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Strassenverkehrslärm an der L284 u.a. auch Mautpreller verstärkt durch den Bau der Umgehungsstrasse Kleinwinnaden

An der L284 ist zwischen Kleinwinnaden (Landkreis Biberach) und Aulendorf (Landkreis Ravensburg) ein stark zunehmender LKW Verkehr zu beobachten.
- wie sind die automatischen Messanlagen eingestellt und wie werden diese gewartet um sicherzustellen dass die Messungen stimmen? Wie wird insbesondere der nächtliche Verkehr zwischen 22:00 und 6:00, der in anderen Regionen z.B. Bodenseeraum ein nächtliches Tempo 30 geschaffen hat zeitlich erfasst?
- wie sind die Auswirkungen durch den Bau der Umgehungsstrasse in Kleinwinnaden insbesondere auch im Hinblick auf die Lkw und Güterverkehrsmengen ?
- wie wird verhindert dass es zu Mautprellern in der Vermeidung der B30 zwischen Biberach und Ravensburg kommt? U.a. fährt gefühlt 6 Tage die Woche täglich 24 Stunden durchgängig alle ca. 2-3 Stunden ein 40to Lkw der Firma Diesch zwischen Bad Schussenried und vermutlich Mochenwangen. Müssen diese regelmässigen Fahrten genehmigt werden da Missbrauch durch unnötige Abgas- und Lärmverursachung zu vermuten ist. An Sonntagen scheinen diese Fahrten durch die Fa Riga in Mochenwangen übernommen zu werden. Ist eine solch hohe Fahrfrequenz zulässig?
- wie werden die Anwohner gegen die (Diesel-) Abgase und Feinstaub geschützt?
- gibt es Vorgaben für die oft sehr alten Fahrzeuge (u.a. Omnibusse) die nahezu sicher keinerlei AdBlue (=Schweinepisse) Reinigung haben? Wie wird die Funktionsfähigkeit dieser AdBlue Reinigungsanlagen überwacht?
- wie ist die angemessene Geschwindigkeit und die Qualität des Strassenbelages (u.a. Ortseingang Otterswang von Schussenried) sichergestellt
- in Anbetracht eines Lkw Nachtfahrverbotes für Lkw in der Schweiz, was wird getan um die Bürger in Baden Württemberg zu schützen?
- gibt es an der L284 Lärmaktionspläne?

Diese Anfrage wird zurückgezogen bis sie mir die Kosten der IFG Anfrage genannt oder bestätigt haben dass diese Anfrage kostenlos ist.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. August 2017
  • Frist
    23. September 2017
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An der L284 is…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Strassenverkehrslärm an der L284 u.a. auch Mautpreller verstärkt durch den Bau der Umgehungsstrasse Kleinwinnaden [#24417]
Datum
24. August 2017 00:05
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der L284 ist zwischen Kleinwinnaden (Landkreis Biberach) und Aulendorf (Landkreis Ravensburg) ein stark zunehmender LKW Verkehr zu beobachten. - wie sind die automatischen Messanlagen eingestellt und wie werden diese gewartet um sicherzustellen dass die Messungen stimmen? Wie wird insbesondere der nächtliche Verkehr zwischen 22:00 und 6:00, der in anderen Regionen z.B. Bodenseeraum ein nächtliches Tempo 30 geschaffen hat zeitlich erfasst? - wie sind die Auswirkungen durch den Bau der Umgehungsstrasse in Kleinwinnaden insbesondere auch im Hinblick auf die Lkw und Güterverkehrsmengen ? - wie wird verhindert dass es zu Mautprellern in der Vermeidung der B30 zwischen Biberach und Ravensburg kommt? U.a. fährt gefühlt 6 Tage die Woche täglich 24 Stunden durchgängig alle ca. 2-3 Stunden ein 40to Lkw der Firma Diesch zwischen Bad Schussenried und vermutlich Mochenwangen. Müssen diese regelmässigen Fahrten genehmigt werden da Missbrauch durch unnötige Abgas- und Lärmverursachung zu vermuten ist. An Sonntagen scheinen diese Fahrten durch die Fa Riga in Mochenwangen übernommen zu werden. Ist eine solch hohe Fahrfrequenz zulässig? - wie werden die Anwohner gegen die (Diesel-) Abgase und Feinstaub geschützt? - gibt es Vorgaben für die oft sehr alten Fahrzeuge (u.a. Omnibusse) die nahezu sicher keinerlei AdBlue (=Schweinepisse) Reinigung haben? Wie wird die Funktionsfähigkeit dieser AdBlue Reinigungsanlagen überwacht? - wie ist die angemessene Geschwindigkeit und die Qualität des Strassenbelages (u.a. Ortseingang Otterswang von Schussenried) sichergestellt - in Anbetracht eines Lkw Nachtfahrverbotes für Lkw in der Schweiz, was wird getan um die Bürger in Baden Württemberg zu schützen? - gibt es an der L284 Lärmaktionspläne? Diese Anfrage wird zurückgezogen bis sie mir die Kosten der IFG Anfrage genannt oder bestätigt haben dass diese Anfrage kostenlos ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Sehr geehrtAntragst…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Datum
14. September 2017 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde dem Ministerium für Verkehr durch das von Ihnen kontaktierte Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zugeleitet. Leider ist uns nicht möglich zu erkennen, um welchen Antrag es sich bei Ihrem Fragenkatalog handeln soll. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anträge zu präzisieren und die Fragen entsprechend anzupassen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass der Zugang zu amtlichen Informationen bedeutet, dass Sie vorhandene Aufzeichnungen einsehen bzw. in Kopie erhalten wollen. Ebenso ersuchen wir darum, die von Ihnen gewählten Rechtsgrundlagen (§ 1 Abs.2 LIFG, § 25 UVwG, § 2 Abs. 1 VIG) zu konkretisieren. Aufgrund der Unbestimmtheit und der Vielseitigkeit des umfänglichen Fragenkatalogs, der damit einhergehenden Vielzahl an betroffenen Themengebieten, der hierzu erforderlichen Abstimmungsprozesse und der bestehenden Notwendigkeit, auch sämtliche genannte Rechtsgrundlagen zu prüfen, sind die anfallenden Gebühren und Auslagen derzeit nicht absehbar. Wir gehen momentan davon aus, dass diese voraussichtlich wesentlich mehr als 200 Euro betragen werden. Nach § 10 Abs. 2 LIFG haben wir Sie in dem Fall, dass der Betrag von 200 Euro voraussichtlich überschritten wird, zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags aufzufordern. Wir fordern Sie dazu auf, zu erklären, ob Sie Ihre Anfrage weiterhin aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft [#24417] Sehr g…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft [#24417]
Datum
12. Oktober 2017 21:10
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Strassenverkehrslärm an der L284 u.a. auch Mautpreller verstärkt durch den Bau der Umgehungsstrasse Kleinwinnaden“ vom 24.08.2017 (#24417) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage bleibt aufrechterhalten. Bereits bei der initialen Anfrage wurde sehr detailiert gefragt. Dass sollte genau genug sein um entsprechend zu antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
AW: WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft [#24417] Sehr g…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft [#24417]
Datum
17. Oktober 2017 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihnen an die obige E-Mail Adresse am 14.09.2017 eine Antwort gesandt! Da die, von Ihnen verwendete E-Mail Anschrift offensichtlich nicht einwandfrei die E-Mail zustellt, oder diese von Ihnen nicht abgerufen werden, weisen wir Ihr "Beschwerde" über die nicht fristgerechte Antwort zurück. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass Sie die E-Mail des Verkehrsministeriums vom 14.9.2017 genau durchlesen und genau beantworten. Vorher ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich. Aus den Gründen der unsicheren E-Mail Anschrift erlaube ich mir diese E-Mail Ihnen auch auf postalischem Wege zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft [#24417] Se…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft [#24417]
Datum
23. Dezember 2017 09:48
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe jetzt ein paar Tage an einer geräuschsensiblen Steuerung an einem Elektrofahrzeug in der Garage 40m von der Strasse gearbeitet (Relais, schaltet es durch etc). Dauernd kommen Fahrzeuge - zumeist irgendwelche Lkw - so dass es nur mit erheblichen Zeitverzögerungen möglich ist einen Fehler zu finden. Es scheint dass u.a. das Unternehmen a+b Ingoldingen (u.a. Erweiterung des Asphaltwerkes) den gesamten Verkehr Richtung Ravensburg über Ingoldingen, Degernau, Appendorf nun umgestellt hat auf Otterswang (Kleinwinnaden hat keinen Durchgangsverkehr mehr nur noch eine Durchgangsstrassensanierung kurz bevor die Umgehungsstrasse gebaut wurde), Schussenried hat nun eine Umgehungsstrasse. Auch scheint es dass ein größerer Teil des Verkehrs zu Dachser (großes Lager nähe B30 Ravensburg) nun nicht mehr über die B30 sondern über die L284 über Otterswang, Aulendorf, Mochenwangen abgewickelt wird. Es gab Klagen beim VG Sigmaringen. Das Gericht scheint wegen der Emigranten total überlastet und hat die Klage wegen Strassenverkehrslärm mit der Behauptung es gäbe keine Verkehrszunahme in einer kurzen Verhandlung abgewürgt. Anwesend: Richter Wirth (trotzdessen dass ein Einzelrichter abgelehnt worden war). Von RP Tübingen eine Frau Dr. Dürr. Scheinbar sind die neu hinzugewanderten sehr viel wichtiger als die hier geborenen welche die Steuern für die Zuwanderer und staatliche Behörden erarbeiten sollen. Die Vermutung des politischen Korruption ist noch das harmloseste: https://schussenried.blogger.de <<E-Mail-Adresse>> Bei der Kommune Schussenried (das ist kein Bad mehr) werden rückwirkend Gelder für zunächst als kostenlos erachtete IFG Anfragen erhoben. Der Widersspruch ist bis heute nicht bearbeitet. Abgeordnetenwatch für Baden Württemberg ist seit mindestens 1 Jahr abgeschaltet. Die Beamten der Grün CDU Landesregierung und die der Vorgänger SPD arbeiten und wohnen sicherlich an besseren Orten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft [#24417…
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Betreff
AW: AW: AW: WG: Ihre E-Mail vom 24.Auguste 2017 an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft [#24417]
Datum
23. Dezember 2017 09:49
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Der zweite Link: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>