Korrespondenz mit Tesla Inc. / Besuch von Kanzler Scholz bei Tesla

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Korrespondenz mit Vertretern von Tesla Inc.
- sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe etc.) im Zusammenhang mit dem Besuch der Tesla-Fabrik in Grünheide durch Bundeskanzler Scholz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Korre…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Korrespondenz mit Tesla Inc. / Besuch von Kanzler Scholz bei Tesla [#244151]
Datum
22. März 2022 09:35
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Korrespondenz mit Vertretern von Tesla Inc. - sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe etc.) im Zusammenhang mit dem Besuch der Tesla-Fabrik in Grünheide durch Bundeskanzler Scholz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244151/ Postanschrift Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, ich habe Ihre E-Mail vom 22. März 2022 erhalten. Sie beantragen darin …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
23. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, ich habe Ihre E-Mail vom 22. März 2022 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) folgende Informationen: „Bitte übermitteln sie mir Folgendes: - sämtliche Korrespondenz mit Vertretern von Tesla Inc. - sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe etc.) im Zusammenhang mit dem Besuch der Tesla-Fabrik in Grünheide durch Bundeskanzler Scholz“ Zunächst bitte ich um Klarstellung, wer genau Antragsteller sein soll, Sie selbst und/oder Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Falls Sie den Antrag nicht oder nicht ausschließlich in Ihrem eigenen Namen stellen, bitte ich zudem um Übersendung einer Vollmacht. In der vorliegenden Fassung, Frage 1, ist Ihr Antrag im Wesentlichen zu unbestimmt. Ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 7 Abs. 1 S. 1 IFG muss gewissen inhaltlichen Mindestanforderungen genügen, damit er von der in Anspruch genommenen öffentliche Stelle bearbeitet werden kann. Daran fehlt es vorliegend. Der in Ihrem Antrag benannte Antragsgegenstand ist nicht hinreichend bestimmt, denn „sämtliche Korrespondenz mit Vertretern von Tesla Inc...“ ohne Sachbezug können nicht recherchiert werden. Im Bundeskanzleramt werden Informationen, sofern sie für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie veraktet. Mithilfe der Registraturmittel des Bundeskanzleramtes ist lediglich eine sachthemenbezogene Recherche möglich. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage zu präzisieren und auf bestimmte Themenbereiche einzugrenzen, auf die sich Ihr Informationsantrag beziehen soll. Ich bitte um Ihre Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen. Des Weiteren möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Antwortbescheid [#244151] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung. Zu Ihren Fragen: - Ich …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwortbescheid [#244151]
Datum
30. März 2022 11:50
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung. Zu Ihren Fragen: - Ich stelle den IFG-Antrag als natürliche Person - Hinsichtlich ihrer Bitte um Konkretisierung, fasse ich den Antrag gerne konkreter und bitte um: - sämtliche Korrespondenz mit Vertretern von Tesla Inc. im Sachzusammenhang mit der wirtschaftlichen Ansiedlung von Tesla Inc. in Deutschland - sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwürfe etc.) im Zusammenhang mit dem Besuch der Tesla-Fabrik in Grünheide durch Bundeskanzler Scholz“ Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen Anfragenr: 244151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244151/ Postanschrift Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kempen, mit E-Mail vom 22. Marz 2022 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage d…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
12. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, mit E-Mail vom 22. Marz 2022 beantragten Sie u. a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen: - sämtliche Korrespondenz mit Vertretern von Tesla Inc. - sämtliche Dokumente (interne und externe Korrespondenz, Sprechzettel, Entwurfe etc.) im Zusammenhang mit dem Besuch der Tesla-Fabrik in Grünheide durch Bundeskanzler Scholz“ Ich bat Sie mit Schreiben vom 23. Marz 2022 um Konkretisierung des ersten Teils. Sie teilten mir per E-Mail vom 30. Marz 2022 mit, dass Sie sämtliche Korrespondenz mit Vertretern von Tesla Inc. im Sachzusammenhang mit der wirtschaftlichen Ansiedlung von Tesla Inc. in Deutschland beantragen. Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Sie erhalten Zugang zu den unter 1. aufgeführten Dokumenten. 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden auf 15,00 EUR festgesetzt. Gründe § 1 Abs. 1 IFG gewahrt gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch ist zudem auf die bei der Behörde vorhandenen Informationen beschrankt. Nach diesem Maßstab wird Ihnen Zugang im Hinblick auf den Besuch der Tesla Fabrik in Grünheide von Bundeskanzler Scholz zu dem nachfolgenden aufgeführten Dokument des Bundeskanzleramtes gewahrt, soweit einzelne Passagen nicht versagt werden: Lfd Nr: 1 Aktenzeichen: 421 — Au 035, NA 5 Datum des Dokuments: 18.03.2022 Bezeichnung/Beschreibung: Eröffnung der Tesla Gigafactory Grünheide Anmerkungen: Seite 4, §9 Abs. 3 IFG Der Zugang wird durch Übersendung einer einfachen Kopie als Anlage zu diesem Bescheid gewahrt. Dem begehrten Informationszugang zur Rede von Herrn Bundeskanzler Scholz (Seite 4) steht vorliegend der Versagungsgrund nach § 9 Abs. 3 IFG entgegen. Danach kann ein Antrag u. a. abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zuganglichen Quellen selbst beschaffen kann. Die Rede ist unter folgendem Link veröffentlicht: httos:/Awww.bundeskanzler.de/bkde/aktuelles/rede-von-bundeskanzler-scholz-anlaesslich-der-eroeffnung-der-teslagigafactory-am-22-maerz-2022-in-gruenheide-mark--2018766. Im Übrigen wird Ihr Antrag auf die Herausgabe von Korrespondenz mit Vertretern der Tesla Inc. im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Ansiedlung in Deutschland abgelehnt. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nur, soweit die verlangten amtlichen Informationen bei der in Anspruch genommenen Bundesbehörde auch vorliegen. Im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes liegen keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage vor. IV. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Die Gebühr ist gemäß § 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühr bemisst sich bei Herausgabe von Abschriften nach § 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 2.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006. Hier ist ein Gebührenrahmen von 15,00 bis 125,00 EUR vorgesehen. Die Hohe der innerhalb dieses Rahmens festzusetzenden konkreten Gebühr bemisst sich in erster Linie nach dem Arbeitsanfall im Einzelfall. Zugrunde gelegt werden hierbei die für die Bearbeitung des Antrages aufgewandten Personalkosten auf der Basis pauschaler Personalkostensatze, die sich an der Umweltinformationskostenverordnung des Bundes orientieren (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16). Für die Entscheidung Uber Ihren Antrag wurden 30 Minuten von Mitarbeitern des höheren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 60,00 EUR und 30 Minuten von Mitarbeitern des mittleren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 30,00 EUR aufgewandt. Der personelle und zeitliche Verwaltungsaufwand für Ihr Verfahren belauft sich mithin auf 45,00 EUR. Unter Ausübung des Ermessens, das dem Bundeskanzleramt bei der Festsetzung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Gebührenahmens zusteht und unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl der zuganglich gemachten Dokumente wird die Gebühr auf 15,00 EUR festgesetzt. Sie werden gebeten, die Gebühr in Höhe von 15,00 EUR unter Angabe des Kassenzeichens: ,17180 0531 2591 IFG-Anfrage In 2022 NA 051/Kempen‘ innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40, BIC: MARKDEF 1860 bei der Deutschen Bundesbank -— Filiale Leipzig zu Überweisen. Mit freundlichen Grüßen

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