Vorgehensweise bei Auszug des Rundfunkzwangsbeitragszahlers aus einem Mehrpersonenhaushalt

Anfrage an: NDR

Es ist kein ungewöhnlicher Fall, dass aus einem Mehrpersonenhaushalt der zwangszahlungspflichtige Bewohner auszieht. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun einen neuen Zwangszahler? Nach dem "Datensparsamkeitsprinzip" des RBStV werden ja die Daten aller übrigen Bewohner der selben Wohnung, nach Ermittlung eines Zwangszahlers nach einiger Zeit gelöscht. Da die Daten fehlen, können ja nicht einmal die übriggebliebenen Mitbewohner zur Anmeldung aufgefordert werden. Aktuelle Datensätze erhält die zuständige Stelle ja nur bei "Bewegung" der Meldedaten der Bürger bei Umzug, Wegzug oder Tod vom zuständigen Einwohnermeldeamt. In diesem beschriebenen Fall bewegt sich aber nur einer - der Zwangszahlungspflichtige. Wie ermittelt die zuständige Stelle Daten dieser "nicht existierenden" Teilnehmer?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2017
  • Frist
    15. September 2017
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vorgehensweise bei Auszug des Rundfunkzwangsbeitragszahlers aus einem Mehrpersonenhaushalt [#24315]
Datum
14. August 2017 17:06
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Es ist kein ungewöhnlicher Fall, dass aus einem Mehrpersonenhaushalt der zwangszahlungspflichtige Bewohner auszieht. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun einen neuen Zwangszahler? Nach dem "Datensparsamkeitsprinzip" des RBStV werden ja die Daten aller übrigen Bewohner der selben Wohnung, nach Ermittlung eines Zwangszahlers nach einiger Zeit gelöscht. Da die Daten fehlen, können ja nicht einmal die übriggebliebenen Mitbewohner zur Anmeldung aufgefordert werden. Aktuelle Datensätze erhält die zuständige Stelle ja nur bei "Bewegung" der Meldedaten der Bürger bei Umzug, Wegzug oder Tod vom zuständigen Einwohnermeldeamt. In diesem beschriebenen Fall bewegt sich aber nur einer - der Zwangszahlungspflichtige. Wie ermittelt die zuständige Stelle Daten dieser "nicht existierenden" Teilnehmer?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für ihre Anfrage. Sie haben völlig Recht: Sofern der angemeldete Inhaber d…
Von
NDR
Betreff
WG: Vorgehensweise bei Auszug des Rundfunkzwangsbeitragszahlers aus einem Mehrpersonenhaushalt [#24315]
Datum
18. August 2017 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für ihre Anfrage. Sie haben völlig Recht: Sofern der angemeldete Inhaber der Wohnung diese verlässt und eine Abmeldung erfolgt, wird für die Wohnung nicht mehr gezahlt. Wir haben keine Kenntnis von weiteren Inhabern der Wohnung, die wir zur Beitragszahlung heranziehen könnten. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen jedoch in dieser Situation ihrer gesetzlichen Pflicht nach und melden sich auch ohne unser zutun an. Um allerdings einer schleichenden Erosion der Beitragseinnahmen entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber den Landesrundfunkanstalten mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für das Jahr 2018 einen erneuten vollständigen Meldedatenabgleich ermöglicht. So können wir für Beitragsgerechtigkeit sorgen und auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger zur Anmeldung führen, die ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, bzw. die eine Anmeldung schlicht vergessen haben. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Begründung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag S. 25 unter folgendem Link: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Begruendung_zum_19__RAEStV.pdf Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort! interessant ist, dass der erneute "einmalige&qu…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: WG: Vorgehensweise bei Auszug des Rundfunkzwangsbeitragszahlers aus einem Mehrpersonenhaushalt [#24315]
Datum
18. August 2017 20:53
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort! interessant ist, dass der erneute "einmalige" Meldedatenabgleich mit der systemimmanenten Erosion der Beitragsgerechtigkeit zusammenhängt. Das System ist also gar nicht so daten- und personalsparsam wie zu Anfang kommuniziert wurde. Sie schreiben: "Viele Bürgerinnen und Bürger kommen jedoch in dieser Situation ihrer gesetzlichen Pflicht nach und melden sich auch ohne unser zutun an." Das kann ich nicht glauben. Zudem sehe ich bei einer Anmeldung ohne Historie, wie es bei der genannten Gruppe der Fall ist, keine Möglichkeit für den Beitragsservice bzw. den NDR Daten zum Grund der Anmeldung erheben zu können. Wie können Sie ermitteln, ob ein Beitragszahler sich anmeldet, weil der ehemalige Beitragszahler für die Wohnung ausgezogen ist? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vorgehensweise bei Auszug des Rundfunkzwangsbeitragszahlers aus einem Mehrpersonenhaushalt“ [#24315]
Datum
8. Januar 2018 07:11
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24315 Bitte entnehmen Sie die Begründung für diesen Vermittlungswunsch meinem Kommentar vom 08.01.2018. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>