Geschäftsverteilungsplan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Geschäftsverteilungsplan des Auswärtigen Amtes

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2017
  • Frist
    15. September 2017
  • 0 Follower:innen
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschäftsverteil…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Geschäftsverteilungsplan [#24300]
Datum
12. August 2017 15:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschäftsverteilungsplan des Auswärtigen Amtes
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Gesch=E4ftsv?= =?iso-8859-1?Q?erteilungsplan_des_Aus…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Gesch=E4ftsv?= =?iso-8859-1?Q?erteilungsplan_des_Ausw=E4rtigen_Amts; _Vg._165-2017?=
Datum
17. August 2017 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg._165-2017 [#24300] Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte teilen S…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg._165-2017 [#24300]
Datum
17. August 2017 11:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte teilen Sie mir den Grund hinsichtlich der VS-Einstufung mit. Andere Ministerien wie das BMF haben diesen auch herausgegeben. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan“ [#24300]
Datum
17. August 2017 11:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24300 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Auswärtige Amt verweisst in seinem verlinkten Bescheid vom 25.11.2016 (https://fragdenstaat.de/files/foi/58151/161128BescheidVg.223-2016.pdf) darauf, dass es sich hier um den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung handele und sich der Zuschnitt aufgrund der politischen Gegebenheiten fortlaufend ändere. Hinsichtlich der Frage des Kernbereich des exekutiven Eigenverantwortung sei darauf hingewiesen, dass hier die Haltung der Bundesregierung indifferent zu sein scheint. So hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.02.2017 seinen Geschäftsverteilungsplan herausgegeben (siehe https://fragdenstaat.de/a/19045). Auch das Bundesministerium der Finanzen hat seinen Geschäftsverteilungsplan am 12.12.2016 veroeffentlicht ohne Einschränkungen (siehe https://fragdenstaat.de/a/19046). Die vom Auswärtigen Amt reklamierte Schutzvorschrift schützt nicht ein Ministerium, sondern die Bundesregierung als Verfassungsorgan und somit müsste die Position der Bundesregierung einheitlich sein. Wenn jedoch zwei durchaus grosse Ressorts den Geschäftsverteilungsplan herausgeben, kann der Schutzbereich nicht mehr betroffen sein. Darüber hinaus ist auch nicht erkennbar, wieso dieser betroffen sein soll. Das sich der Aufgabenzuschnitt beständig ändern kann, ist in einer „atmenden“ Verwaltung Alltag. Dafür gibt es auf solchen Dokumenten den Hinweis auf den Veröffentlichungsstand. Insofern wird kein Anspruch auf eine ewige Gültigkeit erhoben, sondern es handelt sich immer um eine Stichtagsbetrachtung. Die Darlegungen des Auswärtigen Amtes sind daher nicht stichhaltig. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes nach Eingang zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 165-2017 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, ich verweise auf mein h…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 165-2017
Datum
17. August 2017 18:26
Status
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Sehr geehrter Herr Al Sharkey, ich verweise auf mein heutiges Schreiben. Sie können die gewünschte Begründung unter dem angegebenen Link öffentlich zugänglich einsehen. Sollten Sie eine gesonderte Bescheidung wünschen, komme ich dem gerne nach, sofern Sie mir Ihre zustellfähige Postanschrift nennen. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 165-2017 [#24300] Sehr geehrte Damen und Herren, dort sind …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 165-2017 [#24300]
Datum
21. August 2017 08:05
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, dort sind die Gründe fuer die Einstufung nicht aufgeführt Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-722/002 II#0165 Sehr geehrter Her…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan“ [#24300]
Datum
21. August 2017 14:58
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-722/002 II#0165 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 17. August 2017 an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat 15, welches unter den Kontaktdaten: <<E-Mail-Adresse>> erreichbar ist. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
15-722/002 II#0165 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung des Verfahrensstandes und um Zusendun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan“ [#24300]
Datum
3. Oktober 2017 00:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
15-722/002 II#0165 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Mitteilung des Verfahrensstandes und um Zusendung des Schriftverkehrs mit dem Auswärtiges Amt. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-722/002 II#0165 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan“ [#24300]
Datum
10. Oktober 2017 17:04
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-722/002 II#0165 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, das Auswärtige Amt hat mir zu Ihrem Vorbringen eine Stellungnahme zukommen lassen. Die darin enthaltenen rechtlichen Ausführungen teile ich nicht. Ich habe das Auswärtige Amt daher um einen Gesprächstermin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage gebeten. Nach diesem Termin werde ich erneut auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
15-722/002 II#0165 Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Geschäftsverteilungsplan“ [#24300]
Datum
11. Oktober 2017 01:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
15-722/002 II#0165 Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des Amtes zu zu. Ich darf auch auf verwaltungsvorschriften-im-internet.de verweisen, wo die Bundesregierung sich eigentlich verpflichtet hat, Verwaltunsvorschriften einzustellen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Oktober 2017 09:08
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: Sehr geehrter Herr Al S…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Geschäftsverteilungsplan« [#24300] # 15-722/002 II#0165
Datum
6. November 2017 10:04
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: Sehr geehrter Herr Al Sharkey, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-722/002 II#0165 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Geschäftsverteilungsplan« [#24300] # 15-722/002 II#0165
Datum
6. November 2017 13:10
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-722/002 II#0165 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Prüfung des Vorganges ist es notwendig, den gesamten Vorgang bei Ihnen zu kenn…
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AW: Vermittlung bei Anfrage »Geschäftsverteilungsplan« [#24300] # 15-722/002 II#0165 [#24300]
Datum
6. November 2017 21:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Prüfung des Vorganges ist es notwendig, den gesamten Vorgang bei Ihnen zu kennen. Ich bitte daher um Zusendung Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-722/002 II#0165 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Geschäftsverteilungsplan« [#24300] # 15-722/002 II#0165
Datum
7. November 2017 15:50
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-722/002 II#0165 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Zusendung des bei Ihnen entstandenen Vorgangs. Leider feh…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Geschäftsverteilungsplan« [#24300] # 15-722/002 II#0165 [#24300]
Datum
2. Dezember 2017 10:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Zusendung des bei Ihnen entstandenen Vorgangs. Leider fehlt dem Vorgang das Protokoll bzw. die Gesprächsnotiz aus dem Gespräch mit dem Auswärtigen Amt, um welches Sie mit Email vom 10.10.2017 bitten. Auch bin ich verwundert, dass Sie das Auswärtige Amt fragen, ob Sie den bei Ihnen entstandenen Vorgang herausgeben dürfen (Ihre Email vom 06.11.2017). Ich denke, dass diese Unterwürfigkeit nicht angebracht ist. Ich darf zunächst darauf hinweisen, dass bereits zahlreiche Behörden ihren Geschäftsverteilungsplan veröffentlicht haben. Die Ausführungen des Auswärtigen Amtes in dem dortigen Schreiben vom 28.09.2017 sind geprägt davon, dass man hier etwas ganz besonderes sei und das deshalb die Unterlagen mit ganz gezielter Spitzfindigkeit geheim zu halten sind. Wenn das Auswärtige Amt hier einen „vertraulichen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ reklariert, so hat sie die diesbezügliche Rechtssprechung des BVerfG offenbar grundlegend falsch verstanden. Dieser Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ist nicht auf Organisationsstrukturen, sondern auf Entscheidungsprozesse bezogen. Insofern ist die Beziehung auf diesen Ausnahmetatbestand, der zudem auch grundsätzlich nur bis zur Entscheidung Gültigkeit besitzt, abzulehen. Das Auswärtige Amt kommt hierbei zu dem Schluss, dass andere Regierungen aus dem Ordnungsplanes / GVP Rückschlüsse auf die Gewichtung ihrer selbst ziehen könnten. Dem ist durchaus zuzustimmen, nur wird dies auch aus zahlreichen anderen Merkmalen deutlich und die Darstellung im GVP ist hier nur der Schlusspunkt, nicht jedoch der Kulminationspunkt. Aus der Darstellung im Ordnungsplanes / GVP derart hohe Schlüsse zu ziehen, dass diese Regierungen ihre Stellung für die Bundesregierung nicht kennen, geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Das Auswärtige Amt scheint hier der fehlgeleiteten Ansicht zu erliegen, dass seine Politik im Mikrokosmos des Auswärtigen Amtes verbleibt. Aber bereits durch parlamentarische Anfragen, die Reisetätigkeit des Bundesministers und der Bundeskanzlerin sowie eine Vielzahl von Einzelpuzzelteilen wird deutlich, welche Bedeutung ein bestimmter Politikbereich hat. Die Berufung auf den Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 1a IFG ist deshalb grob rechtsmissbräuchlich und nur eine vorgeschobene Argumentation. Auch die Aussage, dass in den Abteilungen 1, 5, 6 und 7 ein hoher Anteil der Positionen „korruptionsgefährdeten Aufgaben“ wahrgenommen werden, führt nicht dazu, dass die Veröffentlichung des Ordnungsplanes / GVP’s zu versagen sind. Die Abteilung 6 ist bereits für Kultur und Kommunikation zuständig, eine politische Aufgabe und es bedürfte eine besondere Begründung, wieso die dortigen Mitarbeiter korruptionsanfälliger sind als in den anderen Abteilungen mit politischen Aufgaben. Die Argumentation trägt jedoch insgesamt nicht. Die Zuständigkeit der Organisationseinheiten ist im Grundsatz bereits aus dem Organigram ersichtlich. Im Ordnungsplan / GVP müssten daher detaillierte Verfahren beschrieben sein, die Anwerbeversuche prozessual begründen. Hinzu kommt, dass dann die Geschäftsverteilungspläne generell und ausnahmslos gesperrt sein müssten, da in allen Behörden entsprechende Aufgaben in dieser oder anderer Form wahrgenommen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, sondern es haben bereits zahlreiche Behörden ihre Geschäftsverteilungspläne veröffentlicht ohne dass dadurch die Korruptionsgefahr gestiegen sei. Die Stadt Hamburg veröffentlicht die GVP’s sogar standardmässig im dortigen Transparenzportal. Es müsste deshalb im Auswärtigen Amt offenbar der Schluss gezogen werden, dass die dortigen Mitarbeiter von Haus aus korruptionsanfälliger sind. Dieses Misstraün des Auswärtigen Amtes gegenüber den eigenen Mitarbeitern müsste dann aber substantiiert untermaürt werden. Zudem sind beispielsweise die Mitarbeiter in der Abteilung 5 für Visaangelegenheit nur strategisch zuständig und nicht für Einzelfallentscheidungen. Diese Aufgaben nehmen die entscheidenden Visabehörden im Ausland war. Hinzu kommt, dass hier eher prozessual vorgebeugt werden muss. Das Auswärtige Amt müsste also nachweisen, dass durch eine Veröffentlichung im Gegensatz zu anderen Behörden eine besondere Gefahr der Korruptionsanfälligkeit bestehen würde. Diese Darstellung kann es auch objektiv nicht erbringen. Die blosse Behauptung ist jedoch nicht geeignet, den Informationsanspruch zu unterdrücken. Die unter Ziffer 3 des Schreibens vom 28.09.2017 dargelegten Gründe sind aus alledem nur noch als reine Schutzbehauptung ohne inhaltliche Aussagekraft zu sehen Ich darf daher um sachliche inhaltliche Prüfung bitten. Die Aussagen des Auswärtigen Amtes sind an jedenfalls ungeeignet, den Informationsanspruch zu unterdrücken. In Ansätzen haben Sie dies auch bereits in Ihrem Schreiben vom 12.09.2017 deutlich gemacht. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-722/002 II#0165 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Geschäftsverteilungsplan« [#24300] # 15-722/002 II#0165
Datum
8. Dezember 2017 07:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
365,3 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-722/002 II#0165 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf bitten, mein Schreiben vom 02.12.2017 zu beantworten. Gleichzeitig bitte …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Geschäftsverteilungsplan« [#24300] # 15-722/002 II#0165 [#24300]
Datum
17. Dezember 2017 21:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf bitten, mein Schreiben vom 02.12.2017 zu beantworten. Gleichzeitig bitte ich um Benennung Ihres Dienstvorgesetzten. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 24300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey