Subventionen für Biokrafstoffhersteller

Liste der Biokraftstoffhersteller (Bioethanol, Biodiesel und ähnliche), die staatliche Subventionen/Förderung erhalten haben. Bitte für die Jahre 2018-2021 mit Namen der Unternehmen und Höhe der empfangenen Subventionszahlungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Paul Toetzke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Biokraf…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Paul Toetzke
Betreff
Subventionen für Biokrafstoffhersteller [#243691]
Datum
17. März 2022 19:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der Biokraftstoffhersteller (Bioethanol, Biodiesel und ähnliche), die staatliche Subventionen/Förderung erhalten haben. Bitte für die Jahre 2018-2021 mit Namen der Unternehmen und Höhe der empfangenen Subventionszahlungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Toetzke Anfragenr: 243691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243691/
Mit freundlichen Grüßen Paul Toetzke
Paul Toetzke
AW: Subventionen für Biokraftstoffhersteller [#243691] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Paul Toetzke
Betreff
AW: Subventionen für Biokraftstoffhersteller [#243691]
Datum
20. April 2022 09:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Subventionen für Biokraftstoffhersteller“ vom 17.03.2022 (#243691) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Paul Toetzke
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Subventionen für Biokraftstoffhersteller [#243691] Sehr geehrter Herr Toetzke, entschuldigen Sie bitte die s…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Subventionen für Biokraftstoffhersteller [#243691]
Datum
21. April 2022 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Toetzke, entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Ich würde Sie höflich an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verweisen (hier bereits cc.), die innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig sind für die Förderung/Zuwendungen für fortschrittliche Biokraftstoffanlagen. Dort wird man Ihr Anliegen besser bearbeiten können als im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Kolleginnen und Kollegen sind bereits informiert. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Subventionen für Biokraftstoffhersteller [#243691] Sehr geehrter Herr Toetzke, Ihre Informationsfreiheitsanfr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Subventionen für Biokraftstoffhersteller [#243691]
Datum
25. Mai 2022 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Toetzke, Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Subventionen für Biokraftstoffhersteller“ vom 17.03.2022 (#243691) wurde uns vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weitergeleitet. Für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ergeht zu Ihrer Anfrage der beigefügte Bescheid. Mit freundlichen Grüßen