Einkünfte und Kosten durch Patentierungen

- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf.
- die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.)
- die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf.
- die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Technische Universität Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243260]
Datum
14. März 2022 18:25
An
Technische Universität Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, die durch Lizenzvereinbarungen (o.Ä.) in Anspruch genommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020 sowie alle vor 2016 abgeschlossenen und noch aktuell laufenden Lizenzvereinbarungen). Bitte schlüsseln Sie den Abschluss der Vereinbarungen nach Kalenderjahren auf. - die Art der Lizenznehmer im angegebenem Zeitraum (z.B. Unternehmen, andere private oder öffentliche Forschungseinrichtungen etc.) - die Summe sämtlicher Einkünfte, die durch Patente, die im Eigentum Ihrer Einrichtung sind oder an denen Ihre Einrichtung z.B. durch vertragliche Regelungen Anteile hält, eingenommen wurden (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Summe sämtlicher Kosten, die durch das Patentmanagement entstanden sind, inkl. der Anmeldung und Betreuung von Patenten (auch dem Vertrieb), der Beratungsleistungen, die in diesem Kontext entstanden sind sowie Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen wurden (z.B. externe Rechtsberatung) (in den Jahren 2016 bis inkl. 2020). Bitte schlüsseln Sie diese, sofern möglich, nach Kalenderjahren auf. - die Anzahl der Angestellten im Patentmanagement, in den Jahren 2016 bis 2020.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243260/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Chemnitz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße
Von
Technische Universität Chemnitz
Betreff
AW: Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243260]
Datum
15. März 2022 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße

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Technische Universität Chemnitz
Sehr Antragsteller/in im Auftrag dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen für d…
Von
Technische Universität Chemnitz
Betreff
AW: Einkünfte und Kosten durch Patentierungen [#243260]
Datum
24. März 2022 11:50
Status
Sehr Antragsteller/in im Auftrag dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen für die vorliegende Anfrage nicht einschlägig sind. Derartige Auskunftsansprüche bestehen derzeit auch aufgrund anderer Rechtsgrundlagen im Freistaat Sachsen nicht. Daher lehnt die TU Chemnitz wir die Beantwortung der Anfrage ab. Mit freundlichen Grüßen