Sehr geehrte Dam…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt [#242761]
Datum
1. Oktober 2022 10:41
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Abrechnungsdaten zu Impfnebenwirkungen“ vom 08.03.2022 (#242761) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 173 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
AOK Sachsen-Anhalt
AW: Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt [#242761] Sehr << An…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt [#242761]
Datum
4. Oktober 2022 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend des Hinweises des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt haben wir Ihre Anfrage an uns formell beschieden. Dieser Bescheid sollte Ihnen inzwischen zugestellt worden sein. Daher gehen wir davon aus, dass dies eine automatisch generierte Nachricht ist. Sollten Sie unseren Bescheid nicht erhalten haben, lassen Sie es mich bitte wissen. Danke und beste Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt [#242761] Sehr geehrte Dam…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zu Ihrer Anfrage nach Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt [#242761]
Datum
4. Oktober 2022 21:12
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bisher habe ich leider noch keinen Bescheid enthalten. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242761/
AOK Sachsen-Anhalt
AW: Zu Ihrer Anfrage [#242761] Sehr << Antragsteller:in >> dass Sie unser Bescheid nicht erreicht hat…
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Zu Ihrer Anfrage [#242761]
Datum
7. Oktober 2022 12:45
Status
Sehr << Antragsteller:in >> dass Sie unser Bescheid nicht erreicht hat, ist zwar verwunderlich, wo er doch direkt an Ihre Postadresse ging. Doch ist dieser inzwischen insofern überholt, als dass uns jetzt mehr Informationen vorliegen. Diese stellen wir Ihnen heute auf Basis der Abrechnungsdaten der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Vorab: Die AOK befürwortet Impfungen mit den von der STIKO geprüften Impfstoffen als wirksames Mittel gegen Infektionskrankheiten, zur Prävention und zum Schutz vulnerabler Gruppen. Genau wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen sind wir verpflichtet, die Kosten aller Impfungen zu übernehmen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen werden. Grundsätzlich werden empfohlene Schutzimpfungen von den durchführenden Institutionen über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet, im Falle der Impfung gegen COVID-19 werden sie dagegen aus Steuermitteln bezahlt. Die Abrechnung der COVID-Impfungen erfolgt daher nicht über die GKV. Das hat zur Folge, dass wir nicht nachvollziehen können, welche unserer Versicherten wann und mit welchem Impfstoff gegen das Coronavirus geimpft worden sind. Die Daten, die wir Ihnen übermitteln, basieren auf einer Auswertung der ambulanten und stationären Daten. Insbesondere die Abrechnungsdaten aus dem ambulanten Bereich treffen erst mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf bei uns ein. Aktuell liegen uns die vollständigen Diagnosedaten bis zum 4. Quartal 2021 vor. Um diese Daten richtig zu verstehen und einordnen zu können, sind einige Erläuterungen notwendig, die Sie auch kommunizieren sollten, falls Sie die Ergebnisse unserer Auswertungen an Dritte weitergeben möchten. Unerwünschte Ereignisse nach der Impfung treten unter anderem als Impfreaktionen auf. Diese werden durch die Immunreaktion des Körpers nach der Impfung verursacht und dauern meist nur wenige Tage an. Typische, bereits aus den Zulassungsstudien bekannte Impfreaktionen, die durch die Aktivierung des Immunsystems ausgelöst werden, sind Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle sowie allgemeine Reaktionen wie Abgeschlagenheit, Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen oder Fieber. Daneben gibt es auch schwere unerwünschte Nebenwirkungen. Informationen zur Verteilung der Häufigkeit der unterschiedlichen gemeldeten unerwünschten Ereignisse nach der Impfung finden Sie in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie... Die von Ihnen angegebenen ICD-Codes T88.1 und T 88.0 werden grundsätzlich bei Impfkomplikationen codiert und beziehen sich nicht speziell auf die COVID-Impfungen. Da wir über erfolgte COVID-Impfungen keine Kenntnis haben, können wir nicht nachvollziehen, welcher Anteil der codierten Komplikationen mit den COVID-Impfungen zusammenhängt. Auch der Code Y59.9 für „Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen“ lässt keine spezifischen Rückschlüsse auf die COVID-Impfungen zu. Im Gegensatz dazu wird der Code U12.9 seit März 2021 speziell bei „unerwünschten Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen“ codiert. Dieser allgemeine Code erlaubt allerdings keine Unterscheidung zwischen leichten Impfreaktionen und schweren Impfnebenwirkungen. Zudem können die ICD-Codes U12.9 und T88.1 oder T88.0 durch Ärztinnen und Ärzte auch parallel verwendet werden. Aus den oben genannten Rahmenbedingungen und Limitationen ergibt sich, dass die Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen nur eine sehr begrenzte Aussagekraft im Hinblick auf die Frage haben, wie hoch die Zahl der ernsthaften Impfnebenwirkungen infolge der COVID-Impfungen ist. Wenn Sie eine Antwort auf diese Frage suchen, empfehlen wir Ihnen die oben genannten Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts als Quelle. Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt JAHR QUARTAL 2019 2020 2021 ICD_DIAG ICD_DIAG_BEZEICHNUNG 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 T880 Infektion nach Impfung [Immunisierung] 2 2 1 4 2 1 3 4 12 9 19 14 T881 Sonstige Komplikationen nach Impfung [Immunisierung], anderenorts nicht klassifiziert 140 146 128 154 137 162 140 199 870 2.080 3.016 2.875 U129 Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet 9 1.880 386 285 Y599 Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen 6 9 14 9 4 5 8 12 27 46 163 165 Diese Auswertung wurden die nach §§ 295 u. 301 SGB V kodierten ICD-10-Diagnosen aus dem ambulanten und dem stationären Bereich ausgewertet. Es wurden Versicherte gezählt, bei denen im jeweils ausgewiesenen Quartal mindestens einmal die jeweilige Diagnose kodiert wurde. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie noch Fragen zur Einordnung der Daten haben. Beste Grüße,
AOK Sachsen-Anhalt
Bescheid zu ihrem Antrag
Von
AOK Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zu ihrem Antrag
Datum
12. Oktober 2022
Status

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zu Ihrer Anfrage [#242761] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Daten und ihre Aus…
An AOK Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zu Ihrer Anfrage [#242761]
Datum
15. Oktober 2022 20:54
An
AOK Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Daten und ihre Ausführungen. Die Anfrage ist somit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242761/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>