Einsatz von Tasern / Distanz-Elektro-Impuls-Geräten

Anfrage an: Landespolizeiamt

Gibt es eine Vereinbarung oder Verordnung welche den Einsatz von Tasern (Distanz-Elektro-Impuls-Geräten) beschränkt? Falls so etwas existiert, bitte ich um die Zusendung.

Ich bitte zudem um Unterlagen zum Modellprojekt vom Einsatz von Tasern (über welches die Presse Anfang Januar 2022 berichtete), aus denen hervorgeht, wie und nach welchen Kriterien die Polizeibehörden, die nun den Einsatz der Geräte testen, ausgewählt wurden und welche Anordnungen für den Einsatz der Waffen im Modellversuch gelten.

Ich hatte diese Anfrage bereits am 20.1.2022 ans Innenministerium gestellt, von dort wurde mir versprochen, dass Sie innerhalb der Frist bis zum 20.2.2022 antworten würden. Dies ist jedoch bis heute nicht passiert, daher nochmal diese direkte Anfrage.

Ergebnis der Anfrage

Im Pilotprojekt werden Taser beim SEK, beim 1.Polizeirevier in Neumünster und in Ahrensburg eingesetzt. Anorndungen für den Einsatz werden erst noch erarbeitet. Die Reviere wurden aus einem Report über Gewalt gegen Polizeibeamte ausgewählt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. März 2022 17:49
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Vere…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Tasern / Distanz-Elektro-Impuls-Geräten [#242821]
Datum
9. März 2022 22:26
An
Landespolizeiamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Vereinbarung oder Verordnung welche den Einsatz von Tasern (Distanz-Elektro-Impuls-Geräten) beschränkt? Falls so etwas existiert, bitte ich um die Zusendung. Ich bitte zudem um Unterlagen zum Modellprojekt vom Einsatz von Tasern (über welches die Presse Anfang Januar 2022 berichtete), aus denen hervorgeht, wie und nach welchen Kriterien die Polizeibehörden, die nun den Einsatz der Geräte testen, ausgewählt wurden und welche Anordnungen für den Einsatz der Waffen im Modellversuch gelten. Ich hatte diese Anfrage bereits am 20.1.2022 ans Innenministerium gestellt, von dort wurde mir versprochen, dass Sie innerhalb der Frist bis zum 20.2.2022 antworten würden. Dies ist jedoch bis heute nicht passiert, daher nochmal diese direkte Anfrage.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Vere…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Tasern / Distanz-Elektro-Impuls-Geräten [#242821]
Datum
12. April 2022 23:16
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Vereinbarung oder Verordnung welche den Einsatz von Tasern (Distanz-Elektro-Impuls-Geräten) beschränkt? Falls so etwas existiert, bitte ich um die Zusendung. Ich bitte zudem um Unterlagen zum Modellprojekt vom Einsatz von Tasern (über welches die Presse Anfang Januar 2022 berichtete), aus denen hervorgeht, wie und nach welchen Kriterien die Polizeibehörden, die nun den Einsatz der Geräte testen, ausgewählt wurden und welche Anordnungen für den Einsatz der Waffen im Modellversuch gelten. Ich hatte diese Anfrage bereits am 20.1.2022 ans Innenministerium gestellt, von dort wurde mir versprochen, dass Sie innerhalb der Frist bis zum 20.2.2022 antworten würden. Dies ist jedoch bis heute nicht passiert, daher nochmal diese direkte Anfrage. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 242821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landespolizeiamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihnen die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IZG angefügt. Für…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
Einsatz von Tasern / Distanz-Elektro-Impuls-Geräten [#242821]
Datum
4. Mai 2022 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihnen die Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem IZG angefügt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe tatsächlich noch einige Rückfragen: Sie schreiben, die Anordnungen zum Ei…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Tasern / Distanz-Elektro-Impuls-Geräten [#242821]
Datum
10. Mai 2022 17:15
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe tatsächlich noch einige Rückfragen: Sie schreiben, die Anordnungen zum Einsatz von den DEIG für das Pilotprojekt und Umgang und Gebrauch der Waffen würden gerade erarbeitet. In welchem zeitlichen Rahmen passiert das? Sind also bislang die DEIG noch nicht im Einsatz? Ich bitte außerdem um die Zusendung des Fachreports „Gewalt gegen Polizeibeamte (GGPol)". Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 242821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242821/