Genesenstatus

Kürzlich haben mehrere Gerichtsurteile gezeigt, dass die Verkürzung des Genesenen-Status auf 3 Monate nicht haltbar ist.

Bitte teilen Sie mir mit, ab wann diese Änderung rückgängig gemacht wird.

Sollte dies nicht möglich sein oder von Ihnen beantwortet werden können, bitte ich um Klarstellung ob eine Anfrage an Sie, mit bitte um Verlängerung auf 6 Monate, im Einzelfall genehmigt werden kann.

Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um Klarstellung ob tatsächlich jeder Betroffene einzeln nur auf dem Rechtsweg, eine Verlängerung erwirken kann oder ob andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen um eine Verlängerung zu erwirken.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genesenstatus [#242785]
Datum
9. März 2022 10:31
An
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kürzlich haben mehrere Gerichtsurteile gezeigt, dass die Verkürzung des Genesenen-Status auf 3 Monate nicht haltbar ist. Bitte teilen Sie mir mit, ab wann diese Änderung rückgängig gemacht wird. Sollte dies nicht möglich sein oder von Ihnen beantwortet werden können, bitte ich um Klarstellung ob eine Anfrage an Sie, mit bitte um Verlängerung auf 6 Monate, im Einzelfall genehmigt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um Klarstellung ob tatsächlich jeder Betroffene einzeln nur auf dem Rechtsweg, eine Verlängerung erwirken kann oder ob andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen um eine Verlängerung zu erwirken.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242785/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in der Genesenenstatus wird in der auf Bundesebene erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin , Abt. Gesundheit - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Genesenstatus [#242785]
Datum
9. März 2022 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Genesenenstatus wird in der auf Bundesebene erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html Im Bezirksamt Mitte von Berlin, Gesundheitsamt existiert hierzu keine Akte, es ist daher auch nicht möglich, Akteneinsicht zu gewähren. Das Gesundheitsamt ist auch nicht dafür zuständig, den Genesenenstatus einer Person festzustellen. Mit freundlichen Grüßen