Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz

Schulungsunterlagen, Hinweisblätter und Informationspapiere an eigene Mitarbeiter/Innen und Sparkassen zur Umsetzung des Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) Vom 22. November 2020

Ergebnis der Anfrage

Nach Auskunft des DSGV e. V. ist dieser keine informationspflichtige Stelle im Sinne dieser Gesetze.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schulungsunterlag…
An Deutscher Sparkassen- und Giroverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz [#243416]
Datum
15. März 2022 19:03
An
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schulungsunterlagen, Hinweisblätter und Informationspapiere an eigene Mitarbeiter/Innen und Sparkassen zur Umsetzung des Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) Vom 22. November 2020
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243416/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG und anderen Gesetzen (Anfragenr: 243416 übe…
Von
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Betreff
Antwort: Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz [#243416]
Datum
16. März 2022 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG und anderen Gesetzen (Anfragenr: 243416 über fragdenstaat.de) und möchten Ihnen mitteilen, dass der DSGV e. V. keine informationspflichtige Stelle im Sinne dieser Gesetze  ist. Mit freundlichen Grüßen