OER-Strategie

- den avisierten Veröffentlichungszeitraum für die finale Fassung der OER-Strategie, deren Veröffentlichung laut Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung bereits für die 19. Legislaturperiode geplant war und somit bereits seit spätestens Ende Oktober 2021 überfällig ist
- stichpunktartig: Begründungen, weshalb die OER-Strategie nicht bis Ende Oktober 2021 fertiggestellt werden konnte

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
Oliver Tacke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den avisierten …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
OER-Strategie [#243501]
Datum
16. März 2022 12:21
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den avisierten Veröffentlichungszeitraum für die finale Fassung der OER-Strategie, deren Veröffentlichung laut Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung bereits für die 19. Legislaturperiode geplant war und somit bereits seit spätestens Ende Oktober 2021 überfällig ist - stichpunktartig: Begründungen, weshalb die OER-Strategie nicht bis Ende Oktober 2021 fertiggestellt werden konnte
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke Anfragenr: 243501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243501/ Postanschrift Oliver Tacke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Tacke, vielen Dank für Ihre Mail, die ich gern beantworte. Ihre Anfrage hat Sachfragen ohne B…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: OER-Strategie [#243501]
Datum
16. März 2022 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tacke, vielen Dank für Ihre Mail, die ich gern beantworte. Ihre Anfrage hat Sachfragen ohne Bezug zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG zum Gegenstand und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich des IFG. Beantworten kann ich Ihre Anfrage insoweit, als die OER-Strategie derzeit überarbeitet wird, es dafür aber keinen „avisierten Veröffentlichungszeitraum“ gibt, sondern das Ergebnis der laufenden hausinternen Abstimmung entscheidend ist. Zu Ihrer Frage, warum die Strategie bis Ende Oktober 2021 nicht fertiggestellt wurde, muss ich darauf hinweisen, dass es geübte Praxis vor Entscheidungen wie etwa der Bundestagswahl 2021 ist, solche programmatischen Festlegungen zurückzustellen, die eine nachfolgende Regierung binden. Ganz eindeutig gibt es zu dieser Praxis eine unterschiedliche Handhabung und Wahrnehmung, wie dies etwa auch aus der Kommentierung in der Boulevardpresse im Sommer 2021 hervorging. Dabei geriet allerdings etwas aus dem Fokus, dass Fördermaßnahmen - wie etwa die in der OER-Strategie beabsichtigten - auch mit der Bereitstellung von und Planung zu weiteren Haushaltsmitteln verbunden sind. Der Haushalt für die Zeit nach einer Wahl wird von der neu gewählten Bundesregierung aufgestellt und vom Bundestag beraten und beschlossen. Die Veröffentlichung einer Förderprogrammatik hängt daher von der Klärung insbesondere auch der haushalterischen Rahmenbedingungen ab. Mit freundlichen Grüßen

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Oliver Tacke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich vielmals für die überaus schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüß…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Oliver Tacke
Betreff
AW: WG: OER-Strategie [#243501]
Datum
16. März 2022 15:24
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich vielmals für die überaus schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Oliver Tacke Anfragenr: 243501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243501/