Empfehlungen an westliche Unternehmen welche von drohender Enteignung durch russische Regierung betroffen sind
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die drohende Enteignung westlicher Firmen durch die russische Regierung, möchte ich fragen, was sie den betroffenen Unternehmen raten um den Schaden möglichst gering zu halten.
Die Enteignung betrifft nicht nur materielle Dinge wie zum Beispiel Lagerbestände, Produktionsanlagen und Grundstücke. Es sind auch immaterielle Güter wie zum Beispiel Patente und Softwarecode betroffen.
Wichtige beispielhafte unternehmensseitige Gegenmaßnahmen wären:
- Sichern jeglicher Dateien und Software auf den in Russland befindlichen Unternehmensserver auf europäischen unternehmenseigenen Server sowie anschließende Löschung über einen Remoteausführung.
- Sichern der Firmware bzw. Steuerungssoftware von Produktionsanlagen auf europäischen unternehmenseigenen Server und anschließende Manipulation oder Löschung der Firmware bzw. Steuerungssoftware auf den Produktionsanlagen um einen Produktionsanlauf der enteigneten Fabriken zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.
- Abbau von Produktionsanlagen und Rückholung in die Firmenstandorte innerhalb der europäischen Union.
- Rückholung der Lagerbestände in die Firmenstandorte innerhalb der europäischen Union.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2022
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20. April 2022
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