Vorgehensweise bei Auszug des Rundfunkzwangsbeitragszahlers aus einem Mehrpersonenhaushalt
Es ist kein ungewöhnlicher Fall, dass aus einem Mehrpersonenhaushalt der zwangszahlungspflichtige Bewohner auszieht. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun einen neuen Zwangszahler? Nach dem "Datensparsamkeitsprinzip" des RBStV werden ja die Daten aller übrigen Bewohner der selben Wohnung, nach Ermittlung eines Zwangszahlers nach einiger Zeit gelöscht. Da die Daten fehlen, können ja nicht einmal die übriggebliebenen Mitbewohner zur Anmeldung aufgefordert werden. Aktuelle Datensätze erhält die zuständige Stelle ja nur bei "Bewegung" der Meldedaten der Bürger bei Umzug, Wegzug oder Tod vom zuständigen Einwohnermeldeamt. In diesem beschriebenen Fall bewegt sich aber nur einer - der Zwangszahlungspflichtige. Wie ermittelt die zuständige Stelle Daten dieser "nicht existierenden" Teilnehmer?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. August 2017
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15. September 2017
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