Zuordnungskriterien des Merkmals "sexuelle Identität" in der Statistik der Politisch Motivierten Kriminalität

Anfrage an: Polizei Berlin

In Ihrer Lagedarstellung "Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2020" geben Sie unter der Ziffer 1.2.3 das Fallaufkommen der Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung an. Bitte senden Sie mir dazu folgendes zu bzw. teilen Sie mir folgendes mit:
1. Die Ein- und Ausschlusskriterien zur Zuordnung von Fällen diesem Merkmal.
2. Zu welchem Zeitpunkt der Bearbeitung (Eingang, Aufklärung, Eingang in die Statistik etc.) sowohl Ein- als auch Ausschlusskriterien angewendet werden.
3. Falls vorhanden, Dienstanweisen zur Zuordnung von Fällen zum Merkmal "Hasskriminalität" bzw. "Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung" zu.
4. Ob Straftaten gegen die geschlechtliche Identität bzw. Straftaten aus trans*-, nicht-binär- oder inter*-feindlichen Gründen in der PMK erfasst werden, und wenn ja unter welchem Merkmal.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    91,81 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuordnungskriterien des Merkmals "sexuelle Identität" in der Statistik der Politisch Motivierten Kriminalität [#243369]
Datum
15. März 2022 13:18
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrer Lagedarstellung "Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2020" geben Sie unter der Ziffer 1.2.3 das Fallaufkommen der Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung an. Bitte senden Sie mir dazu folgendes zu bzw. teilen Sie mir folgendes mit: 1. Die Ein- und Ausschlusskriterien zur Zuordnung von Fällen diesem Merkmal. 2. Zu welchem Zeitpunkt der Bearbeitung (Eingang, Aufklärung, Eingang in die Statistik etc.) sowohl Ein- als auch Ausschlusskriterien angewendet werden. 3. Falls vorhanden, Dienstanweisen zur Zuordnung von Fällen zum Merkmal "Hasskriminalität" bzw. "Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung" zu. 4. Ob Straftaten gegen die geschlechtliche Identität bzw. Straftaten aus trans*-, nicht-binär- oder inter*-feindlichen Gründen in der PMK erfasst werden, und wenn ja unter welchem Merkmal.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243369/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. März 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Stellungnahme GeschZ. PPr Just 43 We - IFG 36.22 [#243369] Sehr geehrte*r Sachbearbeiter*in, Ihr Schreiben vom 22…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme GeschZ. PPr Just 43 We - IFG 36.22 [#243369]
Datum
7. April 2022 18:09
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte*r Sachbearbeiter*in, Ihr Schreiben vom 22. März 2022 habe ich dankend erhalten! Gerne möchte ich zu Ihrem Schreiben Stellung nehmen: 1. Schwärzung von personenbezogenen Daten Ihre Einschätzung, dass das Interesse der betroffenen beschäftigten Personen an der Geheimhaltung entgegen der Regelvermutung nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 IFG überwiegt, teile ich nicht. Sie führen an, dass das besondere Interesse der betroffenen beschäftigten Personen, welche eine Schwärzung entgegen der Regelvermutung rechtfertigt, die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet sei. Es ist zwar vollkommen korrekt, dass die Veröffentlichung der herausgebenden Akten auf FragDenStaat geplant ist, aber nur nach Schwärzung von personenbezogenen Daten durch die Uploader*in. Die Schwärzung von personenbezogenen Daten (der Behördenmitarbeiter*innen) wird von FragDenStaat aktiv eingefordert und händisch durch die Plattform vor der Veröffentlichung überprüft. (vgl. https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/warum-veroeffentlichen-sie-die-antworten-auf-ifg-anfragen/ und https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/warum-veroeffentlichen-sie-die-namen-von-behoerdenmitarbeiter-innen-und-den-wortlaut-von-e-mails/). Folglich lässt sich kein besonderes Interesse der betroffenen beschäftigten Personen erkennen, welches der Regelvermutung entgegensteht. Eine Schwärzung würde also die Rechte der Antragsteller*in auf Herausgabe von Akten verletzen. In der Folge ist davon auszugehen, dass der Bearbeitungsaufwand ohne die Notwendigkeit von Schwärzungen Ihrerseits erheblich sinkt. 2. Gebürenbemessung Angaben nach § 5 Nr 1 VGebO: Die Anfrage wurde in meiner Funktion als Vorstand des als gemeinnützig anerkannten und eingetragenen Vereins [geschwärzt] im Rahmen einer Recherche für ein Skript getätigt. Für die konkrete Forschungsfrage „Vergleich der Registrierungen von queerfeindlichen Übergriffen durch Polizei und zivilgesellschaftlichen Stellen, welche Beratung und Hilfe für Opfer queerfeindlicher Gewalt bieten“ ist die angefragte Information essenziell, denn nur so können Zahlen der PMK und die Zahlen der zivilgesellschaftlichen Stellen sinnvoll verglichen werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen veröffentlichen Ein- und Ausschlusskriterien in Ihren Statistiken, die Polizei Berlin tut das nicht. Weiterhin können hier Bedarfe in der Erhebung von queerfeindlicher Gewalt durch die Polizei aufgedeckt werden, welche auch die Arbeit der Polizei Berlin bereichern und vereinfachen könnte. Besagtes Skript ist Teil der Arbeit des queeren Aufklärungsprojekts [geschwärzt] setzt sich in Schulen, Jugendzentren und anderen Bildungseinrichtungen für den Abbau von Vorurteilen und mehr Wissen über queere Lebensweisen ein. Die Arbeit aller Beteiligen ist unentgeltlich, ehrenamtlich und ohne den Erhalt einer Aufwandsentschädigung. Das Skript wird nach Fertigstellung unter einer Open-Source-Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0) veröffentlicht, der Schutz personenbezogener Daten wird eingehalten. Damit ist es der Allgemeinheit unentgeltlich zugänglich. 3. Persönliche Gebührenfreiheit Nach den Ausführungen unter Absatz 2 besteht gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 4 VGebO durch die Gemeinnützigkeit des Vereins eine persönliche Gebührenbefreiung. Da eine erneute Prüfung des Sachverhalts unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Punkte sicherlich zu einem gleichlautenden Ergebnis kommen wird, freue ich mich auf die vollständige und gebührenfreie Beantwortung meine Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 243369 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Polizei Berlin
AW: [extern] Stellungnahme GeschZ. PPr Just 43 We - IFG 36.22 [#243369] IFG 36.22 Sehr [geschwärzt], eine Prüf…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Stellungnahme GeschZ. PPr Just 43 We - IFG 36.22 [#243369]
Datum
8. April 2022 06:09
Status
Anfrage abgeschlossen
IFG 36.22 Sehr [geschwärzt], eine Prüfung Ihrer Stellungnahme kam, entgegen Ihrer Vermutung, nicht zu einem gleichlautenden Ergebnis. Bezüglich der Schwärzung von möglichen personenbezogenen Daten, muss es aus den genannten Gründen bei dem Gesagten (Anhörung vom 22. März 2022) verbleiben. Bezüglich einer möglichen Gebührenfreiheit, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4, Einrichtungen als "gemeinnützig", im Sinne der Abgabenordnung, anerkannt sein müssen. Dies trugen Sie bisher noch nicht vor. Die Regelungen zur Gemeinnützigkeit im Verein finden sich in den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Gemeinnützig sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Nicht jeder Verein ist von vornherein gemeinnützig. Ein Verein gilt als gemeinnützig, wenn er einen aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorlegen kann. Ein Freistellungsbescheid weist nach, dass eine Einrichtung durch das Finanzamt auf Gemeinnützigkeit überprüft wurde. Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit Ihres Vereins [geschwärzt], bitte ich bis zum 15. April 2022 um den entsprechenden Bescheid. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]*[geschwärzt]*[geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt] ([geschwärzt]*[geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: [extern] Stellungnahme GeschZ. PPr Just 43 We - IFG 36.22 [#243369] Sehr [geschwärzt]*[geschwärzt]*[geschwärzt…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] Stellungnahme GeschZ. PPr Just 43 We - IFG 36.22 [#243369]
Datum
13. April 2022 14:08
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt]*[geschwärzt]*[geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen eine Kopie des Freistellungsbescheids für [geschwärzt] aus dem Jahr 2021 des Finanzamts München zum Nachweis der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - freistellungsbescheid.pdf Anfragenr: 243369 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Polizei Berlin
IFG 36.22 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag zu o.g. Betreff erhalten Sie anliegend das "Definitio…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Zuordnungskriterien des Merkmals "sexuelle Identität" in der Statistik der Politisch Motivierten Kriminalität [#243369]
Datum
14. April 2022 07:18
Status
IFG 36.22 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem IFG-Antrag zu o.g. Betreff erhalten Sie anliegend das "Definitionssystem Politisch Motivierte Kriminalität" als PDF-Dokument. Der Bescheid, mit der Beantwortung der weiteren Fragen, folgt auf dem Postweg. Freundliche Grüße

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Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zuordnungskriterien des Merkmals "sexuelle Identität" in der Statistik der Politisch Motivierten Kriminalität [#243339]
Von
Polizei Berlin
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Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zuordnungskriterien des Merkmals "sexuelle Identität" in der Statistik der Politisch Motivierten Kriminalität [#243339]
Datum
14. April 2022
Status