Bezahlkarte für Asylbewerber:innen

1) sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle)
2) sowie interner und externer Schriftverkehr inkl. Anhänge

in Bezug auf die Etablierung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche Info…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Bezahlkarte für Asylbewerber:innen [#244108]
Datum
21. März 2022 17:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) 2) sowie interner und externer Schriftverkehr inkl. Anhänge in Bezug auf die Etablierung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 244108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244108/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antwortbescheid BMI Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 21. März 2022 beantragen Sie beim Bundesminist…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid BMI
Datum
5. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 21. März 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung 1) sämtlicher Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) 2) sowie internen und externen Schriftverkehr inkl. Anhänge in Bezug auf die Etablierung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätz- lich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Für die Bearbeitung Ihres Antrages müssen in mehreren Referaten des BMI die Ihrem Antrag unterfallen- den Unterlagen identifiziert und auf Versagungsgründe nach dem IFG geprüft werden. Da durch Ihren Antrag auf Informationszugang Belange Dritter berührt sind (§ 5, § 6 IFG), ist diesen grundsätzlich nach § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dafür ist der Antrag von Ihnen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 zu begründen. Anschließend sind die Drittbetroffenen zu beteiligen. Dies erfolgt dadurch, dass sie über Ihren Antrag auf Informationszugang informiert werden und ihnen Ihre Begründung des Antrages zugeleitet wird. Der Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter ist nur möglich, soweit diese eingewilligt haben oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Durch das Drittbeteiligungsverfahren ist eine Bearbeitung Ihres Antrages innerhalb der Monatsfrist leider nicht möglich. Auf §8 Abs. 2 IFG weise ich hin. Allerdings haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte in Ihrem Antrag ausdrücklich widersprochen, so dass mir die konkrete Einleitung des erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens zurzeit nicht möglich ist. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten zwecks Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen möchten, bitte ich Sie, dies zunächst eindeutig zu erklären. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Der Arbeitsaufwand wird auf je ca. 6 Stunden eines Mitarbeiters des gehobenen Dienstes und des höheren Dienstes geschätzt, so dass mit Gebühren am oberen Rand des Gebührenrahmens (500 €) zu rechnen ist. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach $ 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Bis zu Ihrer Rückmeldung wird die Bearbeitung Ihres Antrages ausgesetzt. Erst im Rahmen der weiteren Bearbeitung wäre dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihrem Anliegen tatsächlich entsprochen werden kann. Aus diesem Grund bitte ich, diese Mitteilung ausdrücklich nicht als Zusage dahingehend zu verstehen, dass Ihnen im weiteren Verlauf des Verfahrens im beantragten Umfang Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Aufgrund von Zustellproblemen an die o.g. Postanschrift behalte ich mir vor, die Auskunftserteilung von der Zahlung eines Vorschusses abhängig zu machen. Sollte mir bis zum 21. April 2022 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen,
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Antwortbescheid BMI [#244108] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese Rückmeldung. Auf Ihre Anme…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Antwortbescheid BMI [#244108]
Datum
26. April 2022 15:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese Rückmeldung. Auf Ihre Anmerkungen antworte ich wie folgt: 1) Gebühren: Trotz anfallender Gebühren halte ich weiterhin an meiner Anfrage fest. 2) Daten von Drittbeteiligten Personenbezogen Daten können geschwärzt werden. 2) Weitergabe meiner Daten an Drittbeteiligte Da dies eine Anfrage im Rahmen einer journalistischen Recherche ist, stimme ich der Weitergabe meiner Daten nicht zu. Für eine Weiterbearbeitung verweise ich auf die Aussage von Stefan Brink, Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg:„Für starke Informationsfreiheit braucht es einen starken Datenschutz. Auch in Deutschland muss die Verwaltung sicherstellen, dass Daten von Antragsstellern nicht an Dritte weitergegeben werden.“ (Quelle: https://netzpolitik.org/2018/mord-an-jan-kuciak-slowakische-behoerden-tragen-vermutlich-mitschuld/) Beste Grüße Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Antwortbescheid BMI [#244108] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezahlkarte …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Antwortbescheid BMI [#244108]
Datum
9. Mai 2022 07:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bezahlkarte für Asylbewerber:innen“ vom 21.03.2022 (#244108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: Antwortbescheid BMI [#244108] Sehr geehrte Frau Deleja- Hotko, Sie haben sich erst mit Mail vom 26.04.22 auf …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Antwortbescheid BMI [#244108]
Datum
9. Mai 2022 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja- Hotko, Sie haben sich erst mit Mail vom 26.04.22 auf die Gebühreninformation gemeldet, so dass die Bearbeitung wieder aufgenommen werden konnte; eine Fristüberschreitung liegt damit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Antwortbescheid BMI [#244108] Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Antwortbescheid BMI [#244108]
Datum
20. Juni 2022 17:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
AW: Antwortbescheid BMI [#244108] Sehr << Anrede >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stan…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Antwortbescheid BMI [#244108]
Datum
4. Juli 2022 10:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 21. März 2022 bitten Sie beim Bundesministerium de…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
13. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail vom 21. März 2022 bitten Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (!FG) Ihnen folgendes zuzusenden: 1) Sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) 2) sowie interner und externer Schriftverkehr inkl. Anhänge in Bezug auf die Etablierung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen, I. Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Für den Informationszugang wird eine Gebühr von 250 Euro festgesetzt. II. Begründung: Mit Schreiben vom 21. März 2022 beantragten Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Informationszugang zu sämtlichen Informationen und Dokumen- ten (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) sowie internen und externen Schriftverkehr inkl. Anhänge in Bezug auf die Etablierung einer Bezahlkarte für Asylbewerber:innen. Mit Schreiben vom 5. April 2022 wurden Sie auf voraussichtlich anfallende Gebühren hingewiesen. Mit E-Mail vom 26. April 2022 haben Sie mitgeteilt, dass Sie trotz anfallender Gebühren an Ihrem Antrag festhalten. Anliegend erhalten Sie 5 teilgeschwärzte Dokumente. Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist folgender Verwaltungsaufwand entstanden: • für Aktenrecherche ein Mitarbeiter des höheren Dienstes 8 Stunden (a 60 Euro), ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 1,5 Stunden (a 45 Euro) und ein Mitarbeiter des mittleren Dienstes 6 Stunden (a 30 Euro), • für Sichtung und Prüfung der Unterlagen auf Grundlage des !FG ein Mitarbeiter des höheren Dienstes 4,25 Stunden (a 60 Euro) und ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 3,5 Stunden (a 45 Euro), • für Fertigung des Auskunftstextes ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 0,3 Stunden (a 45 Euro), • für Beteiligung Dritter ein Mitarbeiter des höheren Dienstes 3,3 Stunden (a 60 Euro), • für Zusammenstellen der Unterlagen ein Mitarbeiter des höheren Dienstes 20 Minuten (a 60 Euro/Std.), ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 4,45 Stunden (a 45 Euro) und ein Mitarbeiter des mittleren Dienstes 20 Minuten (a 30 Euro/Std.) und • für Schwärzung von Unterlagen ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 4 Stunden (a 45 Euro). Danach ergeben sich Gebühren von 1763,25 Euro, die auf den Höchstbetrag von 500 Euro begrenzt werden. Die Gebühr wird aus Billigkeitsgründen nach§ 2 Abs. 1 IFGGebVum 50 Prozent ermäßigt. da die herauszugebenden Unterlagen in keinem adäquaten Verhältnis zu der Bearbeitungszeit und den insoweit angefallenen Kosten stehen. Ich bitte Sie, den Betrag von 250 Euro innerhalb eines Monats zu überweisen an Kontoinhaber: Bundeskasse Halle Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig BIC:MARKDEF1860 IBAN: DE38860000000086001040 Verwendungszweck: 1180 0496 2164 Werden Gebühren nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Betrags zu entrichten. Der Säumniszuschlag wird nur erhoben, wenn der rückständige Betrag 50 Euro übersteigt und die Säumnis länger als drei Tage beträgt. Für die Berechnung des Säumniszuschlages ist der rückständige Betrag auf volle 50 Euro abzurunden (§ 16 des Gesetzes über Gebühren und Auslagen des Bundes - Bundesgebührengesetz). Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nach § 10 !FG gehalten bin, Gebühren zu erheben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>, oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach§ S Absatz S des De-Mail-Gesetzes an die De- Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen

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