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Ideenmanagement BfN : Berichte an die Behördenleitung
Anfrage an:
Bundesamt für Naturschutz
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. März 2022
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23. April 2022
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