Nutzung der iCloud in Bremer Schulen

Seitens der Senatorin für Kinder und Bildung wurde nach Prüfung durch deren behördlichen Datenschutzbeauftragten die Nutzung der iCloud des US-amerikanischen Konzerns Apple für personenbeziehbare Datenverarbeitung von Kindern/Jugendlichen, die der Schulpflicht unterliegen, durch die staatlichen Schulen gewährt: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/9692-Mitteilung__296-2021.pdf

1) Die Kommunikation Ihrerseits mit der genannten Behörde betreffend dieser Freigabe.
2) Prüfungen, Bewertungen oder ähnliches Ihrerseits zur Nutzung der iCloud von Apple für personenbeziehbare Daten von Schüler*innen im Rahmen deren Schulpflicht durch staatliche Schulen.
3) Ihnen vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zur Nutzung von iPads und/oder der iCloud von Apple durch staatliche Schulen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seite…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung der iCloud in Bremer Schulen [#243474]
Datum
16. März 2022 09:20
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seitens der Senatorin für Kinder und Bildung wurde nach Prüfung durch deren behördlichen Datenschutzbeauftragten die Nutzung der iCloud des US-amerikanischen Konzerns Apple für personenbeziehbare Datenverarbeitung von Kindern/Jugendlichen, die der Schulpflicht unterliegen, durch die staatlichen Schulen gewährt: https://www.bildung.bremen.de/sixcms/media.php/13/9692-Mitteilung__296-2021.pdf 1) Die Kommunikation Ihrerseits mit der genannten Behörde betreffend dieser Freigabe. 2) Prüfungen, Bewertungen oder ähnliches Ihrerseits zur Nutzung der iCloud von Apple für personenbeziehbare Daten von Schüler*innen im Rahmen deren Schulpflicht durch staatliche Schulen. 3) Ihnen vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zur Nutzung von iPads und/oder der iCloud von Apple durch staatliche Schulen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243474/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der iCloud in Bremer Schulen“ vom 16.0…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung der iCloud in Bremer Schulen [#243474]
Datum
29. April 2022 13:45
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der iCloud in Bremer Schulen“ vom 16.03.2022 (#243474) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der iCloud in Bremer Schulen“ vom 16.0…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nutzung der iCloud in Bremer Schulen [#243474]
Datum
15. Juni 2022 19:27
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der iCloud in Bremer Schulen“ vom 16.03.2022 (#243474) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Unser Zeichen: 00-010-99.22/10#5 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen in der oben bezeichneten Ang…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Ihre Anfrage - Nutzung der iCloud in Bremer Schulen
Datum
20. Juni 2022 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Zeichen: 00-010-99.22/10#5 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen in der oben bezeichneten Angelegenheit auf Sie zurück und bitten um Beachtung des beigefügten Schreibens. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen