Personalaustausch mit dem BStU

Sie haben dem BStU seit seiner Einrichtung Personal aus Ihrem Haus zur Verfügung gestellt. Scheinbar endete die Kooperation Ende 2015. Ab Anfang 2016 stellte der BStU seinerseits vier Mitarbeitende zur Verfügung.

Bitte übermitteln Sie mir alle in Ihrem Hause vorliegenden Leitungsvorlagen und interne Vermerke zu diesem Thema.

Ergebnis der Anfrage

Laut BAMF gibt es keinen Schriftverkehr hierzu – obwohl man 20 Jahre lang Personal ausgeliehen hat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben dem BSt…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
18. März 2022 19:41
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben dem BStU seit seiner Einrichtung Personal aus Ihrem Haus zur Verfügung gestellt. Scheinbar endete die Kooperation Ende 2015. Ab Anfang 2016 stellte der BStU seinerseits vier Mitarbeitende zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie mir alle in Ihrem Hause vorliegenden Leitungsvorlagen und interne Vermerke zu diesem Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243818/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
21. März 2022 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18.03.2022, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1016 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie, stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 18.04.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage, betreffend die Übermittlung aller im Bundesamt für Migratio…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
13. April 2022 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage, betreffend die Übermittlung aller im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorliegenden Leitungsvorlagen und internen Vermerke zum Personalaustausch zwischen dem BAMF und dem BStU, kann ich Ihnen nach Rückmeldung durch das Fachreferat mitteilen, dass derzeit keine Leitungsvorlagen und interne Vermerke zum Personalaustausch mit dem BStU vorgehalten werden. Ggf. könnte eine direkte Anfrage von Ihnen beim BStU gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Nachricht. Dann übermitteln Sie mir bitte alle vorliegenden Dokument…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
21. April 2022 08:35
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Nachricht. Dann übermitteln Sie mir bitte alle vorliegenden Dokumente zur Beendigung des Personaltausches 2015. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243818/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> auch nach nochmaliger Beteiligung des Fachreferats muss ich Ihnen mitteil…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
3. Mai 2022 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auch nach nochmaliger Beteiligung des Fachreferats muss ich Ihnen mitteilen, dass uns zur Beendigung des Personalaustausches keine Dokumente vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, dann senden Sie mir bitte sämtlichen Schriftverkehr, der im Rahmen des Personaltau…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
13. Mai 2022 11:58
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, dann senden Sie mir bitte sämtlichen Schriftverkehr, der im Rahmen des Personaltauschs (und nicht nur anlässlich der Beendigung 2015) zwischen Ihnen und der/dem BStU entstanden ist, zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243818/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> ich werde noch einmal auf die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs z…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
18. Mai 2022 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich werde noch einmal auf die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs zugehen und komme im Anschluss auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> trotz umfangreicher Suche konnte kein Schriftverkehr aufgefunden werden. …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
30. Mai 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> trotz umfangreicher Suche konnte kein Schriftverkehr aufgefunden werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das können Sie nicht ernst meinen! Ich fasse für uns noch einmal zusammen, damit wi…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
2. Juni 2022 11:22
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das können Sie nicht ernst meinen! Ich fasse für uns noch einmal zusammen, damit wir auf dem selben Stand sind: 1. Es ist Fakt, dass Ihre Vorgängerbehörde, das "Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge", seit Februar 1995 etwa 40 (!) Mitarbeitende an den BStU abgeordnet hat (vgl. 2. Tätigkeitsbericht BStU 1995, S. 92). 2. Weiterhin ist Fakt, dass der Personalaustausch in diese Richtung zum Jahresende 2015 beendet wurde. Selbst zu diesem Zeitpunkt waren immer noch 14 (!) Mitarbeitende des BAMF zum BStU abgeordnet (vgl. 13. Tätigkeitsbericht BStU 2017, S. 29). 3. Nachweislich hat der BStU schon spätestens im November 2015 die Abordnung von vier Mitarbeitenden des BAMF beendet und an Sie zurückgegeben. Weitere vier vom BAMF abgeordnete Mitarbeitende sollten nach November 2015 an Sie zurückgegeben werden. Zusätzlich wurde Ihnen vom BStU eine größere Anzahl an Mitarbeitenden zur Unterstützung angeboten; drei Beamte wurden schließlich für sechs Monate an Sie übergeben (vgl. 77. Sitzung des BStU-Beirats vom 26.11.2015, S. 8). 4. Sie behaupten, dass es KEINERLEI Schriftverkehr hierzu gibt, obwohl nachweislich über 20 Jahre hinweg eine Kooperation zwischen Ihnen und dem BStU bestand? Nicht einmal die Abfrage und Auswertung der Personalgestellung von 2015, die an alle Bundesbehörden ging, ist bei Ihnen erhalten geblieben? Spätestens in diesem Rahmen hat der BStU Ihnen schriftlich Personal angeboten. Diese Unterlagen können nicht einfach verschwinden. Ich fordere Sie letztmalig auf, in Ihrer scheinbar katastrophalen Ablage zu suchen oder suchen zu lassen, Ihre Hausleitung, den Leitungsstab, den Personalrat, das Personalreferat oder sonst irgendwen in Ihrer Behörde hierzu zu befragen! Zudem teilen Sie mir mit, welches Fachreferat und welche anderen Bereiche Ihrer Behörde Sie schließlich angefragt haben. Sollten Sie erneut die Anfrage ablehnen, werde ich Ihre Hausleitung und das BMI behelligen und gleichzeitig den BfDI einschalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> in der im Betreff genannten Angelegenheit darf ich Ihnen das anliegende S…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Personalaustausch mit dem BStU [#243818]
Datum
22. Juni 2022 11:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
800,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der im Betreff genannten Angelegenheit darf ich Ihnen das anliegende Schreiben übermitteln. Mit freundlichen Grüßen