Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen

1. Alle Verträge zumTwitter-Thread: BMG @BMG_Bund vom 16.03.2022, 11:51 :
BMG
@BMG_Bund
·
8 Std.
Das Kabinett hat beschlossen, mit 5 Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von #COVID19-Impfstoffen bis zum Jahr 2029 abzuschließen. @Karl_Lauterbach
dazu: „So stellen wir sicher, dass künftig schnell die Bevölkerung mit #Impfstoff versorgt werden kann.“ https://bundesgesundheitsministerium.de...

2. Alle wissenschaftlichen Grundlagen, die dazu geführt haben, diese oben benannten Verträge abzuschließen.

Hinweis : Das BMG hat mich hinsichtlich der Anfrage auf Ihr Ministerium verwiesen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Verträge …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen [#243806]
Datum
18. März 2022 18:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Verträge zumTwitter-Thread: BMG @BMG_Bund vom 16.03.2022, 11:51 : BMG @BMG_Bund · 8 Std. Das Kabinett hat beschlossen, mit 5 Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von #COVID19-Impfstoffen bis zum Jahr 2029 abzuschließen. @Karl_Lauterbach dazu: „So stellen wir sicher, dass künftig schnell die Bevölkerung mit #Impfstoff versorgt werden kann.“ https://bundesgesundheitsministerium.de... 2. Alle wissenschaftlichen Grundlagen, die dazu geführt haben, diese oben benannten Verträge abzuschließen. Hinweis : Das BMG hat mich hinsichtlich der Anfrage auf Ihr Ministerium verwiesen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/243806/upload/a2d75fae9fba8ee79a2c2aa028f838a51e17eaa8/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen, dass Ihre Nachricht vom 18. März 2022 dem Bundesministerium für Wirts…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: IFG Antrag; Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen [#243806]
Datum
24. März 2022 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen, dass Ihre Nachricht vom 18. März 2022 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zugegangen ist. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für die Zwischeninformation. Eventuell kann ich Ihre Arbeit erleichtern. Mir …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Antrag; Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen [#243806]
Datum
24. März 2022 10:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Zwischeninformation. Eventuell kann ich Ihre Arbeit erleichtern. Mir ist die Aussage ausreichend, ob es sich um verbindliche Bestellungen handelt oder ob es sich um Optionsverträge handelt, die den Zugriff auf entsprechende Impfstoffmengen ermöglicht. Bei verbindlichen Bestellungen bliebe die Ausgangsfarge, bestehen bei Optionen wäre der Erkenntnisgewinn ja zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243806/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfsto…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Antrag; Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen [#243806]
Datum
25. April 2022 20:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen“ vom 18.03.2022 (#243806) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfsto…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG Antrag; Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen [#243806]
Datum
4. August 2022 11:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen“ vom 18.03.2022 (#243806) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 107 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Hier: Bescheid nach dem Inf…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG Antrag; Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen [#243806]
Datum
9. August 2022 17:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Hier: Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.03.2022 (konkretisiert am 24.03.2022) Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 18.03.2022, den Sie am 24.03.2022 konkretisiert haben, beantragten Sie die Informationen darüber, ob es sich bei den auf der Twitter-Seite des BMG angekündigten Verträgen (@BMG_Bund vom 16.03.2022, 11:51: Das Kabinett hat beschlossen, mit 5 Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von #COVID19-Impfstoffen bis zum Jahr 2029 abzuschließen. @Karl_Lauterbach dazu: „So stellen wir sicher, dass künftig schnell die Bevölkerung mit #Impfstoff versorgt werden kann.“) um verbindliche Bestellungen oder um Optionsverträge handelt, die den Zugriff auf entsprechende Impfstoffmengen ermöglichen. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Die beantragten amtlichen Informationen werden Ihnen in Form einer Auskunft erteilt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1. Gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen. Nach unserer Kenntnis waren die Verträge zum Zeitpunkt der Antragstellung als Optionsverträge in dem Sinne ausgestaltet, dass sie Verträge zur Reservierung von Produktionskapazitäten mit der Option des jederzeitigen Abrufs von Impfstoffen vorsehen. Wir weisen aber darauf hin, dass das Mandat der ressortübergreifenden Taskforce Impfstoffproduktion zum 31.03.2022 beendet wurde und die Verträge vom Bundesministerium für Gesundheit geschlossen wurden. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen