Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG

- die gesamte Kommunikation zum Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG

Statement des Anbieters:
https://zap-hosting.com/de/blog/2022/03/sicherheitsvorfall-bei-zap-komplettes-statement/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG [#244005]
Datum
20. März 2022 14:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die gesamte Kommunikation zum Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG Statement des Anbieters: https://zap-hosting.com/de/blog/2022/03/sicherheitsvorfall-bei-zap-komplettes-statement/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244005/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.03.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG [#244005]
Datum
21. März 2022 07:21
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.03.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG NRW. Leider wird sich meine Antwort auf Ihren Ant…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
T5.1.1-2250/22 - Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG [#244005]
Datum
13. April 2022 17:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG NRW. Leider wird sich meine Antwort auf Ihren Antrag noch etwas verzögern, da die Anhörung der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG gemäß § 8 IFG NRW hinsichtlich der Betroffenheit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen noch nicht abgeschlossen ist. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte(r) [geschwärzt] / [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheitsvorfall bei der ZAP-H…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: T5.1.1-2250/22 - Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG [#244005]
Datum
5. Mai 2022 08:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) [geschwärzt] / [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG“ vom 20.03.2022 (#244005) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> leider komme ich erst jetzt auf Ihr Anliegen zurück. Ich hatte Ihnen am…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: T5.1.1-2250/22 - Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG [#244005]
Datum
12. Mai 2022 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider komme ich erst jetzt auf Ihr Anliegen zurück. Ich hatte Ihnen am 13.4.2022 mitgeteilt, dass sich die Antwort auf Ihren Antrag noch etwas verzögern, da die Anhörung der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG gemäß § 8 IFG NRW hinsichtlich der Betroffenheit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen noch nicht abgeschlossen war. Die ZAP-Hosting GmbH & Co. KG hat keine Bedenken geäußert, so dass ich Ihnen nun anliegend die mir vorliegenden Unterlagen in anonymisierter Form übersende. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte(r) [geschwärzt] / [geschwärzt], ich bedanke mich für die Rückmeldung. Meine Anfrage ist damit beantw…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: T5.1.1-2250/22 - Sicherheitsvorfall bei der ZAP-Hosting GmbH & Co. KG [#244005]
Datum
12. Mai 2022 14:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) [geschwärzt] / [geschwärzt], ich bedanke mich für die Rückmeldung. Meine Anfrage ist damit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 244005 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]