Personalsituation in Kindertageseinrichtungen

1) Aktuell unbesetzte Stellen in Prozent Vollzeitstellen im Bereich der Kindertageseinrichtungen in Stuttgart

2) Aktuell besetzte Stellen im Bereich Kindertageseinrichtungen aufgegliedert nach:

• Zweitkraft
• Normalkraft
• Leitung
• Fachberatung

in Stuttgart

3) Anzahl an Stellen für die PiA Ausbildung in Stuttgart

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • 0 Follower:innen
Matthias Senn
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Aktuell unb…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Matthias Senn
Betreff
Personalsituation in Kindertageseinrichtungen [#242771]
Datum
9. März 2022 05:35
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Aktuell unbesetzte Stellen in Prozent Vollzeitstellen im Bereich der Kindertageseinrichtungen in Stuttgart 2) Aktuell besetzte Stellen im Bereich Kindertageseinrichtungen aufgegliedert nach: • Zweitkraft • Normalkraft • Leitung • Fachberatung in Stuttgart 3) Anzahl an Stellen für die PiA Ausbildung in Stuttgart
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn Anfragenr: 242771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242771/ Postanschrift Matthias Senn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn
Landeshauptstadt Stuttgart
Antrag gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Senn, Ihr Antrag gemäß § 1 Abs. 2 La…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antrag gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
17. März 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-03-09_Antrag_Senn.pdf
677,1 KB
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3,8 KB


Sehr geehrter Herr Senn, Ihr Antrag gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 09.03.2022 (siehe Anhang) wurde an uns weitergeleitet. Zu den von Ihnen erbetenen Informationen zu Punkt 1) und Punkt 2) liegen uns keine Daten vor. Zu Punkt 3) können wir Ihnen mitteilen, dass für das Schuljahr 2021/2022 insgesamt 866 Ausbildungsplätze für PIA für den städtischen Träger und die freien Träger in Stuttgart zur Verfügung stehen. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Senn
AW: Antrag gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#242771] Guten Tag Frau Hannig, Vielen Dank für Ih…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Matthias Senn
Betreff
AW: Antrag gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#242771]
Datum
19. März 2022 06:13
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Hannig, Vielen Dank für Ihre Auskunft. haben Sie die Daten nur für die Einrichtungen wo sie als Stadt der Träger sind? D.h. Besetzte und offene Stellen im städtischen Bereich? Vielen Dank & Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn Anfragenr: 242771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242771/ Postanschrift Matthias Senn << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Antrag gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#242771] Sehr geehrter Herr Senn, wie ber…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antrag gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#242771]
Datum
23. März 2022 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,8 KB


Sehr geehrter Herr Senn, wie bereits in meinem Mail vom 17.03.2022 liegen uns weder vom städtischen Träger noch von den freien Trägern der Landeshauptstadt Stuttgart die Daten zu Punkt 1) und Punkt 2) vor. Die Erhebung der von Ihnen erbetenen Daten beim städtischen Träger, die sich tagesaktuell verändern, würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand im Sinne von § 9 Abs. 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz verursachen. Mit freundlichen Grüßen