Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen

Anfrage an: Stadt Neumünster

Welches Gericht ist für Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Neumünster, Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Zusammenhang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zuständig?

Ergebnis der Anfrage

Die faule Behörde mit mangelndem Respekt vor Gesetzen hoffte wohl, sich durch Untätigkeit vor Untätigkeitsklagen zu schützen.

Zuständig ist übrigens das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig. Von dort wird die arbeitsscheue und auskunftsrenitente Behörde jetzt häufiger Post erhalten. ;-)

Beispiel: https://fragdenstaat.de/a/231389

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welches Gericht i…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen [#242945]
Datum
10. März 2022 14:34
An
Stadt Neumünster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welches Gericht ist für Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Neumünster, Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Zusammenhang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zuständig?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242945/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Neumünster
Erinnerung ISZ-SH-Anfrage PER FAX Stadt Neumünster Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
Von
Stadt Neumünster
Via
Briefpost
Betreff
Erinnerung ISZ-SH-Anfrage
Datum
9. September 2022
Status
Warte auf Antwort
PER FAX Stadt Neumünster Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zuständiges Gericht für Untätigkeitsklagen“ vom 10.03.2022 (#242945) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Damit sind sie seit einem halben Jahr untätig. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,